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   BGH, 20.02.2013 - XII ZB 428/11   

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https://dejure.org/2013,5147
BGH, 20.02.2013 - XII ZB 428/11 (https://dejure.org/2013,5147)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - XII ZB 428/11 (https://dejure.org/2013,5147)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - XII ZB 428/11 (https://dejure.org/2013,5147)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 VersAusglG, § 33 Abs 1 VersAusglG, SteinkohleFinG
    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährten Anpassungsgeldes an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlebergbaus bei der Anpassung der Rentenkürzung wegen einer fiktiven gesetzlichen Unterhaltspflicht ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzgl. Regelsicherungssysteme i.S.v. § 32 VersAusglG

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährten Anpassungsgeldes an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlebergbaus bei der Anpassung der Rentenkürzung wegen einer fiktiven gesetzlichen Unterhaltspflicht ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzgl. Regelsicherungssysteme i.S.v. § 32 VersAusglG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Anpassungsgeld des Steinkohlebergbaus im Versorgungsausgleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anpassungsgeld des Steinkohlebergbaus gehört nicht zu den Regelsicherungssystemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1090
  • MDR 2013, 525
  • FamRZ 2013, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZB 428/11
    Denn auf diese Weise wurde die Hälfte der Differenz der Ehezeitanteile beider Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versicherungskonto des ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, was dem Vollzug der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach neuem Recht gemäß § 10 Abs. 2 VersAusglG entspricht (Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 19).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZB 428/11
    Die damit vorgenommene Differenzierung zwischen Regelsicherungssystemen und Systemen der ergänzenden Altersvorsorge, soweit das Anpassungsgeld überhaupt als eine solche verstanden werden kann, ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189).
  • OLG Hamm, 31.07.2013 - 3 UF 271/12

    Aussetzung der Kürzung des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des

    Die §§ 33, 34 VersAusglG sind auf das seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährte Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus zumindest unmittelbar nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013, Az: XII ZB 428/11, FamRZ 2013, 778).

    Diese Auffassung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013, Az: XII ZB 428/11, FamRZ 2013, 778, Juris, Rdnr. 17).

    Im Bereich etwa der ergänzenden Altersvorsorge würden die Anpassungsvorschriften demgegenüber nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.2.2013, Az: XII ZB 428/11, FamRZ 2013, 778, Juris, Rdnr. 13).

    f) Schließlich geht aus einem Schreiben des Beteiligten zu 3.) vom 16.5.2013 an den Bevollmächtigten des Antragstellers hervor, dass auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.2.2013 unter dem Aktenzeichen: XII ZB 428/11 (vgl. FamRZ 2013, 778) die Zuständigkeit für eine Aussetzung der Kürzung des Anpassungsgeldes nicht länger gemäß § 34 Abs. 1 FamFG bei den Familiengerichten sieht.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.2.2013 unter dem Az: XII ZB 428/11 (vgl. FamRZ 2013, 778) bereits festgestellt, dass die §§ 33 f. VersAusglG auf das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährte Anpassungsgeld nicht anwendbar sind.

  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 8 UF 113/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Versterben eines Ehegatten nach

    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (vgl. dazu FamRB 2013, S. 210 ff., Entscheidung veröffentlicht bei juris), wonach eine Vergleichbarkeit der Anrechte dadurch geschaffen werden kann, dass die jeweiligen Entgeltpunkte (Ost) nach der früheren Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 a Versorgungsüberleitungsgesetz mit dem daraus folgenden Angleichungsfaktor umzurechnen sind.
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