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   BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18   

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https://dejure.org/2018,36072
BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18 (https://dejure.org/2018,36072)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2018 - 4 StR 69/18 (https://dejure.org/2018,36072)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2018 - 4 StR 69/18 (https://dejure.org/2018,36072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 315 Abs. 1 Nr. 2, § 22 StGB, § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 315 Abs. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigen der Sicherheit des Bahnverkehrs durch das Bereiten eines Hindernisses als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr hinsichtlich Rücktritts vom Versuch (hier: Verlassen des Gleisbetts durch den gestossenen Geschädigten)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigen der Sicherheit des Bahnverkehrs durch das Bereiten eines Hindernisses als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr hinsichtlich Rücktritts vom Versuch (hier: Verlassen des Gleisbetts durch den gestossenen Geschädigten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18
    Mit Blick auf die Prüfung einer gefährlichen Körperverletzung durch das Versprühen des Löschschaums weist der Senat darauf hin, dass insoweit auch die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Erwägung zu ziehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 3 StR 10/10, Rn. 3 und 7).
  • BGH, 17.02.2010 - 3 StR 10/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Glasreinigerspray); schwerer

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18
    Mit Blick auf die Prüfung einer gefährlichen Körperverletzung durch das Versprühen des Löschschaums weist der Senat darauf hin, dass insoweit auch die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Erwägung zu ziehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 3 StR 10/10, Rn. 3 und 7).
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