Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
8. Abschnitt - Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152c) |
Zitiervorschläge
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§ 146Geldfälschung
§ 147Inverkehrbringen von Falschgeld
§ 148Wertzeichenfälschung
§ 149Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
§ 150Einziehung
§ 151Wertpapiere
§ 152Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
§ 152aFälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten
§ 152bFälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
§ 152cVorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten
Rechtsprechung zu § 152 StGB
26 Entscheidungen zu § 152 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.07.2019 - 3 StR 433/18
Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der ...
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2008 - 1 E 4183/07
Zulässigkeit der Verbreitung der Medaille "Knut-Zoo Berlin" - keine Verwechslung ...
- BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56
Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 142/87
Verwerfung einer Revision - Anwendbarkeit der Vorschriften über die ...
- LG Bochum, 25.04.2006 - 1 KLs 46 Js 300/04
Verurteilung wegen Fälschung von Zahlungskarten in 15 Fällen zu einer ...
- BGH, 08.12.1983 - 1 StR 274/83
Südafrika - Krügerrand-Goldmünzen - Geld
- BFH, 27.10.2004 - VI R 29/02
Lohnzahlungen in ausländischer Währung kein Sachbezug
- BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
- BGH, 27.01.1959 - 5 StR 428/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94
Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck
Querverweise
Auf § 152 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)