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   BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18   

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https://dejure.org/2021,35450
BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18 (https://dejure.org/2021,35450)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2021 - XII ZB 190/18 (https://dejure.org/2021,35450)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - XII ZB 190/18 (https://dejure.org/2021,35450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 Abs 1 BGBEG vom 03.04.2009, Art 17 Abs 3 BGBEG vom 03.04.2009, Art 229 § 28 Abs 2 BGBEG, § 19 Abs 2 Nr 4 VersAusglG, § 19 Abs 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleich bei ausländischen Anrechten: Divergenz zwischen dem tatsächlichen Scheidungsstatut und dem Versorgungsausgleichsstatut; Anwendbarkeit der Ausgleichssperre bei nicht ehezeitlich erworbenen ausländischen Anrechten; Kürzung des Versorgungsausgleichs bei ...

  • IWW

    Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB, Art. ... 229 § 28 Abs. 2 EGBGB, Art. 8 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010, Art. 17 Abs. 3 EGBGB, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB, § 19 Abs. 3 VersAusglG, § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG, § 27 VersAusglG, § 72 Abs. 2 FamFG, Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, Art. 18 AEUV, § 98 Abs. 3 FamFG, Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 124 Satz 1 FamFG, Verordnung (EU) Nr. 1259/2010, Art. 17 Abs. 1 EGBGB, Art. 229 § 28 EGBGB, Art. 17 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 EGBGB, § 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB, Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EGBGB, Art. 17 EGBGB, § 1587 c Nr. 1 BGB, § 220 FamFG, § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 27 Abs. 2 FamFG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 29 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 1587 h Nr. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbundverfahren ; Möglichkeit der Divergenz zwischen dem tatsächlichen Scheidungsstatut und dem Versorgungsausgleichsstatut in der Interimsphase; Nicht ehezeitlich erworbene ausländische Anrechte der Ehegatten

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich bei ausländischen Anrechten: Divergenz zwischen dem tatsächlichen Scheidungsstatut und dem Versorgungsausgleichsstatut; Anwendbarkeit der Ausgleichssperre bei nicht ehezeitlich erworbenen ausländischen Anrechten; Kürzung des Versorgungsausgleichs bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Ist ein Scheidungsverfahren zwischen dem 21. Juni 2012 und dem 28. Januar 2013 eingeleitet worden, gelten für die Anknüpfung des Scheidungsstatuts anstelle von Art. 17 Abs. 1 EGBGB 2009 die höherrangigen Regelungen der Rom III-Verordnung; wegen der Anknüpfung des ...

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbundverfahren; Möglichkeit der Divergenz zwischen dem tatsächlichen Scheidungsstatut und dem Versorgungsausgleichsstatut in der Interimsphase; Nicht ehezeitlich erworbene ausländische Anrechte der Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nicht ehezeitlich erworbene ausländische Anrechte

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Nicht ehezeitlich erworbene ausländische Anrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 62
  • MDR 2021, 1535
  • FamRZ 2021, 1609
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Dadurch ist es nicht zu einer wirtschaftlichen Entflechtung bzw. Verselbständigung der Ehegatten und damit trotz langer Trennungszeit nicht zu einem Wegfall der Legitimation für einen ungekürzten Versorgungsausgleich gekommen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 770 f. - zu § 1587 c Nr. 1 BGB).

    Ehegatte vor der Trennung bereits erwerbstätig gewesen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2011 - XII ZB 133/08 - FamRZ 2011, 706 Rn. 61 f. - zu § 1587 h Nr. 1 BGB und vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 771 - zu § 1587 c Nr. 1 BGB).

  • BGH, 11.11.2020 - XII ZB 318/20

    Zulässigkeit einer im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 - FamRZ 2021, 300 Rn. 13).

    Auch wenn im Rahmen eines Amtsermittlungsverfahrens - anders als im Anwendungsbereich von § 138 Abs. 3 ZPO - ein fehlendes Bestreiten nicht dazu führt, dass eine Tatsache als zugestanden anzusehen ist (vgl. auch § 29 Abs. 1 Satz 2 FamFG), kann der Tatrichter im Einzelfall von weiteren Ermittlungen absehen, wenn ersichtlich ist, dass der schweigende Beteiligte die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung einräumen wollte und sich hiergegen auch seitens des Gerichts keine Bedenken ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2020 - XII ZB 318/20 - FamRZ 2021, 300 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestands muss der Beteiligte, der sich darauf beruft, dessen tatsächliche Voraussetzungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregeln geltend machen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn.18 mwN).

    Es sollen vor allem unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 - FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 336/20

    Fingierung der auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend für

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Schon bei der Weichenstellung zum deutschen Recht sollten Gerechtigkeitserwägungen ausgewogene Berücksichtigung finden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 -FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 23. Februar 1994 - XII ZB 39/93 FamRZ 1994, 825, 826; vgl. auch BT-Drucks. 10/5632 S. 42 f.).

    Es sollen vor allem unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 - FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Die Anwendung des § 27 VersAusglG hat sich dabei stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 264/13 - FamRZ 2017, 26 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20

    Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Die korrekte Durchführung der Billigkeitsprüfung setzt grundsätzlich voraus, dass das Gericht von Amts wegen nicht nur Feststellungen zum Grund, sondern auch zur Höhe der ausländischen Anrechte vornimmt und zumindest überschlägig zu ermitteln versucht, ob der Wert der nicht ausgleichsreifen ausländischen Anrechte dem Wert der ausgleichsreifen inländischen Gegenanrechte des anderen Ehegatten entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2021 - XII ZB 381/20 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 13).
  • BGH, 09.09.2015 - XII ZB 211/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines geminderten Zugangsfaktors bei

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    aa) Das Vorliegen einer groben Unbilligkeit bzw. der Umfang der daraus resultierenden Kürzung des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG ist anhand einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2015 - XII ZB 211/15 - FamRZ 2016, 35 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Die korrekte Durchführung der Billigkeitsprüfung setzt grundsätzlich voraus, dass das Gericht von Amts wegen nicht nur Feststellungen zum Grund, sondern auch zur Höhe der ausländischen Anrechte vornimmt und zumindest überschlägig zu ermitteln versucht, ob der Wert der nicht ausgleichsreifen ausländischen Anrechte dem Wert der ausgleichsreifen inländischen Gegenanrechte des anderen Ehegatten entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2021 - XII ZB 381/20 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 13).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Ehegatte vor der Trennung bereits erwerbstätig gewesen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2011 - XII ZB 133/08 - FamRZ 2011, 706 Rn. 61 f. - zu § 1587 h Nr. 1 BGB und vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 771 - zu § 1587 c Nr. 1 BGB).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
    Ob es angesichts der gebotenen Auseinandersetzung der beteiligten Eheleute über den Erlös aus einem Hausverkauf überhaupt gerechtfertigt war, dem Ehemann im Wege der Kürzung des Versorgungsausgleichs eine besondere finanzielle Genugtuung für seine auf die amerikanische Immobilie bezogenen Vermögensschäden zu verschaffen, bedarf schon aufgrund des Verschlechterungsverbots für Ehegatten im Rechtsmittelverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 13 mwN) keiner weiteren Erörterung mehr.
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 438/18

    Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich;

  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer

  • OLG Frankfurt, 26.06.2015 - 4 UF 229/14

    Bedeutung der Härteklausel nach § 27 VersAusglG

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2011 - 6 UF 8/11

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung außerhalb der Ehezeit erworbener

  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 662/13

    Abänderungsverfahren für eine ausländische Kindesunterhaltsentscheidung:

  • BGH, 23.02.1994 - XII ZB 39/93

    Ehezeitende in einem Scheidungsverfahren nach gerichtlichem Trennungsverfahren

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

  • EuGH, 16.07.2015 - C-507/14

    P

  • OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 7 WF 681/20

    Zur Kostenentscheidung bei Ungleichen wirtschaftlichen Voraussetzungen

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 60/18

    Personenstandsverfahren über die Erteilung einer Bescheinigung über die

    Auch wenn im Rahmen eines Amtsermittlungsverfahrens ein fehlendes Bestreiten nicht dazu führt, dass eine Tatsache als zugestanden anzusehen ist (vgl. auch § 29 Abs. 1 Satz 2 FamFG), kann der Tatrichter im Einzelfall von weiteren Ermittlungen absehen, wenn ersichtlich ist, dass der schweigende Beteiligte die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung einräumen wollte und sich hiergegen auch seitens des Gerichts keine Bedenken ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021 - XII ZB 190/18 - FamRZ 2021, 1609 Rn. 37 mwN).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 13 UF 25/21

    Beschwerde gegen die Beschränkung eines Versorgungsausgleichs; Absprache zum

    Ein Ausschluss kommt - ganz oder teilweise - nach § 27 VersAusglG dann in Betracht, wenn die Umstände des Einzelfalls es ausnahmsweise rechtfertigen, von dem Grundgedanken der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an allen während der Ehezeit geschaffenen Vermögenswerten abzuweichen (BGH FamRZ 2021, 1609; 2009, 205).

    Hieran gemessen rechtfertigen die von der Antragsgegnerin angeführte Spielsucht des Antragstellers und die von der Antragsgegnerin - im Übrigen auch nicht hinreichend substantiiert vorgetragenen - Verschleierungshandlungen des Antragstellers im Zuge der Trennung einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den hier allein noch in Rede stehenden Zeitraum vor der Trennung nicht, zumal ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG grundsätzlich nicht zur Korrektur einer während der Ehe entstandenen, als ungerecht empfundenen Vermögenslage in Betracht kommt (BGH FamRZ 2021, 1609, Rn. 42).

  • OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 13 UF 9/23
    Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommt - ganz oder teilweise - nach § 27 VersAusglG dann in Betracht, wenn die Umstände des Einzelfalls es ausnahmsweise rechtfertigen, von dem Grundgedanken der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an allen während der Ehezeit geschaffenen Vermögenswerten abzuweichen (BGH FamRZ 2021, 1609; 2009, 205).

    Eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs auf einen Teil der Ehezeit kann aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen, wenn (1) eine besonders lange Trennungszeit im Verhältnis zur Ehezeit vorliegt und (2) die Ehegatten während dieser Trennungszeit wirtschaftlich vollständig entflochten waren und (3) die weiteren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse der Ehegatten im Wege einer Gesamtabwägung die Beschränkung des Versorgungsausgleichs auf den Zeitraum des ehelichen Zusammenlebens rechtfertigen (BGH FamRZ 2021, 1609; B. v. 29.03.2006, XII ZB 2/02; Senat B. v. 22.02.2022, 13 UF 25/21, juris; OLG Dresden NJW-RR 2021, 582; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, Beschluss v. 24.03.2020, 15 UF 189/19, juris).

  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 UF 109/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Voraussetzungen für

    Ein Ausschluss kommt - ganz oder teilweise - nach § 27 VersAusglG dann in Betracht, wenn die Umstände des Einzelfalls es ausnahmsweise rechtfertigen, von dem Grundgedanken der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an allen während der Ehezeit geschaffenen Vermögenswerten abzuweichen (BGH FamRZ 2021, 1609; 2009, 205).
  • KG, 28.08.2023 - 16 UF 21/23

    "Wir bleiben verheiratet": Keine Kompensation für nachteiligen Ehevertrag

    Denn insoweit existiert keine zuständigkeitsbegründende supranationale oder europäische Norm, so dass es beim autonomen Verfahrensrecht sein Bewenden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - XII ZB 190/18, FamRZ 2021, 1609 [Rz. 12] sowie Niethammer-Jürgens/Erb-Klünemann, Internationales Familienrecht in der Praxis [3. Aufl. 2022], S. 84f.).
  • KG, 04.09.2023 - 16 UF 21/23

    Wirksamkeitskontrolle einer ehevertraglichen Vereinbarung zum

    Denn insoweit existiert keine zuständigkeitsbegründende supranationale oder europäische Norm, so dass es beim autonomen Verfahrensrecht sein Bewenden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - XII ZB 190/18, FamRZ 2021, 1609 [Rz. 12] sowie Niethammer-Jürgens/Erb-Klünemann, Internationales Familienrecht in der Praxis [3. Aufl. 2022], S. 84f.).
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