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   BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62   

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BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62 (https://dejure.org/1965,667)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1965 - V ZR 235/62 (https://dejure.org/1965,667)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62 (https://dejure.org/1965,667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels nach Treu und Glauben - Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund - Schadensersatzpflicht aus Verschulden bei Vertragsschluss - Angemessenheit des Restkaufpreises bei Zugrundelegung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1269 (Ls.)
  • MDR 1965, 562
  • WM 1965, 674
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
    Der Bewerber kann daher nicht Auflassung, aber unter Umständen wegen Verschuldens bei Vertragsschluß Schadensersatz in Geld verlangen (Urteil vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64).

    Wie der Senat im Urteil vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64 entschieden hat, gilt dies nicht ohne weiteres auch für Kaufeigenheim-Vorverträge.

    In Betracht kommt nämlich eine Schadensersatzhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluß, weil die Beklagte, ein gemeinnütziges Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, auf dessen auch in rechtlicher Hinsicht ordnungsmäßiges Arbeiten die rechtsunkundigen Hausbewerber vertrauen durften, ihnen von ihr selbst entworfene Schriftstücke zur Unterzeichnung gab, durch welche die Bewerber zur Hingabe mehr oder weniger umfangreicher (eigener oder fremder) Geldmittel an die Beklagte veranlaßt werden sollten, ohne daß die Beklagte die Bewerber auf die Notwendigkeit notarieller Beurkundung hinwies, und weil sie damit den Sorgfaltspflichten zuwiderhandelte, die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien begründet worden waren (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64).

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
    Der "Hauserwerbs-Vorvertrag", auf dessen Nichterfüllung die Klage gestützt ist (im folgenden Vertrag oder Vorvertrag genannt), ist wegen Mangels der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungsform nichtig (§§ 313, 125 BGB; vgl. Senatsurteil BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; ein Baugenossenschaftsfall nach Art der Entscheidung BGHZ 15, 177 oder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wie bei BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] liegt hier nicht vor).
  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
    Der "Hauserwerbs-Vorvertrag", auf dessen Nichterfüllung die Klage gestützt ist (im folgenden Vertrag oder Vorvertrag genannt), ist wegen Mangels der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungsform nichtig (§§ 313, 125 BGB; vgl. Senatsurteil BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; ein Baugenossenschaftsfall nach Art der Entscheidung BGHZ 15, 177 oder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wie bei BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] liegt hier nicht vor).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
    Er ist über die nur für Einzelfälle getroffene gesetzliche Regelung hinaus auf Grund des § 242 BGB grundsätzlich anzuerkennen, wo der eine Teil entschuldbar über Bestehen und Umfang seines Rechts ungewiß und insoweit auf den Gegner angewiesen ist, dieser aber unschwer Auskunft geben kann (Senatsurteil vom 1. Oktober 1958, V ZR 53/58, S. 4-6, insoweit in BGHZ 28, 177 nicht abgedruckt; die Frage, ob Voraussetzung des Auskunftsanspruchs auch eine mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Hauptanspruchs ist, laßt diese Entscheidung offen).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
    Der "Hauserwerbs-Vorvertrag", auf dessen Nichterfüllung die Klage gestützt ist (im folgenden Vertrag oder Vorvertrag genannt), ist wegen Mangels der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungsform nichtig (§§ 313, 125 BGB; vgl. Senatsurteil BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; ein Baugenossenschaftsfall nach Art der Entscheidung BGHZ 15, 177 oder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wie bei BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] liegt hier nicht vor).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Grund dieser Haftung ist, daß der eine Vertragsteil durch sein Verhalten Vertrauen auf das Bestehen oder Zustandekommen eines wirksamen Vertragsverhältnisses erweckt hat und dadurch sowohl zur Nichtausnutzung anderer Vertragsgelegenheit als auch zu Aufwendungen Veranlassung gegeben haben kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 16. März 1954, I ZR 255/52, LM BGB § 276 (Fa) Nr. 3; Senatsurt. v. 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 675; Urt. v. 19. April 1967, VIII ZR 8/65, WM 1967, 798, 799; BGHZ 99, 101, 106 f; Erman/Battes, BGB 8. Aufl., § 276 Rdn. 118).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Der die Gesamtkosten festsetzende Verwaltungsakt berührt mithin das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bewerber nicht unmittelbar (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221 - eine Trägerkleinsiedlung betreffend; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender aaO. § 54 a II. WoBauG Anm. 3; vgl. auch Senatsurt. v. 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677 zum I. Wohnungsbaugesetz).
  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Entgegen der Revision wäre dafür nicht ausreichend, wenn die Klägerin den Schwarzkauf durch die Zusicherung veranlaßt haben sollte, dem Beklagten würden Nachteile nicht erwachsen (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13; vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 = MDR 1965, 562; vom 21. März 1969, V ZR 87/67, LM BGB § 313 Nr. 37 = NJW 1969, 1167; vom 22. Juni 1973, V ZR 146/71, NJW 1973, 1455).
  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Andernfalls könnte durch einfache Bestätigung eines formnichtigen Vertrags oder durch die wiederholte Zusage, die gesetzliche Form zu erfüllen, die Eormvorschrift des § 313 BGB beseitigt werden (vgl. Urteile des Senats vom 25 September 1957 - V ZR 188/55, DH § 313 BGB Nr. 13 und vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, LI-I § 313 BGB Nr. 24).

    Das gilt jedoch nicht ohne weiteres auch für den Erwerb eines Kaufeigenheimes (Urteil des Senats vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, LM § 313 BGB Nr. 24), dem der Erwerb einer Kaufeigentumswohnung, um den es sich hier handelt, gleichzustellen ist.

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66

    Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des

    Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).

    Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem bauenden Wohnungsunternehmen und dem Erwerber eines Eigenheimes: der erkennende Senat hat dort, wo der Umfang der Zahlungspflicht des Erwerbers von der Höhe der Gestehungskosten des veräußernden Bauherrn abhängt, eine Pflicht des Veräußerers bejaht, dem Erwerber die Unterlagen für die Selbstkosten nebst Bauzinsen, die Aufstellung über Rückstellungen sowie bei einer Mehrheit von Häusern die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser offenzulegen (Urteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 - WM 1965, 674; Urteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 660).

    Der soziale Schutzgedanke bei einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Kaufeigenheim reicht zwar nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus, um eine Ausnahme vom Formerfordernis des § 313 BGB zu rechtfertigen (Urteil vom 16. Februar 1965 a.a.O.).

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen in Folgendem: Der so festzulegende Preis steht in der Regel, so auch in dem vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens, sondern muß im Sinn der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 und DVO z. WohnungsgemeinnützigkeitsG Nr. 2 = WM 1965, 674) oder im Sinne der §§ 54, 56 II. WoBauG angemessen sein; das Erstere ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Verweisung auf das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht in Teil 6 Satz 1 des Vertrages.
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

    Ein Recht der Beklagten, sich von den getroffenen Abmachungen loszusagen (vgl. über den in solchen Fällen nur scheinbaren Unterschied der Begriffe "Rücktritt" und "Kündigung" das Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 675 f), ist von ihm mit eingehender Begründung verneint worden.

    Aus diesem Geschäftsbesorgungsvertrag erwuchs für sie nach §§ 675, 666 BGB die Pflicht, nach Ausführung des Geschäfts dem Kläger nach Maßgabe von § 259 BGB Rechenschaft abzulegen (Urteil des Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677).

  • BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63

    Nichtigkeit eines Vorvertrages über einen Grundstückskauf wegen fehlender

    Die Ansicht des Oberlandesgerichts, § 1 des Vorvertrags bezeichne die Eigentumswohnung, die die Klägerin dem Beklagten zu verschaffen, d.h. im Sinne des § 4 WEG zu veräußern sich verpflichtete, genau, es sei unschädlich, daß Wohnungsgrundbuch, Miteigentumsanteil und Belastungen nicht angegeben seien, begegnet ebensowenig durchgreifenden rechtlichen Bedenken wie die Feststellung, daß auch die Gegenleistung des Beklagten in § 3 des Vorvertrags bei Heranziehung der für den Kaufpreis bisher maßgeblichen Berechnungsfaktoren letztlich noch bestimmbar gehalten ist (vgl. hierzu auch das Senatsurteil vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, WM 1965, 674, 676 f.) und der Eigengeldanteil ersichtlich nur wegen einer unerheblichen Differenz mit circa 8.800 DM angegeben ist.

    Wie der Senat in seinen beiden Erkenntnissen vom 29. Januar 1965 (a.a.O.) und 16. Februar 1965 (a.a.O.) dargetan hat, liegt gerade bei formungültigen Vereinbarungen zwischen Bauunternehmungen und Hausbewerbern die Möglichkeit nicht fern, daß dann, wenn der Bewerber die Formbedürftigkeit gekannt hätte, notarielle Verbriefung von ihm gewünscht und vom Bauunternehmen gewährt worden wäre.

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV -

    Grund dieser Haftung ist, daß der eine Vertragsteil durch sein Verhalten Vertrauen auf das Bestehen oder Zustandekommen eines wirksamen Vertragsverhältnisses erweckt hat und dadurch sowohl zur Nichtausnutzung anderer Vertragsgelegenheit als auch zu Aufwendungen Veranlassung gegeben haben kann (vgl. auch BGH, LM § 276 (Fa) BGB Nr. 3; Senat, NJW 1965, 1269 L = LM § 318 BGB Nr. 24 = WM 1965, 674 (675); WM 1967, 798 (799); BGHZ 99, 101 (106 f.) = NJW 1987, 639 = LM § 138 (Bb) BGB Nr. 53; Erman-Battes, BGB, 8. Aufl., § 276 Rdnr. 118).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

    Der die Gesamtkosten festsetzende Verwaltungsakt berührt mithin das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bewerber nicht unmittelbar (BVerwG, ZMR 1975, 220, 221 - eine Trägerkleinsiedlung betreffend; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O. § 54 a II. WoBauG Anm. 3; vgl. auch Senatsurt. v. 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677 zum I. Wohnungsbaugesetz).
  • OLG Koblenz, 05.05.2003 - 12 U 40/02

    Appartmentkauf im Ausland kann Bauträgervertrag sein

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65

    Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des

  • BGH, 27.09.1968 - V ZR 53/65

    Zusicherung zum Kauf eines Grundstücks - Pflicht zum Verkauf eines Grundstücks

  • BFH, 26.05.1970 - II B 8/70

    Mietvertrag - Bewerber - Anwartschaft künftigen Erwerbs - Erwerbsvorgang -

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 69/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Versagen eines

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 109/65

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung - Frist zur

  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das

  • BGH, 14.12.1965 - V ZR 116/64

    Revision in Sachen formloser Erbauseinandersetzungsvertrag über

  • BGH, 11.02.1972 - V ZR 153/69

    Erwerb eines Eigenheims - Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf

  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines

  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 74/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 76/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 153/62

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Abschluss eines zur

  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 75/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

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