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   BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54   

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BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54 (https://dejure.org/1955,416)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1955 - V ZR 51/54 (https://dejure.org/1955,416)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - V ZR 51/54 (https://dejure.org/1955,416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 128
  • NJW 1955, 1516
  • DVBl 1956, 92
  • DB 1955, 895
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Wie dem Senat aus seiner Spruchtätigkeit bekannt ist, pflegten die Vertragsteile eines Grundstücksveräußerungsgeschäfts in der Vergangenheit fast regelmäßig Bestimmungen über den Entschädigungsanspruch aus der Kriegssachschädenverordnung zu treffen (vgl. z.B. den in BGHZ 16, 378 [386/8] in einer Vertragshilfesache behandelten Sachverhalt).

    Ebensowenig braucht hier erörtert zu werden, ob dem Anspruch des Klägers auf Grund der Kriegssachschäden-Verordnung im Jahre 1949 überhaupt irgendein Wert beigemssen werden konnte (vgl. hierzu auch BGHZ 16, 378 [387]).

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Der Senat hat zu dieser Frage in BGHZ 13, 378 ausführlich Stellung genommen und die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1953, 547 = MDR 1953, 371) sowie des jetzigen Berufungsurteils abgelehnt.

    Der Senat hat dabei auch ausgesprochen, daß damit die Festsetzung der Enteignungsentschädigung nicht der Preis behörde übertragen wird, sondern vom Gericht in eigener Verantwortung vorzunehmen ist und der Mitwirkung der Preisbehörde nur die Bedeutung der Abgabe eines Gutachtens zukommt (vgl. BGHZ 13, 378 Leitsatz Nr. 2; BGHZ 12, 376/377 und Rechte Landw 1953, 110).

  • RG, 28.07.1936 - III 329/35

    1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Landesgesetze, die unter der Geltung des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 erlassen wurden, sind ungeachtet ihrer staatsrechtlichen Beurteilung keine revisiblen Reichsgesetze im Sinne des § 549 ZPO (Bestätigung von RGZ 152, 86).

    Dagegen ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGZ 152, 86 zu verweisen, das sich mit badischen Gesetzen vom 29. Januar 1934 (GVBl S. 20) und vom 4. Februar 1936 (GVBl S. 7) befaßt, die zur Durchführung des Reichsgesetzes zur Wiederherstellung des Berufabeamtentums vom 7. April 1933 (RGBl 1, 175) ergangen waren.

  • BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51

    Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Dabei käme es auf das Vorliegen eines Feststellungsbescheids, der die Aufrechenbarkeit begründe (BGHZ 5, 352; 8, 344), hier nicht an.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Unabhängig davon, wie sie für den Geltungsbereich der §§ 1127 ff BGB zu entscheiden ist, wie sich das Schicksal des Versicherungsanspruchs auf Grund ausdrücklicher Gesetzesbestimmung bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung des versicherten Grundstücks gestaltet (vgl. hierzu auch §§ 69, 73 VVG; §§ 20 Abs. 1, 55 Abs. 1, 90 Abs. 2 ZVG; vgl. zu § 69 VVG auch Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1955 - V ZR 56/54, LM Nachschlagewerk Nr. 1 zu VVG § 69) und wie die Rechtslage im Falle einer Enteignung des Grundstücks zu beurteilen ist (Brück, Das Privat-Versicherungsrecht 1930 S. SGG und Kommentar zum VVG, 7. Aufl. § 73 Anm. 4 [gegen Hager-Bruck, 4. Aufl., § 73 Anm. 4] Kisch, Handbuch des Privatversicherungsrechts, Bd III S. 277, Prölß, 7. Aufl. § 73 Anm. 1 und Roesch in Betrieb 1953, 99 lehnen bei der Enteignung die Anwendung von § 69 bzw. § 73 VVG ab, während Behrend in ZHandR 55, 1 ff [113], Gerhard-Manes, Kommentar zum VVG, 1908, §§ 69-73 Bem. 8 und Josef in "Mitteilungen für die öffentlichen Feuerversicherungs-Anstalten", 1913, 676 hier § 73 VVG entsprechend anwenden wollen), ist jedenfalls für den Entschädigungsanspruch der Kriegssachschädenverordnung die dingliche Bindung an das Grundstück auch dann zu verneinen, wenn die Herstellung in Natur gemäß § 10 angeordnet ist.
  • BGH, 05.04.1952 - I ZR 123/51

    Aufrechnung mit Kriegssachschädenforderung

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Dabei käme es auf das Vorliegen eines Feststellungsbescheids, der die Aufrechenbarkeit begründe (BGHZ 5, 352; 8, 344), hier nicht an.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Allen drei Entscheidungen ist auch zu entnehmen, daß der Grundsatz des Senats für den Geltungsbereich der angeführten Sondergesetze und des Art. 14 Abs. 3 GrundG für Art. 153 Abs. 2 WeimVerf erst recht gilt (wegen der Abgrenzung dieser beiden Entschädigungsformeln vgl. auch Großer Senat für Zivilsachen in BGHZ 6, 270 [292 ff]).
  • RG, 14.03.1913 - III 406/12

    Revisibles Recht

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Bereits in RGZ 82, 47 hatte das Reichsgericht ausgesprochen, auch die im Wege der Reichsgesetzgebung zur Regelung der inneren Verhältnisse von Elsaß-Lothringen erlassenen Gesetze hätten die Natur von Landesgesetzen (zu ergänzen: hier im Sinne des § 549 ZPO).
  • RG, 01.07.1938 - III 137/37

    1. Unterliegen die "bisherigen Bezüge", die den nach § 4 des Gesetzes zur

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Seine Auffassung hat das Reichsgericht auch in RGZ 158, 18 [26] erneut bei der Beurteilung eines preußischen Gesetzes, dessen örtlicher Geltungsbereich der Natur der Sache nach auf Berlin beschränkt war, betont.
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
    Die Revision stützt sich dabei auf die Anerkennung des Gesetzgebungsrechts des Führers und Reichskanzlers in BGHZ 5, 76 und will nach damaliger Rechtsanschauung ein grundsätzliches Verbot in einem Führerbefehl einem absoluten Verbot gleichgestellt wissen.
  • BGH, 09.05.1952 - V ZR 68/51

    Enteignungsentschädigung. Umstellung

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52

    Rechtsweg bei Enteignung

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

  • RG, 08.12.1925 - III 642/24

    Enteignungsentschädigung

  • RG, 31.10.1941 - VII 5/41

    1. Ist das im Protektorat Böhmen und Mähren durch den Führererlaß vom 16. März

  • RG, 08.01.1937 - III 110/36

    Kann ein auf Grund von § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des

  • BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54

    "Erdöl"-Urteil

    Wenn der Senat andererseits im Urteil vom 12. Juli 1955 - V ZR 51/54 - dem Erlaß des "Führers und Reichskanzlers" über die weitere Vereinfachung der Verwaltung vom 25. Januar 1942 die Gesetzeskraft abgesprochen hat, so beruht das darauf, daß diesem Erlaß inhaltlich kein gesetzgebender Wille zu entnehmen war (vgl. S. 16 ff des Urteils, in BGHZ 18, 128 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56

    Rechtsmittel

    Ein auf Grund des Aufbaugesetzes ergangenes, als partielles Reichsrecht anzusehendes Landesgesetz war für den Bereich des bürgerlichen Rechtsstreits weder als "Reichsrecht" (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/8], 167, 373 [378]) noch ist es jetzt als "Bundesrecht" (BGHZ 18 S. 128 [133/5]) revisionsfähig; die Revisionsfähigkeit ist dort nach § 549 ZPO vielmehr nur dann, gegeben, wenn Geltung in mehr als einem Oberlandesgerichtsbezirk hinzukommt.
  • BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55

    Rechtsmittel

    Das vom Preußischen Minister für Volkswohlfahrt in unmittelbarem Auftrag des Reichsgesetzgebers gesetzte Recht könnte daher anders beurteilt werden, als z.B. die Landesgesetze, die unter der Geltung des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl 1, 75) und der Ersten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 2. Februar 1934 (RGBl 1, 81) erlassen worden sind, in denen der Senat zwar Reichsrecht, aber i.S. des § 549 ZPO irevisible Reichsgesetze erblickt hat (BGHZ 18, 128).
  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 101.54

    Rechtsmittel

    - Daß die Lastenausgleichsleistung im Falle der Kriegszerstörung eines Gebäudes kein Grundstücksbestandteil ist, sondern dem Eigentümer persönlich zusteht, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1955 (NJW 1955, 1516 [S. 1518 a.E.]) ausgesprochen.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle ist inzwischen das Oberlandesgericht Bremen gefolgt, ohne wesentliche neue Gründe anzuführen (Urteil vom 14. Oktober 1953, 3 (1) U 55/51; das Urteil ist mit der Revision angefochten, V ZR 51/54 des Bundesgerichtshofs).
  • LG Braunschweig, 30.01.2002 - 23 O 2444/00

    Anspruch auf angemessene Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen in Höhe der

    Auch die von den Beteiligten zitierten Entscheidungen des BGH - BGHZ 18, 128; BGH NJW-RR 1995, 911; BGHZ 129, 124; BGH NJW 1989, 2123 - lassen keine anderen Rückschlüsse für diese Fallkonstellation zu, weil sie durchweg andere Sachverhalte betreffen.
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon, daß auch Landesgesetze, die unter der Geltung des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 erlassen wurden, nicht revisible Reichsgesetze im Sinne des § 549 ZPO sind (BGHZ 18, 128), belegt die Handhabung des Besoldungsrechts in Hamburg seit dem Zusammenbruch, daß Hamburg schon vor dem Erlaß des Grundgesetzes (23. Mai 1949) die Besoldung der Landesbeamten (mit Recht) als seine Materie ansah und behandelte.
  • BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56

    Rechtsmittel

    Das Urteil BGHZ 18, 128 steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, da es die Revisibilität solcher Gesetze betrifft, die materiell Landesrecht enthalten und in der Form von Reichsgesetzen mit örtlicher Beschränkung der Geltung auf ein Land ergangen waren.
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