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   BGH, 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15   

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https://dejure.org/2015,13024
BGH, 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15 (https://dejure.org/2015,13024)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15 (https://dejure.org/2015,13024)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - AnwSt (B) 7/15 (https://dejure.org/2015,13024)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 145 Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 143 Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 46 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 145 Abs. 3 Satz 3 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße wegen der Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 145 Abs. 3 S. 1
    Verhängung einer Geldbuße wegen der Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.2013 - AnwSt (B) 8/12

    Ausdrückliche Bezeichnung der Rechtsfrage in der Beschwerdeschrift i.R.d.

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15
    Sie wäre im Übrigen auch deswegen unzulässig, weil der Beschwerdeführer keine Rechtsfrage ausdrücklich bezeichnet oder in einer Weise angesprochen hat, die den Anforderungen des § 145 Abs. 3 Satz 3 BRAO genügen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - AnwSt (B) 8/12).
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 143/60
    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15
    Zu Letzterem ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Bindung des Revisionsgerichts an eine durch das unzuständige Gericht ausgesprochene Verwerfung des Wiedereinsetzungsgesuchs nicht besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 1959 - 5 StR 373/59; vom 29. März 1960 - 4 StR 143/60; vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 587/76, MDR 1977, 284; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 46 Rdn. 7).
  • BGH, 01.09.1959 - 5 StR 373/59
    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - AnwSt (B) 7/15
    Zu Letzterem ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Bindung des Revisionsgerichts an eine durch das unzuständige Gericht ausgesprochene Verwerfung des Wiedereinsetzungsgesuchs nicht besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 1959 - 5 StR 373/59; vom 29. März 1960 - 4 StR 143/60; vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 587/76, MDR 1977, 284; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 46 Rdn. 7).
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