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   BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95   

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https://dejure.org/1995,1736
BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249, § 255; StPO § 264; StVG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 41
  • NStZ-RR 1996, 39
  • StV 1996, 472
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).

    Auch wenn man davon ausgeht, im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) sei eine Verurteilung wegen bestimmter einzelner Taten angebracht gewesen, so hätte sich die Verurteilung des Landgerichts dennoch - jetzt als Einzeltat - auch auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis am 20. Januar 1994 bezogen.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Auch der in BGHSt 15, 268, 270 aufgestellte Grundsatz selbständiger späterer Feststellung greift hier nicht ein.
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH NJW 1988, 2483, 2485) [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87].
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95

    Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung

  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83

    Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht -

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04

    Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren

    Im Gegensatz zu einer durch einen Banküberfall begangenen räuberischen Erpressung (vgl. BGH, NStZ 1996, S. 41) begründet die Begehung eines gewerbsmäßigen Schmuggels nach § 373 Abs. 1 AO auch keine spezifische Gefährdungslage, welche die Verwirklichung von Folgetaten generell begünstigt.
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH NJW 1988, 2483, 2485) [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87].
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 689/10

    Einstellung eines Teils des Verfahrens mangels hinreichender Feststellungen gem.

    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH, Urteil vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485).
  • OLG Hamburg, 23.03.1999 - IIb - 6/99
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn - unabhängig von zeitlichen oder örtlichen Überschneidungen - das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktszeitraum begangenen Straftat ist, z. B. das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zur Ermöglichung einer schnellen Flucht nach einem Bankraub (BGH, NStZ 1996, 41 = StV 1996, 472).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 114-IV-04
    Auch handelt es sich beim gewerbsmäßigen Schmuggel weder um ein Delikt, welches - wie etwa die räuberische Erpressung beim Banküberfall (vgl. BGH NStZ 1996, 41) - wegen seiner regelmäßig nicht heimlichen Begehungsweise unmittelbar in eine Flucht(fahrt) mündet, noch liegen Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer bereits mit dem Verlassen des Parkplatzes vor der ihn unmittelbar drohenden Entdeckung fliehen wollte.
  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer,

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktzeitraum begangenen Straftat ist (BGH StV 1996, 472).
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