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BGH, 17.05.2018 - 3 StR 117/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 26 StGB; § 49 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme einer Strafrahmenmilderung bei Verurteilung wegen Anstiftung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 301 StPO, § 224 Abs. 1 Halbsatz 1 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, §§ 26, 49 StGB, § 26 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Milderung des Strafrahmens im Rahmen einer Verurteilung wegen schwererer räuberischer Erpressung und wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung
- rewis.io
Keine Strafmilderung für Anstifter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Hs. 1; StGB § 26 ; StGB § 49
Milderung des Strafrahmens im Rahmen einer Verurteilung wegen schwererer räuberischer Erpressung und wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafter Strafrahmen in der Revision (Julius Lantermann; HRRS 2018, 416)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 22.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 121/23
Wahlfeststellung zwischen Anstiftung und Täterschaft
Soweit im Übrigen das Landgericht ausführt, es sei zugunsten des Angeklagten bei der Rechtsfolgenbemessung nur von Anstiftung ausgegangen, bedeutet das nicht, dass das Landgericht entgegen § 26 StGB irrtümlich davon ausgegangen ist, dass die Anstiftung milder zu bestrafen sei (vgl. demgegenüber der Fall in BGH, Urt. v. 17.5.2018, BeckRS 2018, 11901).