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   BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15   

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https://dejure.org/2016,14547
BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15 (https://dejure.org/2016,14547)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - KZR 12/15 (https://dejure.org/2016,14547)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - KZR 12/15 (https://dejure.org/2016,14547)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eise

    § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, Art 4 Abs 1 EGRL 14/2001, Art 4 Abs 4 EGRL 14/2001, Art 4 Abs 5 EGRL 14/2001
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung: Bestimmung des Nutzungsentgelts nach ...

  • IWW

    Richtlinie 2001/14/EG, § 2 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Art. 267 ... Abs. 1, 3 AEUV, Art. 65 der Richtlinie 2012/34/EU, § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EIBV, § 14b Abs. 1 AEG, § 14f Abs. 1 AEG, § 14f Abs. 2 AEG, § 14 Abs. 6 AEG, § 14a AEG, § 315 Abs. 3 BGB, § 14 Abs. 4 AEG, § 21 Abs. 6 EIBV, § 14e Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 AEG, § 14f Abs. 2 Satz 1, 2 AEG, § 14f Abs. 3 AEG, § 14f Abs. 1 Satz 2 AEG, Art. 102 AEUV, Art. 102 Satz 2 Buchst. a AEUV, Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2012/34

  • Wolters Kluwer

    Entgeltentrichtung für die Nutzung von Verkehrsstationen der Deutsche Bahn AG durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen; Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung; Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Vertragspartner bei der Bestimmung des ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung: Bestimmung des Nutzungsentgelts nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltentrichtung für die Nutzung von Verkehrsstationen der Deutsche Bahn AG durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen; Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung; Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Vertragspartner bei der Bestimmung des ...

  • rechtsportal.de

    Entgeltentrichtung für die Nutzung von Verkehrsstationen der Deutsche Bahn AG durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen; Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung; Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Vertragspartner bei der Bestimmung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit europäischen Grundsätzen der Entgeltfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 560
  • WM 2016, 2047
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass diese Vorschrift auch dann - entsprechend - anwendbar ist, wenn sich die Parteien bei Vertragsschluss über den Preis nicht einigen konnten, den Vertrag aber - wie hier - dennoch durchgeführt haben, weil keine oder keine zumutbare Alternative zur Verfügung stand (s. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 11 f. - Stornierungsentgelt).

    Denn der Begriff der Billigkeit in § 315 Abs. 3 BGB wird - ähnlich wie im bereits erwähnten Bereich der Stromnetznutzung - durch die eisenbahnrechtlichen Entgeltbemessungsgrundsätze konkretisiert (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 17 - Stornierungsentgelt).

    Nach § 315 BGB ist zu prüfen, ob das Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Rahmen seines nach dem eisenbahnrechtlichen Regulierungsrecht bestehenden Ermessens bei der Preisfestsetzung auch die über den diskriminierungsfreien Netzzugang hinausgehenden Interessen des Infrastrukturnutzers angemessen berücksichtigt hat (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 17 - Stornierungsentgelt).

    Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat bei der Festsetzung der Entgelte für die auf das Urteil des Zivilgerichts folgende Netzfahrplanperiode etwaige sachlich nicht gerechtfertigte Schlechterstellungen der anderen Unternehmen durch eine Änderung ihres Tarifpreissystems zu beseitigen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 14 ff. - Stornierungsentgelt).

    Jedenfalls erscheint zweifelhaft, ob die Entscheidung der Regulierungsbehörde auch Verträge über Trassennutzungen erfassen kann, die zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung schon abgeschlossen sind - wie es bei einem kurzfristig beantragten Gelegenheitsverkehr vorkommen kann (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 20 - Stornierungsentgelt).

    Hat sich der Infrastrukturnutzer mit dem von dem Infrastrukturbetreiber verlangten Entgelt nicht einverstanden erklärt, obliegt hingegen die Darlegung, dass das verlangte Entgelt der Billigkeit entspricht, dem Infrastrukturbetreiber (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10, WuW/E DE-R 3417 Rn. 24 - Stornierungsentgelt).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-556/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr -

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 28. Februar 2013 (C-556/10, ABl. EU 2013, Nr. C 114, 7) im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland festgestellt, dass in § 14 Abs. 4 AEG die Regeln der Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt sind.

    Der Gerichtshof hat - ebenso wie in der oben zitierten Entscheidung vom selben Tage (C-483/10) - darauf abgestellt, dass diese Flexibilität gewahrt sei, weil eine Unter- und eine Obergrenze der zulässigen Entgelte bestimmt worden sei und die Unternehmen in dieser Bandbreite die Möglichkeit hätten, die Entgelte zu differenzieren (Urteil C-556/10, NVwZ 2013, 494 Rn. 79 ff., 88).

    Nach dem nationalen deutschen Recht, mit dem diese Bestimmungen umgesetzt worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10, ABl. EU 2013, Nr. C 114, 7), hat der Infrastrukturnutzer keine rechtliche Möglichkeit, die Regulierungsbehörde zu einer Vorabprüfung der Entgelthöhen nach § 14e Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 AEG zu veranlassen.

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    So hat der Senat für Verträge über die Nutzung von Strom- oder Gasnetzen entschieden, dass sich der Netzbetreiber bei der Ausübung seines Ermessens bei der Preisfestsetzung an den energiewirtschaftsrechtlichen Zielen einer möglichst sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit und darüber hinaus der Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs orientieren müsse (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 341 - Stromnetznutzungsentgelt I).

    Auch dann, wenn Entgelte nach Art eines allgemeinen Tarifs festgesetzt werden, kann § 315 BGB anwendbar sein (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 341 - Stromnetznutzungsentgelt I; Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 8/05, WuW/E DE-R 1730 Rn. 13 - Stromnetznutzungsentgelt II; Urteil vom 4. März 2008 - KZR 29/06, WuW/E DE-R 2279 Rn. 20 f. - Stromnetznutzungsentgelt III; Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 17).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    Auch dann, wenn Entgelte nach Art eines allgemeinen Tarifs festgesetzt werden, kann § 315 BGB anwendbar sein (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 341 - Stromnetznutzungsentgelt I; Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 8/05, WuW/E DE-R 1730 Rn. 13 - Stromnetznutzungsentgelt II; Urteil vom 4. März 2008 - KZR 29/06, WuW/E DE-R 2279 Rn. 20 f. - Stromnetznutzungsentgelt III; Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 17).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 29/06

    Stromnetznutzungsentgelt III

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    Auch dann, wenn Entgelte nach Art eines allgemeinen Tarifs festgesetzt werden, kann § 315 BGB anwendbar sein (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 341 - Stromnetznutzungsentgelt I; Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 8/05, WuW/E DE-R 1730 Rn. 13 - Stromnetznutzungsentgelt II; Urteil vom 4. März 2008 - KZR 29/06, WuW/E DE-R 2279 Rn. 20 f. - Stromnetznutzungsentgelt III; Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 17).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    Auch dann, wenn Entgelte nach Art eines allgemeinen Tarifs festgesetzt werden, kann § 315 BGB anwendbar sein (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 341 - Stromnetznutzungsentgelt I; Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 8/05, WuW/E DE-R 1730 Rn. 13 - Stromnetznutzungsentgelt II; Urteil vom 4. März 2008 - KZR 29/06, WuW/E DE-R 2279 Rn. 20 f. - Stromnetznutzungsentgelt III; Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 17).
  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    Damit dient die Billigkeitskontrolle der Sicherung elementarer Vertragsgerechtigkeit (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06, BGHZ 174, 48 Rn. 19 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 03.09.2015 - 20 O 203/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15
    So hat die Kommission auf die Vorlage des Landgerichts Berlin in einem gleichgelagerten Fall (LG Berlin, Beschluss vom 3. September 2015 - 20 O 203/14, N&R 2016, 53 ff., eingereicht am 17. September 2015, ABl. C 406 vom 7. Dezember 2015, S. 17 ff. - CTL Logistics GmbH/DB Netz AG, Aktenzeichen des EuGH: C-489/15) in ihrer Stellungnahme vom 23. Dezember 2015 die Auffassung vertreten, die Anwendung des § 315 BGB verstoße gegen die Richtlinie.
  • BGH, 29.01.2019 - KZR 12/15

    Stationspreissystem - Rückzahlungsklage eines Eisenbahnverkehrsunternehmens wegen

    Der Senat hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet (Beschluss vom 7. Juni 2016 - KZR 12/15, WM 2016, 2047), das er zurückgenommen hat, nachdem der Gerichtshof auf eine Vorlage des Landgerichts Berlin das Urteil vom 9. November 2017 in der Sache CTL Logistics GmbH gegen DB Netz AG (C-489/15, EuZW 2018, 74) erlassen hat.

    Sie kann zwar grundsätzlich unterbleiben, weil sie vom Gesetz nicht ausdrücklich angeordnet wird (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - KZR 12/15, WM 2016, 2047 Rn. 12).

    Diese dem Zivilgericht verbleibende Entscheidungsbefugnis wird von dem Streitgegenstand des ursprünglichen Bereicherungsanspruchs, der vornehmlich, aber nicht ausschließlich mit Erwägungen zu § 315 BGB begründet wurde, umfasst, zumal die im Verwaltungsverfahren zu prüfenden und nach der Entscheidung des Gerichtshofs allein maßgebenden Grundsätze der Entgeltbestimmung nach den eisenbahnrechtlichen Regeln auch bei einer Prüfung gemäß § 315 BGB zu beachten sind (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - KZR 12/15, WM 2016, 2047 Rn. 43).

  • BVerwG, 06.04.2018 - 3 C 20.16

    Flughafenentgelte: EuGH soll Reichweite der Genehmigung der Flughafenentgelte

    Diese zivilgerichtliche Billigkeitsprüfung richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu zusammenfassend BGH, [Vorlage-]Beschluss vom 7. Juni 2016 - KZR 12/15 [ECLI:DE:BGH:2016:070616BKZR12.15.0] - WM 2016, 2047, juris Rn. 18 f.) gebietet der Maßstab der Billigkeit in § 315 BGB eine Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Vertragspartner und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks und der Bedeutung der Leistung, für die der Preis einen angemessenen Gegenwert darstellen soll.

    Im Falle überhöhter Entgelte führt die zivilgerichtliche Überprüfung gemäß § 315 Abs. 3 BGB zu einer gerichtlichen Neufestsetzung auf den noch billigem Ermessen entsprechenden Betrag mit Wirkung ex tunc; dabei hat das Zivilgericht die Grundsätze der Entgeltbestimmung nach der Richtlinie zu beachten (vgl. BGH, [Vorlage-]Beschluss vom 7. Juni 2016 - KZR 12/15 - WM 2016, 2047, juris Rn. 43).

  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Juni 2016 (KZR 12/15, WuW 2016, 436) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 65/15

    Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung zwischen

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 64/15
    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 72/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 69/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 60/16

    Anspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegenüber der Deutschen Bahn auf

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 66/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 68/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. Juni 2016 in dem Verfahren KZR 12/15 hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom 15. März 2001, S. 29 ff.) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt:.

    Hieran ändert nichts, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seinerseits das Verfahren C-344/16 (= KZR 12/15) bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-489/15 ausgesetzt hat.

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 70/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 71/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 67/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

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