Rechtsprechung
BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 274 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Würdigung der Einlassung des Angeklagten); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Adhäsionsverfahren (Prozesskostenhilfe; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Nichterwähnung einer Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen - Rüge des Verstoßes eines Urteils gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO) - Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verteidigers für ein Adhäsionsverfahren
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StrEG § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 § 274
Nachweis einer Einlassung des Angeklagten zur Sache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 235
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.1982 - 4 StR 433/82
Nichteinhaltung zugesagter Wahrunterstellungen - Ordnungsgemäße Anklage - …
- BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17
Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von …
Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung die Einlassung des Angeklagten nicht mit berücksichtigt hat und seiner Überzeugungsbildung deshalb eine tragfähige Grundlage fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17). - BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage …
Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung, anders als die Revision meint, auch wesentlich von der vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen, dass ein Angeklagter sich entgegen den Urteilsgründen laut Protokoll doch zur Sache eingelassen hatte (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235). - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 137/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Eine Anfrage bei dem 2. Strafsenat nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG war nicht veranlasst; denn dessen von der Revision angeführte Entscheidung vom 10. August 2007 (2 StR 204/07) betrifft einen anderen Sachverhalt, als er dem hiesigen Verfahren zugrunde liegt. - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18
Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen …
Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180;… vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO;… vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52;… vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO).