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   BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21   

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https://dejure.org/2021,19291
BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21 (https://dejure.org/2021,19291)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2021 - 1 StR 78/21 (https://dejure.org/2021,19291)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2021 - 1 StR 78/21 (https://dejure.org/2021,19291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 303a Abs. 1 StGB; § 303b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
    Computersabotage (hier: Verbreitung von Ransomware; Begriff des Veränderns von Daten: Hinzufügen von Einträgen in der Windows-Registry-Datei zum automatischen Laden einer Schadsoftware; Begriff der Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung: Privatpersonen, Ausschluss ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 303a Abs 1 StGB, § 303b Abs 1 Nr 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware); Infektion der Zielrechner mit der entsprechenden Schadsoftware und der Installation eines Sperrbildschirms

  • rewis.io

    Computersabotage: Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware).

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware); Infektion der Zielrechner mit der entsprechenden Schadsoftware und der Installation eines Sperrbildschirms

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit der Verbreitung von Ransomware

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ramsonware - strafrechtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2301
  • NStZ 2022, 43
  • MMR 2021, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
    Diese System-Dateien sind taugliche Tatobjekte im Sinne der Legaldefinition des § 202a Abs. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 30 f.; Bär aaO Rn. 110 mwN).

    Ein Verändern ist auch beim Herbeiführen von Funktionsbeeinträchtigungen der Daten anzunehmen, die eine Änderung ihres Informationsgehalts oder des Aussagewerts zur Folge haben (BT-Drucks. 10/5058, S. 35; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 33; Bär aaO Rn. 118; Bär in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 303a StGB Rn. 20).

    Deswegen war das Landgericht hier befugt, auf eine wesentliche Bedeutung der Datenverarbeitung für die betroffenen Computernutzer indiziell zu schließen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 25).

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 Rn. 6 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5; Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17 Rn. 65 und vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 Rn. 6 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5; Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17 Rn. 65 und vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316).
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 230/19

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 Rn. 6 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5; Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17 Rn. 65 und vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12

    Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen;

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 Rn. 6 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5; Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17 Rn. 65 und vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Fehlt es aber an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag, werden die von dem Angeklagten D. gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft und stehen deshalb nicht in Tatmehrheit zueinander (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. April 2021 ? 1 StR 78/21 Rn. 20; vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5 und vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 Rn. 6).
  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so liegt nur eine Beihilfe im Rechtssinne vor (BGH, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 StR 78/21).
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