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BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46a Nr 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 255 StGB
Schadenswiedergutmachung: Vergleich im Adhäsionsverfahren - Wolters Kluwer
Neufassung des Schuldspruchs bei Verwirklichung des besonderen Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- rewis.io
Schadenswiedergutmachung: Vergleich im Adhäsionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 255
Neufassung des Schuldspruchs bei Verwirklichung des besonderen Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.04.2012 - 20 KLs 3/12
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99
Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub
Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12
Da der Täter das Opfer nicht schon dann im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt, wenn er lediglich die Schadenswiedergutmachung zusagt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 2), drängte allein der Vergleichsschluss das Landgericht nicht dazu, sich mit einer Strafmilderung nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB auseinanderzusetzen.
- BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter …
Eine Aufklärungsrüge mit dem Ziel, festzustellen, der Ausgleich habe für die Nebenklägerin keine friedensstiftende Wirkung gehabt, ist nicht erhoben (s. auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10;… vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, aaO). - BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
Kein hinreichender Täter-Opfer-Ausgleich bei der gefährlichen Körperverletzung …
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Aufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO), die zu weiteren Feststellungen zu einem etwaigen Schadensausgleich geführt hätte, ist nicht gerügt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10).