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   BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20   

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https://dejure.org/2020,5278
BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20 (https://dejure.org/2020,5278)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - 5 StR 36/20 (https://dejure.org/2020,5278)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - 5 StR 36/20 (https://dejure.org/2020,5278)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 209 Abs. 2 StPO, § 200 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 200 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Information über im Vorfeld geführten Gespräche mit der Möglichkeit einer Verständigung in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Verfahrenshindernis unwirksamer Anklageerhebung: Übernahme einer Strafrichteranklage ohne wesentliches Ermittlungsergebnis durch das Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 257c
    Information über im Vorfeld geführten Gespräche mit der Möglichkeit einer Verständigung in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrenshindernis unwirksamer Anklageerhebung: Übernahme einer Strafrichteranklage ohne wesentliches Ermittlungsergebnis durch das Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anklage zum Strafrichter - und die anschließende Vorlage des Verfahrens an das Landgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung - und die Information in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung - und ihre nur rudimentäre Mitteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafkammer statt Strafrichter - und der Inhalt der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 496
  • StV 2021, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20
    Finden solche Gespräche statt, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen, mithin, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte von einzelnen Gesprächsteilnehmern dabei vertreten wurden und ob sie bei anderen auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen sind (st. Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, je mwN).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20
    Finden solche Gespräche statt, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen, mithin, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte von einzelnen Gesprächsteilnehmern dabei vertreten wurden und ob sie bei anderen auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen sind (st. Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, je mwN).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).
  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 262/20

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung des Verfahrensstands mit den

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 215 f.; BVerfG, NJW 2020, 2461; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 115/20

    Verstoß gegen verständigungsbezogene Mitteilungspflichten (Inhalt der

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 -2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).
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