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   BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64   

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https://dejure.org/1968,5673
BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64 (https://dejure.org/1968,5673)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1968 - V ZR 218/64 (https://dejure.org/1968,5673)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 (https://dejure.org/1968,5673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Verfügung eines Testamentvollstreckers - Verrechnung von Schulden aus der Hypothekengewinnabgabe mit dem Kaufpreis als potentielle Ermäßigung desselben - Gleicher rechtlicher Grund beim Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Auszug aus BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64
    Die Büge ist unbegründet, weil der Beklagte diesen Verfahrensmangel in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat und der Verfahrensmangel deshalb nach § 295 ZPO geheilt worden ist (Urteile des Senats vom 24. April 1963, V ZR 16/62 So 14/15 und vom 10. Juli 1963, V ZR 132/61 S, 18, jeweils unter Bezugnahme auf LM § 27 DBG Nr. 2).
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Auszug aus BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64
    Die Büge ist unbegründet, weil der Beklagte diesen Verfahrensmangel in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat und der Verfahrensmangel deshalb nach § 295 ZPO geheilt worden ist (Urteile des Senats vom 24. April 1963, V ZR 16/62 So 14/15 und vom 10. Juli 1963, V ZR 132/61 S, 18, jeweils unter Bezugnahme auf LM § 27 DBG Nr. 2).
  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Da das Berufungsgericht das in Frage stehende Verhalten der Klägerin als unstreitig bezeichnet hat und es sich somit um eine tat sächliche Feststellung handelt, die zum Tatbestand im Sinne der §§ 314, 320 ZPO gehört, obwohl sie in den Entocheidungsgründen enthalten ist (Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 S, 14 unter Bezugnahme auf Baumbach/ Lauterbach ZPO 28. Aufl, § 320 Anm. 1 in Verbindung mit § 314 Anm. 2), hätte die Beklagte, wenn sie diese Feststellung nicht gegen sich gelten lassen wollte, Berichtigung des Tatbestands beantragen müssen.
  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils -

    Dabei ist es gleichgültig, ob der Partei vortrag formell im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils wiedergegeben ist (Senatsurteile vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 - und vom 18. Februar 1972 - V ZR 112/70; BAG MDR 1967, 954).
  • BGH, 18.02.1972 - V ZR 112/70

    Eintragung von Briefgrundschulden in ein Grundbuch - Verkauf eines

    Soweit sie sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe sich in der Berufungsinstanz nicht mehr auf eine arglistige Täuschung durch den Beklagten zu 1 (§ 123 BGB) und auf das Vorliegen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) bezogen, mit der Begründung wendet, die Klägerin habe in der Berufungsinstanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht ihr gesamtes Vorbringen in der ersten Instanz aufrecht erhalten, ist ihr entgegenzuhalten, daß die angegriffene Auffassung des Berufungsgerichts tatsächliche Feststellungen zum Gegenstand hat, die zum Tatbestand im Sinne der §§ 314, 320 ZPO gehören, obwohl sie in den Entscheidungsgründen enthalten sind (Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 S. 14 unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. - jetzt 30. Aufl. - § 320 Nr. 1 in Verbindung mit § 314 Anm. 2).
  • BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67

    Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der

    Der Berufungsrichter ist von der rechtlich zutreffenden Auffassung ausgegangen, Unentgeltlichkeit im Sinne des § 2205 Satz 3 BGB liege vor, wenn der Testamentsvollstrecker objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus dem Nachlaß erbringe und dies wisse oder bei ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1963 - V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614 und vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64).
  • BGH, 10.01.1969 - V ZR 150/65

    Erschleichung von Erbscheinen - Einwilligung in die Eintragung als Eigentümer

    Da es sich insoweit um eine tatsächliche Feststellung handelt, die zum Tatbestand im Sinne der §§ 314, 320 ZPO gehört, obwohl sie in den Entscheidungsgründen steht, hätten die Beklagten, wenn sie diese Feststellung nicht gegen sich gelten lassen wollten, auch insoweit Berichtigung des Tatbestands beantragen müssen (Urteil des Senats vom 10. Mai 1968 - V ZR 218/64 S. 14 unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Aufl. § 320 Anm. 1 in Verbindung mit § 314 Anm. 2).
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