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   BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16   

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https://dejure.org/2018,25009
BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16 (https://dejure.org/2018,25009)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2018 - XI ZR 652/16 (https://dejure.org/2018,25009)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - XI ZR 652/16 (https://dejure.org/2018,25009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf der auf den Abschluss verschiedener Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf der auf den Abschluss verschiedener Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    b) Eine Klage auf positive Feststellung, ein Darlehensvertrag habe sich zum - grundsätzlich wiederum im Antrag zu bezeichnenden - Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, kann dagegen, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (Senatsurteil vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16, n.n.v.), nicht zulässig zum Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage gemacht werden.

    Dies widerstritte, wie der Senat mit Urteil vom 17. April 2018 (aaO) näher ausgeführt hat, den Grundsätzen, die der Senat für das prozessuale Verfahren nach Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen aufgestellt hat.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, genügten die Hinweise unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" als Sammelbelehrung (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 f. und vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17, WM 2018, 729 Rn. 29; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9) den gesetzlichen Vorgaben.
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    a) Allerdings konnte die Klägerin zulässig im Wege der leugnenden Feststellungsklage zur Entscheidung stellen, die Beklagte habe aufgrund einer Widerrufserklärung gegen sie keine Ansprüche aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB mehr (Senatsurteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Auch ansonsten genügten die Widerrufsbelehrungen der Beklagten sowohl inhaltlich als auch entgegen den Einwänden der Revisionserwiderung gestalterisch den gesetzlichen Vorgaben (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, genügten die Hinweise unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" als Sammelbelehrung (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 f. und vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17, WM 2018, 729 Rn. 29; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9) den gesetzlichen Vorgaben.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, genügten die Hinweise unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" als Sammelbelehrung (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 f. und vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17, WM 2018, 729 Rn. 29; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9) den gesetzlichen Vorgaben.
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Ein sachliches Erkenntnis über die negative Feststellungsklage begründete aber die Gefahr widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug (vgl. Senatsurteile vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14, BGHZ 210, 30 Rn. 29 und vom 20. Juni 2017 - XI ZR 72/16, WM 2017, 1599 Rn. 17), weil nach Abweisung der Zwischenfeststellungsklage als unzulässig keine Gewähr dafür besteht, dass das Berufungsgericht bei seinem Erkenntnis über die bei ihm noch anhängigen weiteren Anträge der Klägerin die maßgeblichen Rechtsfragen - Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrungen, Wirkungslosigkeit der Widerrufserklärung vom 14. Juli 2014 - ebenso wie der Senat beurteilen wird.
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Ein sachliches Erkenntnis über die negative Feststellungsklage begründete aber die Gefahr widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug (vgl. Senatsurteile vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14, BGHZ 210, 30 Rn. 29 und vom 20. Juni 2017 - XI ZR 72/16, WM 2017, 1599 Rn. 17), weil nach Abweisung der Zwischenfeststellungsklage als unzulässig keine Gewähr dafür besteht, dass das Berufungsgericht bei seinem Erkenntnis über die bei ihm noch anhängigen weiteren Anträge der Klägerin die maßgeblichen Rechtsfragen - Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrungen, Wirkungslosigkeit der Widerrufserklärung vom 14. Juli 2014 - ebenso wie der Senat beurteilen wird.
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 62/00

    Verjährungsvereinbarung; Stichtagsprinzip des § 1934b

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 652/16
    Andererseits kann der Senat einen Widerspruch nicht dadurch vermeiden, dass er die vom Berufungsgericht nicht beschiedenen Anträge an sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - IV ZR 62/00, WM 2001, 1384).
  • BGH, 17.09.2019 - XI ZR 677/17

    Widerruf der auf den Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge gerichteten

    Für Zwischenfeststellungsklagen gilt insoweit nichts anderes (BGH, Urteile vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332, vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 170/90, NJW 1992, 364, 366 und vom 15. Juni 2005 - XII ZR 82/02, NZM 2005, 704; Senatsurteil vom 10. Juli 2018, aaO).

    Denn die Kläger haben bereits in den Vorinstanzen mit dem Zahlungsantrag ihr Leistungsbegehren formuliert, schon das Landgericht hat die Feststellungsklage als unzulässig erachtet und die Parteien haben auch vor dem Berufungsgericht über die Zulässigkeit der Feststellungsklage gestritten (vgl. Senatsurteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16, WM 2018, 45 Rn. 20, vom 10. Juli 2018 - XI ZR 652/16, juris Rn. 15 und vom 19. Februar 2019 - XI ZR 225/17, juris Rn. 18).

  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Das Teilurteil ist aufgrund der darin zugelassenen und eingelegten Revision durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2018 - XI ZR 652/16 - aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Braunschweig zurückverwiesen worden.
  • OLG Hamm, 10.04.2019 - 31 U 146/17
    Auch als Zwischenfeststellungsklagen im Sinne von § 256 II ZPO sind die zunächst gestellten Feststellungsanträge nicht zulässig, denn eine entsprechende Umdeutung liefe auf eine unzulässige Umgehung der in der Rechtsprechung des BGH aufgestellten Grundsätze für das prozessuale Verfahren nach Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2018, XI ZR 446/16, Rdnr.17 und vom 10.07.2018, XI ZR 652/16, RDnr.12).
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