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   BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17   

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https://dejure.org/2018,12939
BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17 (https://dejure.org/2018,12939)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2018 - 4 StR 579/17 (https://dejure.org/2018,12939)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 4 StR 579/17 (https://dejure.org/2018,12939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 25 Abs 2 S 2 StPO, § 26a Abs 1 Nr 1 StPO, § 356a StPO
    Verspätete Ablehnung von Revisionsrichtern im Strafverfahren: Verbindung des Ablehnungsgesuchs mit der Anhörungsrüge

  • IWW

    § 63 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Verspätete Ablehnung von Revisionsrichtern im Strafverfahren: Verbindung des Ablehnungsgesuchs mit der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17
    Die Kostenentscheidung bezüglich der Anhörungsrüge folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 4 StR 579/17
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Anhörungsrüge verbunden ist, die sich - wie hier - als unbegründet erweist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 52/16; jeweils mwN).

    Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Anhörungsrügen folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17 mwN).

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 666/17

    Verspätetes Ablehnungsgesuch

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 666/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Revisionsverfahren

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 666/17

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (rechtzeitiges Ablehnungsgesuch bei Entscheidung

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55 und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, NStZ 2007, 416).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

    Sofern außerhalb einer Hauptverhandlung zu entscheiden ist, ist zwar anerkannt, dass eine Ablehnung der zu dieser Entscheidung berufenen Richter nur möglich ist, solange diese von ihnen noch nicht erlassen wurde (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, juris Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 25 Rn. 11; Siolek in Löwe-Rosenberg aaO § 25 Rn. 12; Conen/Tsambikakis in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 25 Rn. 27); dies gilt grundsätzlich auch, sofern im Nachgang eine Gegenvorstellung erhoben (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, juris Rn. 2) oder eine Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO begehrt (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 25 Rn. 11) bzw. ein Antrag auf ein Nachverfahren gemäß § 356a StPO gestellt wird, der sich als unbegründet erweist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 StR 666/17, juris Rn. 2 und Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2 jeweils mwN).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Verbindung des Ablehnungsgesuchs mit einem Antrag nach § 33a StPO bzw. § 356a StPO, da die entsprechenden Nachtragsverfahren lediglich dazu dienen, die fachgerichtliche Korrektur einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu ermöglichen, sie aber nicht den Anwendungsbereich des Ablehnungsrechts dergestalt erweitern sollen, dass ein unzulässiges Ablehnungsgesuch bereits durch die unzutreffende Behauptung einer Gehörsverletzung wieder Geltung erlangt (BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 1 StR 666/17, juris Rn. 2 und Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17, juris Rn. 2 jeweils mwN; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 2 Ws 174/14, juris Rn. 5 f.).

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