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   BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20   

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https://dejure.org/2020,19465
BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20 (https://dejure.org/2020,19465)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2020 - 2 StR 101/20 (https://dejure.org/2020,19465)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 2 StR 101/20 (https://dejure.org/2020,19465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 473 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Teils einer verhängten Jugendstrafe als vollstreckt; Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer; Wiederholte Aktenversendung zur Einleitung der Vollstreckung gegen weitere Verurteilte; Vorliegen einer einer Verfahrensverzögerung von etwa zehn Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Geltung des Teils einer verhängten Jugendstrafe als vollstreckt; Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer; Wiederholte Aktenversendung zur Einleitung der Vollstreckung gegen weitere Verurteilte; Vorliegen einer einer Verfahrensverzögerung von etwa zehn Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensverzögerung durch Staatsanwaltschaft von 10 Monaten = 1 Monat Strafrabatt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    Auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 2019 - 2 StR 217/19, juris Rn. 14 mwN) stellt der Senat fest, dass ein Monat der verhängten Jugendstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gilt.
  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    b) Der dargelegte Verfahrensgang hat nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist insgesamt zu einer Verfahrensverzögerung von etwa zehn Monaten geführt, die auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241 f.; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20 mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    Die am 23. April 2019 von der Staatsanwaltschaft verfügte und in der Folge ausgeführte wiederholte Aktenversendung zur Einleitung der Vollstreckung gegen weitere Verurteilte ist kein sachlicher Grund, mit der Weiterleitung der Akten im Revisionsverfahren des Angeklagten zuzuwarten; vielmehr wären im erforderlichen Umfang Doppelakten anzulegen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19, juris Rn. 7; Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    b) Der dargelegte Verfahrensgang hat nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist insgesamt zu einer Verfahrensverzögerung von etwa zehn Monaten geführt, die auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241 f.; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20 mwN).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    Die am 23. April 2019 von der Staatsanwaltschaft verfügte und in der Folge ausgeführte wiederholte Aktenversendung zur Einleitung der Vollstreckung gegen weitere Verurteilte ist kein sachlicher Grund, mit der Weiterleitung der Akten im Revisionsverfahren des Angeklagten zuzuwarten; vielmehr wären im erforderlichen Umfang Doppelakten anzulegen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19, juris Rn. 7; Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 376/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 617/16

    Kompensationsentscheidung (aufgrund einer Verfahrensverzögerung nach Beginn des

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    b) Der dargelegte Verfahrensgang hat nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist insgesamt zu einer Verfahrensverzögerung von etwa zehn Monaten geführt, die auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241 f.; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20 mwN).
  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 179/13

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Justiz

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 2 StR 101/20
    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 179/13, juris Rn. 2 mwN).
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