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   BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00   

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https://dejure.org/2000,2053
BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 2 StR 69/00 (https://dejure.org/2000,2053)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB 1986 § 152 Abs. 1 Nr. 1; StGB 1998 § 152a Abs. 1 Nr. 2
    Fälschen von Vordrucken für Euroschecks

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 48
  • NJW 2000, 2597
  • NStZ 2001, 138
  • StV 2000, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 219/78

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität - Anwendung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
    Diese Entscheidung ging auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 219/78 - zurück, in dem der Senat ausgesprochen hatte, daß das Aufdrucken (oder Ergänzen) der Kodierzeile auf Euroschecks noch nicht den Tatbestand des § 267 StGB erfüllt.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
    Der Anrechnung steht nicht entgegen, daß die Strafkammer insoweit im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Einstellung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war (vgl. BGHSt 35, 172, 177/178).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.; Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt; Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Dem wirksamen Schutz des Rechtsguts des § 152a StGB - die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BTDrucks. 13/8587 S. 29; BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 2 StR 69/00, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2597, 2598; Ruß aaO § 152a Rdn. 2; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT, Teilbd.

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. bereits entschieden (BGH NJW 2000, 2597, 2598 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
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