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   BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18   

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https://dejure.org/2018,29382
BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18 (https://dejure.org/2018,29382)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2018 - V ZB 6/18 (https://dejure.org/2018,29382)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 (https://dejure.org/2018,29382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens aufgrund einer Gegenvorstellung durch das Rechtsmittelgericht auf seine Statthaftigkeit und Zulässigkeit; Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Teilungsversteigerungsverfahren: Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung durch das Rechtsmittelgericht; Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 318 ; ZPO § 321a; ZVG § 96
    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens aufgrund einer Gegenvorstellung durch das Rechtsmittelgericht auf seine Statthaftigkeit und Zulässigkeit; Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung - Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über Zuschlagsbeschwerde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Keine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Gegenvorstellung" von Prof. Ulrich Keller, original erschienen in: DZWIR 2019, 10 - 12.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3388
  • MDR 2018, 1404
  • NJ 2018, 468
  • FamRZ 2018, 1932
  • WM 2018, 1900
  • Rpfleger 2018, 698
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Eine solche Ausnahme sieht das Gesetz für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge jedoch nicht vor (näher zum Ganzen BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 9 ff.).

    Anders ist es nur bei einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge; diese stellt einen gesetzlich geregelten Rechtsbehelf eigener Art dar, durch den das Gericht von der Bindungswirkung des § 318 ZPO sowie von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 19 a.E. mwN).

    Keinen Bestand hat auch der Beschluss des Einzelrichters vom 1. Dezember 2017, mit der der Beschluss vom 31. Juli 2017 aufgehoben worden ist; die Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts erstreckt sich - wie oben Rn. 8 ausgeführt - auch auf eine solche Zwischenentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 10).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Deshalb kann sie nur dann in Betracht kommen, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen dürfte (vgl. BVerfGE 122, 190, 202 f.; MüKoZPO/Lipp, 5. Aufl., vor § 567 Rn. 22; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rn. 29; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 15. Aufl., § 567 Rn. 27).

    Mit dieser materiellrechtlichen Wirkung des rechtskräftigen Beschlusses und dem Gebot der Rechtssicherheit wäre es - abgesehen von dem gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfall der erfolgreichen Anhörungsrüge - unvereinbar, wenn das Gericht seine eigene Entscheidung nachträglich ändern dürfte (vgl. auch BVerfGE 122, 190, 202 f.).

  • BGH, 01.10.2009 - V ZB 37/09

    Aufhebung der Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Nach Eintritt der Rechtskraft darf der Beschluss ohnehin nicht mehr geändert werden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - V ZB 37/09, NJW-RR 2010, 232 Rn. 8; zum Verhältnis zwischen § 318 ZPO und Rechtskraft PG/Thole, ZPO, 10. Aufl., § 318 Rn. 1).

    bb) Daraus folgt für das Zwangsversteigerungsverfahren, dass das Beschwerdegericht an seine - der Rechtskraft fähige - Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO gebunden ist und sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern darf (vgl. auch Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - V ZB 37/09, NJW-RR 2010, 232 Rn. 8).

  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 25/17, juris Rn. 7; für das Revisionsverfahren Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 5; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, WM 2012, 325 Rn. 7; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 25/17, juris Rn. 7; für das Revisionsverfahren Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 5; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, WM 2012, 325 Rn. 7; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Etwas anderes gilt aber in Verfahren der Teilungsversteigerung, wenn sich - wie hier - Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143 Rn. 10).
  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 25/17, juris Rn. 7; für das Revisionsverfahren Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 5; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, WM 2012, 325 Rn. 7; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 25/17, juris Rn. 7; für das Revisionsverfahren Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 5; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, WM 2012, 325 Rn. 7; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7).
  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 25/17

    Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 25/17, juris Rn. 7; für das Revisionsverfahren Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147 Rn. 5; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, WM 2012, 325 Rn. 7; Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18
    Es ist aber anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 318 Rn. 9; PG/Thole, ZPO, 10. Aufl., § 318 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765); sie können nämlich - wie ein Urteilsausspruch - in Rechtskraft erwachsen.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung;

    In entsprechender Anwendung des § 318 ZPO gilt gleiches für Beschlüsse (BGH Beschluss vom 19. Juli 2018, Az. V ZB 6/18; Beschluss vom 21. April 1982, Az. IVb ZB 584/81; Musielak/Voit ZPO § 322 Rn. 6; Münchener Kommentar/Gottwald ZPO § 322 Rn. 30).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    d) Wenn die Anhörungsrüge im Streitfall danach zulässig und begründet war, muss nicht entschieden werden, ob die Zulässigkeit und Begründetheit einer Gehörsrüge oder Gegenvorstellung schon im Rahmen der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 2 bis 6 [5 f.]; zur nachträglichen Zulassung der Revision vgl. BGH, NJW-RR 2019, 460 Rn. 6, 12) oder die Frage, inwieweit das Verfahren aufgrund des vom Beschwerdegericht angenommenen Verfahrensverstoßes fortgesetzt werden durfte, die Begründetheit der Rechtsbeschwerde betrifft (vgl. BGHZ 220, 90 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 4).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Bei dieser Sachlage ist die neue Entscheidung wirksam zur Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht gestellt worden (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 4).

    Auch hier hat das Rechtsmittelgericht die Entscheidung des unteren Gerichts, aufgrund einer Gegenvorstellung das Verfahren fortzuführen, von Amts wegen darauf zu überprüfen, ob die Gegenvorstellung statthaft, zulässig und in der Sache berechtigt war (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 6 ff).

    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12).

    Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Gericht gemäß § 318 ZPO an die von ihm getroffenen Entscheidungen gebunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 9 f).

    Es ist daher anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 10; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 318 Rn. 9; Prütting/Gehrlein/Thole, ZPO, 10. Aufl., § 318 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765); sie können nämlich - wie ein Urteilsausspruch - in Rechtskraft erwachsen.

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung deshalb grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; vgl. auch BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 und BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 9).

    Hält man es danach für möglich, dass das untere Gericht durch eine Gegenvorstellung von einer Selbstbindung an seine eigene Entscheidung und von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt werden und eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nachholen kann, muss sich der Prüfungsauftrag des Rechtsmittelgerichts notwendigerweise auch darauf erstrecken, ob die Gegenvorstellung im Übrigen zulässig und in der Sache berechtigt war (vgl. BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 21.09.2023 - IX ZB 52/22

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge

    Bei dieser Sachlage ist die neue Entscheidung wirksam zur Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht gestellt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 4; vom 18. Oktober 2018, aaO; vom 20. September 2022, aaO).

    Die Überprüfung der Voraussetzungen der Verfahrensfortsetzung durch das Rechtsbeschwerdegericht muss jedenfalls auch dann erfolgen, wenn die Rüge auf eine analoge Anwendung des § 321a ZPO gestützt wird (ebenso BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 8 zur Verfahrensfortsetzung auf eine Gegenvorstellung).

    Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung kann nach Auffassung des Senats nichts Anderes gelten, wenn das Gericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Prozessordnung - wie hier - nicht befugt ist, seine getroffene Entscheidung zu ändern (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018, aaO Rn. 18; ebenso für das Zwangsversteigerungsverfahren BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 11).

    Die Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts erstreckt sich auch auf eine solche Zwischenentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 8, 16).

  • BGH, 23.06.2022 - V ZB 32/21

    Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer

    Die Vorschrift ist anwendbar, da über die Kosten besonderer Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren nach den §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist, wenn sich - wie Antragstellerin und Antragsgegner hier - in einem Teilungsversteigerungsverfahren nur Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 71/18

    Tätigkeit eines zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Rechtspflegers

    Anders liegt es, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - in einem Teilungsversteigerungsverfahren nur Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen streiten (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 18).
  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22

    Selbständiges Beweisverfahren; sofortige Beschwerde; Gegenvorstellung

    Eine Gegenvorstellung kommt insbesondere in Betracht, wenn Entscheidungen angegriffen werden, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; Wulf , in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 44. Edition, Stand: 01.03.2022, § 567 Rn. 19).

    So ist anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind; eine Änderung kann nur im Wege der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, nicht aber auf eine Gegenvorstellung durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 10).

    So ist etwa die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der ein versagter Zuschlag erteilt oder ein erteilter Zuschlag versagt wird, nicht abänderbar, da diese Entscheidung materielle Rechtskraft erlangt, weil sich durch sie unmittelbar die materielle Rechtslage hinsichtlich des Eigentums an dem Grundstück ändert (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 06.07.2021 - XI ZB 27/19

    Musterverfahren über die Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts

    Damit unterliegt nicht nur der Musterentscheid, soweit er die Musterbeklagten beschwert, der Aufhebung, sondern auch der von den Rechtsbeschwerden mit einer Verfahrensrüge mit angegriffene Beschluss vom 12. Juli 2018 (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, WM 2016, 2147 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 5 und 16).
  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 4/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in

  • BGH, 12.10.2018 - V ZR 291/17

    Auslegung des Nachteilsbegriffs i.R.d. Zustimmung des Einbaus eines Fensters in

  • BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21

    Wohnungseigentumssache: Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht aufgrund

  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 16 W 83/20

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

  • OLG Braunschweig, 20.10.2023 - 2 WF 132/23

    Gegenvorstellung; Verfahrenskostenhilfe; sofortige Beschwerde; formelle

  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

  • OLG Köln, 16.02.2021 - 13 W 40/20
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • OLG Nürnberg, 01.08.2023 - 12 U 1269/20

    Keine Gegenvorstellung gegen einen die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 25.01.2023 - I ZB 119/22

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung des

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung

  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B
  • OLG Hamm, 29.09.2022 - 1 WF 65/22

    Gegenvorstellung; Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung; Abänderungsbefugnis

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