Rechtsprechung
BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 315 Abs. 1 Nr. 2, § 22 StGB, § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 315 Abs. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 63 StGB
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigen der Sicherheit des Bahnverkehrs durch das Bereiten eines Hindernisses als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr hinsichtlich Rücktritts vom Versuch (hier: Verlassen des Gleisbetts durch den gestossenen Geschädigten)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beeinträchtigen der Sicherheit des Bahnverkehrs durch das Bereiten eines Hindernisses als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr hinsichtlich Rücktritts vom Versuch (hier: Verlassen des Gleisbetts durch den gestossenen Geschädigten)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18
Mit Blick auf die Prüfung einer gefährlichen Körperverletzung durch das Versprühen des Löschschaums weist der Senat darauf hin, dass insoweit auch die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Erwägung zu ziehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276;… Beschluss vom 17. Februar 2010 - 3 StR 10/10, Rn. 3 und 7). - BGH, 17.02.2010 - 3 StR 10/10
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Glasreinigerspray); schwerer …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 4 StR 69/18
Mit Blick auf die Prüfung einer gefährlichen Körperverletzung durch das Versprühen des Löschschaums weist der Senat darauf hin, dass insoweit auch die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Erwägung zu ziehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 3 StR 10/10, Rn. 3 und 7).