Rechtsprechung
BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegungsanforderungen: hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 253 Abs. 1 StGB, § 255 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2
Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Halle, 09.11.2022 - 1 Ks 6/21
- BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21
Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch: …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil eine Zuständigkeit des Schwurgerichts nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2022 - 2 StR 236/22; vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21). - BGH, 13.09.2022 - 2 StR 236/22
Strafzumessung (Strafrahmenwahl: besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle, …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil eine Zuständigkeit des Schwurgerichts nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2022 - 2 StR 236/22; vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21). - BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Die Ausführungen des Landgerichts lassen nicht nur eine Erörterung und Abwägung weiterer prognosegünstiger und -ungünstiger Faktoren vermissen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240, 241), sondern auch besorgen, dass es eine nicht von vornherein bestehende Aussichtslosigkeit beziehungsweise bereits die geringe Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolges genügen lässt und damit seiner Entscheidung einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat.
- BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21) ist damit nicht hinreichend belegt. - BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21) ist damit nicht hinreichend belegt. - BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
Schwere räuberische Erpressung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Sich …
Auszug aus BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der in der Urteilsformel genannten Verurteilung wegen "räuberischer" Erpressung um ein offensichtliches Fassungsversehen, das der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO berichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 208/00).