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   BGH, 15.05.2018 - II ZB 10/17   

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https://dejure.org/2018,17207
BGH, 15.05.2018 - II ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,17207)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - II ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,17207)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 (https://dejure.org/2018,17207)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Prospektfehlern im Rahmen einer Anlagenberatung; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei mehreren selbständigen Erwägungen der angegriffenen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von Prospektfehlern im Rahmen einer Anlagenberatung; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - II ZB 10/17
    Wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht tragen; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14, NJW 2015, 3040 Rn. 12).
  • BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - II ZB 10/17
    Eine schlichte Bezugnahme ohne weitere konkrete Ausführungen ist nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, NJW-RR 2015, 1532 Rn. 8 zur Bezugnahme auf Sachvortrag erster Instanz).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.05.2018 - II ZB 10/17
    Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3; st. Rspr. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 88/15, NJW-RR 2016, 1267 Rn. 5 mwN).
  • OLG Köln, 10.03.2020 - 4 U 219/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Entsprechend verhält es sich für die abschließende vollumfängliche Bezugnahme der Beklagten auf ihr erstinstanzliches Vorbringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 -, NJW 2013, 174 Rn. 10 aE; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 -, BeckRS 2018, 13003 Rn. 11), denn dieses kann sich mit dem Inhalt des landgerichtlichen Urteils nicht befasst haben.
  • OLG Köln, 24.03.2020 - 4 U 235/19

    Zur deliktischen Haftung des Herstellers des Motors EA 189

    Entsprechend verhält es sich für die abschließende vollumfängliche Bezugnahme der Beklagten auf ihr erstinstanzliches Vorbringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 -, NJW 2013, 174 Rn. 10 aE; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 -, BeckRS 2018, 13003 Rn. 11), denn dieses kann sich mit dem Inhalt des landgerichtlichen Urteils nicht befasst haben.
  • OLG Köln, 26.05.2020 - 4 U 188/19

    Diesel-Skandal

    Entsprechend verhält es sich für die abschließende vollumfängliche Bezugnahme der Beklagten auf ihr erstinstanzliches Vorbringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 -, NJW 2013, 174 Rn. 10 aE; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 -, BeckRS 2018, 13003 Rn. 11), denn dieses kann sich mit dem Inhalt des landgerichtlichen Urteils nicht befasst haben.
  • BGH, 05.11.2019 - II ZB 12/19

    Ersatzansprüche einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Hinblick auf die

    Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; st. Rspr. zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17, juris Rn. 11 mwN).

    Wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht tragen; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17, juris Rn. 11).

  • LG Würzburg, 05.02.2020 - 42 S 2362/19

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufungsbegründung bei teilbarem

    Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; st. Rspr. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17 -, juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - II ZB 10/17 -, juris, Rn. 11).

    Wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere tragende rechtliche Erwägungen stützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht tragen; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17, juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 10.03.2020 - 4 U 204/19
    Entsprechend verhält es sich für die abschließende vollumfängliche Bezugnahme der Beklagten auf ihr erstinstanzliches Vorbringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 -, NJW 2013, 174 Rn. 10 aE; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 -, BeckRS 2018, 13003 Rn. 11), denn dieses kann sich mit dem Inhalt des landgerichtlichen Urteils nicht befasst haben.
  • OLG Köln, 24.03.2020 - 4 U 216/19
    Entsprechend verhält es sich für die abschließende vollumfängliche Bezugnahme der Beklagten auf ihr erstinstanzliches Vorbringen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11 -, NJW 2013, 174 Rn. 10 aE; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - II ZB 10/17 -, BeckRS 2018, 13003 Rn. 11), denn dieses kann sich mit dem Inhalt des landgerichtlichen Urteils nicht befasst haben.
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