Rechtsprechung
BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage - Bindungswirkung eines Beschlusses des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Anspruch auf Zahlung einer Vergütung - Aufrechnung einer Vergütungsforderung mit Schadensersatzansprüchen
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FGG § 1
Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 57
- NJW 1980, 2466
- MDR 1981, 43
- DB 1981, 157
- BauR 1980, 585
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70
Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Der Vergütungsanspruch des Verwalters ist im Verfahren nach § 43 WohnungseigentumsG geltend zu machen, und zwar auch dann, wenn der Verwalter abberufen worden ist (im Anschluß an BGHZ 59, 58).Die in § 43 WEG angeführten Streitigkeiten sollen in erster Linie deshalb im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden, weil dieses Verfahren einfacher, freier, elastischer, rascher und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Zahl von Beteiligten besser geeignet ist als der Zivilprozeß (BGHZ 59, 58, 61 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 71, 314, 317) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76].
In diesem Bereich kann es sehr leicht zu Zuständigkeitsüberschneidungen und Verfahrensunsicherheiten kommen (vgl. etwa die vom Senat entschiedenen Fälle BGHZ 44, 43 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]; 59, 58 [BGH 02.06.1972 - V ZR 154/70]; 65, 264) [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73].
So ist, entgegen der Ansicht der Revision, die Beklagte nicht gehindert, mit Schadensersatzansprüchen gegen die Vergütungsforderung des Klägers aufzurechnen, auch wenn der Streit über die Schadensersatzansprüche an sich in das Verfahren nach § 43 WEG gehört (BGHZ 59, 58).
Bei ihnen handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, die - wie bereits in anderem Zusammenhang hervorgehoben - aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen worden sind und ohne diese Zuweisung im Zivilprozeß auszutragen wären (BGHZ 59, 58, 61 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 71, 314, 317) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76].
Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist allein ausschlaggebend, daß das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGHZ 59, 58, 62 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 65, 264, 266) [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73].
Ein solcher Zusammenhang besteht nicht nur für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter (BGHZ 59, 58), sondern auch für seinen Vergütungsanspruch.
Dem Willen des Gesetzgebers entspricht es vielmehr, Streitfälle der Wohnungseigentümer in möglichst weitgehendem Umfang in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bringen (BGHZ 59, 58, 62 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70] m.N.).
Deshalb sind Schadensersatzansprüche gegen ihn auch nach Beendigung seiner Amtsführung im Verfahren nach § 43 WEG geltend zu machen (BGHZ 59, 58, 63 f) [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70].
- BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63
Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70].Ausschlaggebend dafür ist, daß die Rechtsgebiete dieser Gerichtszweige in naher Beziehung zueinander stehen und nicht selten ineinander übergreifen (BGHZ 26, 304, 306 [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57]; 40, 338, 341 [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63];… vgl. auch Weber in BGB-RGRK 12. Aufl., Rdn. 21 vor § 387).
Auch sonst ist nicht jede Tätigkeit eines Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit oder umgekehrt schlechthin ausgeschlossen (BGHZ 40, 338, 341) [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63].
- BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Solche Lücken werden von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsanalogie geschlossen, wenn dafür ein sachliches Bedürfnis besteht (BGHZ 10, 350, 359 [BGH 08.10.1953 - III ZR 310/51]; 71, 314, 319 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]m.N.).Die in § 43 WEG angeführten Streitigkeiten sollen in erster Linie deshalb im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden, weil dieses Verfahren einfacher, freier, elastischer, rascher und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Zahl von Beteiligten besser geeignet ist als der Zivilprozeß (BGHZ 59, 58, 61 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 71, 314, 317) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76].
Bei ihnen handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, die - wie bereits in anderem Zusammenhang hervorgehoben - aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen worden sind und ohne diese Zuweisung im Zivilprozeß auszutragen wären (BGHZ 59, 58, 61 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 71, 314, 317) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76].
- BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70].Ausschlaggebend dafür ist, daß die Rechtsgebiete dieser Gerichtszweige in naher Beziehung zueinander stehen und nicht selten ineinander übergreifen (BGHZ 26, 304, 306 [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57]; 40, 338, 341 [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63];… vgl. auch Weber in BGB-RGRK 12. Aufl., Rdn. 21 vor § 387).
- OLG Hamm, 20.09.1973 - 15 W 33/73
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
So wird denn auch inzwischen in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet angenommen, daß Streitigkeiten über den Vergütungsanspruch des Verwalters im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auszutragen sind (vgl. etwa OLG Hamm NJW 1973, 2301; Merle/Trautmann NJW 1973, 118, 120;… Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 43 Rdn. 26;… Weitnauer/Wirths a.a.O. § 43 Rdn. 8 c) m.w.N.).Der Anspruch des Klägers auf Vergütung ergibt sich aus den §§ 675, 612 BGB (ebenso OLG Hamm NJW 1973, 2301, 2302 [OLG Hamm 20.09.1973 - 15 W 33/73]; allg.M. vgl. Merle, Bestellung und Abberufung des Verwalters nach § 26 des WEG (1977) S. 85).
- BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73
Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
In diesem Bereich kann es sehr leicht zu Zuständigkeitsüberschneidungen und Verfahrensunsicherheiten kommen (vgl. etwa die vom Senat entschiedenen Fälle BGHZ 44, 43 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]; 59, 58 [BGH 02.06.1972 - V ZR 154/70]; 65, 264) [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73].Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist allein ausschlaggebend, daß das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGHZ 59, 58, 62 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70]; 65, 264, 266) [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73].
- BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78
Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer …
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Für das Verwalterentgelt haften die Wohnungseigentümer als Gesamt schuldner, da es sich insofern um eine Verwaltungsschuld handelt (dazu BGHZ 67, 232, 235 f [BGH 21.10.1976 - VII ZR 193/75]; 75, 26, 30, [BGH 18.06.1979 - VII ZR 187/78]jeweils m.w.N.). - BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem ordentlichen Gericht eine eigene Entscheidung über das Bestehen der aufgerechneten Forderung verwehrt, wenn für die Gegenforderung nicht der Rechtsweg vor den ordentlichen, sondern vor den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BGHZ 16, 124 ff [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]). - BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das …
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Für das Verwalterentgelt haften die Wohnungseigentümer als Gesamt schuldner, da es sich insofern um eine Verwaltungsschuld handelt (dazu BGHZ 67, 232, 235 f [BGH 21.10.1976 - VII ZR 193/75]; 75, 26, 30, [BGH 18.06.1979 - VII ZR 187/78]jeweils m.w.N.). - BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70
Aufrechnung und internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]. - BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65
Forderung aus Arbeitsverhältnis - Aufrechnungsweise Geltendmachung - Negative …
- KG, 13.01.1976 - 1 W 936/75
- BGH, 15.01.1959 - VII ZR 28/58
Rechtsmittel
- BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70
Dingliches Wohnrecht
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
- BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG
- BGH, 14.06.1965 - VII ZR 160/63
Verfahren nach § 43 WEG
- BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62
Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit
- BGH, 08.07.1953 - II ZR 127/52
DM-Eröffnungsbilanz. Anfechtungsklage
- BGH, 21.12.1973 - IV ZR 101/72
Klage auf Feststellung der Vaterschaft gegen Erben - Zulässigkeit einer …
- OLG Düsseldorf, 08.03.1978 - 9 U 131/77
- OLG Karlsruhe, 18.07.1975 - 4 W 144/74
- KG, 09.01.1979 - 1 AR 74/78
- OLG Braunschweig, 12.03.1976 - 2 Wx 40/75
- BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
aa) Der Zuständigkeitsregelung in § 43 Abs. 1 WEG liegt das Bestreben des Gesetzgebers zugrunde, Streitfälle innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft in möglichst weitgehendem Umfang dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu unterstellen (BGHZ 59, 58, 62; 78, 57, 64, vgl. auch Begründung des Regierungsentwurfs zu § 43 WEG, BR-Drucks. 75/51, S. 31).Über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben, soll vor allem deshalb im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden werden, weil dieses im Vergleich zum Zivilprozeß einfacher, freier, elastischer, rascher und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Anzahl von Beteiligten besser geeignet ist (BGHZ 59, 58, 61; 71, 314, 317; 78, 57, 65;… BGH, Urt. v. 23. April 1991, VI ZR 222/90, NJW-RR 1991, 907, 908; …
Diesem mit § 43 WEG verfolgten Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte maßgebend ist, daß das von einem Wohnungseigentümer (bzw. Konkurs- oder Insolvenzverwalter) oder einem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gesamtverhältnis der Wohnungseigentümer oder aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erwachsen ist (vgl. BGHZ 59, 58, 62; 65, 264, 266; 78, 57, 63; Senat, BGHZ 106, 34, 38 ff; 130, 159, 165;… BGH, Urt. v. 23. April 1991, VI ZR 222/90, aaO; …
Die hiernach für die Verfahrenszuständigkeit entscheidende Gemeinschaftsbezogenheit bei Entstehen eines Anspruchs geht aber nicht dadurch verloren, daß einzelne Beteiligte vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind (KG, NJW-RR 1988, 842, 843;… AG Kerpen, aaO, 125;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 10, 13;… Weitnauer/Hauger, aaO § 43 Rdn. 14;… MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 43 WEG Rdn. 25;… Briesemeister, in: Deckert, aaO, Gruppe 7 Rdn. 46; vgl. auch BGHZ 59, 58, 63 ff; 78, 57, 65 jeweils für den Fall eines vor Rechtshängigkeit abberufenen Verwalters).
(1) Für Rechtsstreitigkeiten einer Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter der Wohnanlage (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG) ist nach nahezu einhelliger Auffassung das Wohnungseigentumsgericht selbst dann zuständig, wenn der Verwalter vor Rechtshängigkeit abberufen wurde, sofern nur die Streitigkeit in innerem Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (Senat, BGHZ 106, 34, 38; BGHZ 59, 58, 63 f; 78, 57, 65; …
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Dies stimmt auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überein, wonach z.B. der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters ebenfalls im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; BGHZ 78, 57, 63 ff). - BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87
Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das ordentliche Streitgericht über solche zur Aufrechnung gestellten Forderungen zu befinden hat, die an sich vor dem Arbeitsgericht (BGHZ 26, 304), vor dem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen (BGHZ 78, 57, 62 f.) oder vor dem Landwirtschaftsgericht (BGHZ 60, 85, 88) eingeklagt werden müßten.
- BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88
Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen …
Zu Recht weist das vorlegende Kammergericht allerdings darauf hin, daß nach der im Anschluß an BGHZ 44, 43 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63] entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem abberufenen Verwalter in die Zuständigkeit der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG; BGHZ 59, 58, 62; 65, 264, 266 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]; 78, 57, 63).Denn der neue Verwalter kann eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht gewährleisten, wenn nicht rasch alle Streitigkeiten der Gemeinschaft mit dem ausgeschiedenen Verwalter, die in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stehen, ausgeräumt werden (vgl. BGHZ 59, 58, 62; 65, 264, 266 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]; 78, 57, 63).
Auch die Vielzahl der Parteien (vgl. BGHZ 78, 57, 60) bringt keine besonderen Schwierigkeiten mit sich.
Da nach allgemeiner Ansicht (vgl. BGHZ 78, 57, 59 f) auch - umgekehrt - eine Abgabe vom Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen an das Prozeßgericht möglich sein muß, ist auch für dieses Verfahren eine analoge Anwendung der gerade für den hier streitigen Bereich des Wohnungseigentums geltenden Regelung des § 46 Abs. 1 WEG angezeigt mit der Folge, daß die Abgabe von Amts wegen zu veranlassen ist.
- BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Es ist dem Zivilprozeßrecht nicht wesensverschieden; vor allem ist es ihm gleichwertig (BGHZ 78, 57, 60).Auch die Interessenlage der sich als Parteien gegenüberstehenden Beteiligten ist die gleiche wie im Zivilprozeß (BGHZ 71, 314, 317 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]; 78, 57, 60).
- BGH, 11.05.2017 - V ZB 52/15
Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten …
Ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet ist, muss das Gericht bei der Bestellung - oder ggf. nachträglich - festlegen, wobei es sich an der üblichen Vergütung im Sinne von § 675, § 612 Abs. 2 BGB orientieren kann; auch hat es die Berechnung des Auslagenersatzes vorzugeben (zutreffend AG Dortmund, NJW 2009, 85, 86; AG Heilbronn, ZMR 2011, 336 f.; ebenso zum Notverwalter nach altem Recht BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - VII ZR 328/79, BGHZ 78, 57, 66;… aA Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 45 Rn. 53; Schmid, MDR 2012, 561, 562). - BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den …
- BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Die Abgabe vom Prozeßgericht an das WEG-Gericht und - in analoger Anwendung - auch der umgekehrte Fall (BGHZ 78, 57, 59 f;… Staudinger/Wenzel § 46 WEG Rdn. 3) erfolgen von Amts wegen (BGHZ 106, 34, 40), die Verweisung setzt dagegen einen Antrag voraus. - BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85
Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil
In einem solchen Fall gilt für die Verweisung § 17 GVG entsprechend (vgl. BGHZ 40, 1, 6 f. [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62];… BGH Urt. v. 21. Dezember 1973, IV ZR 101/72, NJW 1974, 494, 495 und vom 20. November 1979, VI ZR 248/77, WM 1980, 1243, 1244 = DNotZ 1980, 496, 499; vgl. auch BGHZ 78, 57, 59). - OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
Bei diesem handelt es sich um einen zivilrechtlichen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. § 675 BGB mit Auftrags-, Dienst- und Werkvertragselementen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1980 - VII ZR 328/79, NJW 1980, 2466 (2468); Beschl. v. 25.09.1980 - VII ZR 276/79, NJW 1981, 282 (284); BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162;… Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 60;… Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 201).Ein Verwaltervertrag kommt jedoch erst durch die - ggf. schlüssige - Annahme eines entsprechenden Angebots der Gemeinschaft durch den Verwalter zustande, wobei das Angebot in dem Beschluss über die Verwalterbestellung gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1980 - VII ZR 328/79, NJW 1980, 2466 (2468); BayObLG, …
- LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
- OLG Köln, 04.03.2005 - 16 Wx 14/05
Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für rückständiges Verwalterhonorar
- BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90
Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer
- BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04
Zurückweisung einer Divergenzvorlage
- BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92
Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet …
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
- OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und …
- BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem …
- BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgabe eingebrachter Flächen; Zulässigkeit …
- BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der …
- OLG Karlsruhe, 11.09.2007 - 14 Wx 39/07
FGG-Verfahren: Rechtsmittel gegen die Anordnung eines Zwangsgeldes wegen …
- BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von …
- OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 20 W 87/83
Erhöhung des Stammkapitals bei Altgesellschaften
- OLG Hamm, 25.07.1996 - 15 W 81/95
Anspruch der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz …
- OLG Hamm, 04.03.1993 - 15 W 295/92
Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung eines restlichen Verwalterhonorars; …
- BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 2 Z 78/87
Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Überprüfung der …
- KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02
Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den …
- KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach …
- BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86
Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …
- BGH, 17.10.1986 - V ZR 170/85
Versäumnisurteil gegen den Revisionsbeklagten - Ersetzung der Zustimmung des …
- KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82
Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim …
- OLG Stuttgart, 20.01.1997 - 8 AR 62/96
Wohnungseigentum
- BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 94/95
Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag
- BGH, 29.07.1991 - NotZ 24/90
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Notar - Inanspruchnahme einer …
- OLG Hamm, 21.08.1996 - 15 W 174/96
Klage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung des …
- OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
Bindung an Rechtswegentscheidung
- KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
Umfang und Wirkung eines Entlastungsbeschlusses
- BayObLG, 05.08.1992 - 2Z BR 55/92
Herausgabe aller Unterlagen eines Wohnungseigentumsverwalters nach Beendigung der …
- KG, 21.11.1983 - 24 W 4953/83
Anordnung des persönlichen Erscheinens in einem Verfahren; Rechtsmittel gegen die …
- KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80
Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem …
- OLG Köln, 07.06.1988 - 19 W 22/88
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Wohnanlagenverwalters aus wichtigem …
- AG Kerpen, 29.10.1998 - 15 II 46/98
Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem WEG-Gericht und dem Prozessgericht
- BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 104/95
Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Tatsachenfeststellung im streitigen …
- KG, 19.12.1990 - 24 W 6288/90
Verweigerung der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers im …
- BayObLG, 31.10.1994 - 2Z BR 82/94
Unentgeltliche Zuteilung eines Sondereigentums durch den Verwalter zu einem im …