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   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01   

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https://dejure.org/2001,3892
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01 (https://dejure.org/2001,3892)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 135/01 (https://dejure.org/2001,3892)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 (https://dejure.org/2001,3892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 177 StGB; § 203 StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 264 StPO
    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung; Bestimmen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution; Sexuelle Nötigung; Eröffnungsbeschluß; Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Fehlerhafte Annahme eines verknüpfenden Dauerdeliktes); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Menschenhandel - Vergewaltigung - Nötigungshandlung - Prostitutionsausübung - Konkurrenzverhältnis - Verfahrensvoraussetzung - Anklageschrift - Gerichtliche Kognitionspflicht

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmen zur Ausübung der Prostitution; Täterschaft bei der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert.

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert (vgl. jew. m.w.Nachw. Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 180a Rdn. 5; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 180a Rdn. 2).

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; NStZ-RR 1997, 294; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 231/95

    Vollendung der Tat - Abschluß der Tat - Nötigung - Erste Prostitutionshandlung -

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

    Setzt der Täter daher zur Erzwingung weiterer sexueller Handlungen des Tatopfers wiederum Gewalt oder Drohungen ein, macht er sich erneut nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Tatvariante des Bestimmens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn die Weigerung des Opfers zur Vornahme der sexuellen Handlungen darauf beruht, daß es die Prostitutionsausübung aufgeben will (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; NStZ-RR 1997, 294; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

    Setzt der Täter daher zur Erzwingung weiterer sexueller Handlungen des Tatopfers wiederum Gewalt oder Drohungen ein, macht er sich erneut nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Tatvariante des Bestimmens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn die Weigerung des Opfers zur Vornahme der sexuellen Handlungen darauf beruht, daß es die Prostitutionsausübung aufgeben will (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 499/99

    Förderung der Prostitution

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert.

    Die Prostitution übt aus, wer auf gewisse, nicht unbedingt längere Dauer wiederholt mit wechselnden Partnern sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt (BGH NStZ 2000, 86; 2000, 368, 369), wobei es ohne Belang ist, wo und wie die Partner geworben werden und wer das Entgelt kassiert (vgl. jew. m.w.Nachw. Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 180a Rdn. 5; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 180a Rdn. 2).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Schon dies führt zur Aufhebung auch des Schuldspruchs wegen der vom Landgericht tateinheitlich hierzu abgeurteilten Vergewaltigung in fünf Fällen (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; in KK 4. Aufl. § 353 Rdn. 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Im übrigen hat das Landgericht verkannt, daß eine Verurteilung des Angeklagten K. wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB) nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen er selbst mit der Nebenklägerin den Geschlechtsverkehr vollzog (BGH NStZ 1999, 452 f.).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Allein dadurch, daß er der Nebenklägerin danach weitere Freier zuführte, hätte der Angeklagte K. sich nicht erneut nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170, 171).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01
    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf eine derartige entgeltliche sexuelle Handlung abzielt (BGH NStZ 2000, 86, 87; NStZ-RR 1997, 294; BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Zwar hat das Landgericht für sich betrachtet rechtsfehlerfrei die neun Taten der Geldwäsche nach § 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB festgestellt; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten an einer kriminellen Vereinigung, so dass sich die Urteilsaufhebung auf sie zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, juris Rn. 18; Urteile vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, juris Rn. 30; KK-Kuckein, 6. Aufl., § 353 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 353 Rn. 7a; zur Tateinheit mit dem Vereinigungsdelikt s. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    c) Damit kann auch die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr nicht bestehen bleiben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04 Rn. 28; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 353 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    c) Damit kann auch die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Nötigung (zum Nachteil der wegspringenden Fußgänger), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges keinen Bestand haben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04, StV 2006, 60, 61; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Aufgenommen wird die Prostitutionsausübung mit der ersten Handlung des Tatopfers, die unmittelbar auf derartige sexuelle Handlungen abzielt, das Tatopfer seinen Entschluss, der Prostitution nachzugehen, mithin in die Tat umsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86; Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 499/99, NStZ 2000, 368, 369; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2, und vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; LK-StGB/Kudlich, 13. Aufl., § 232a Rn. 13; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 180a Rn. 4; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 180a Rn. 5; BT-Drucks. 18/9095, S. 27; vgl. auch § 2 Abs. 1 und 2 ProstSchG).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Zwar hat das Landgericht für sich betrachtet rechtsfehlerfrei drei Fälle des schweren Bandendiebstahls nach § 244a Abs. 1 StGB, einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB und einen versuchten Diebstahl nach § 242 Abs. 1 und 2, §§ 22, 23 StGB festgestellt; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten an einer kriminellen Vereinigung, so dass sich die Urteilsaufhebung auf sie zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, juris Rn. 18; Urteile vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, juris Rn. 30; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 353 Rn. 7a; zur Tateinheit mit dem Vereinigungsdelikt s. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Der Wortlaut "Aufnahme der Prostitution" begrenzt dieses Tatbestandsmerkmal dahin, dass das Nötigungsopfer sexuelle Handlungen gegen Entgelt zumindest anbietet, und zwar in der Absicht, solche mit wechselnden Personen zu wiederholen, sich also in diesem Sinne für potentielle Freier wahrnehmbar "bereithält" (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 Rn. 8, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Drohung 1; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 12, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; je mwN; BT-Drucks. 18/9095, S. 27).

    Mit einer solchen auf eine sexuelle Dienstleistung abzielenden Handlung des Tatopfers ist die Tat vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 Rn. 11, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Drohung 1; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 12, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).

  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Setzt der Täter daher zur Erzwingung weiterer sexueller Handlungen des Tatopfers wiederum Gewalt oder Drohungen ein, macht er sich erneut nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 StGB a. F. in der Variante des Bestimmens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn die Weigerung des Opfers, die geforderten sexuellen Handlungen vorzunehmen, darauf beruht, dass es die Prostitutionsausübung aufgeben will und der Täter in Kenntnis dessen erneut die vorgenannten Mittel anwendet (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.2001 - 3 StR 135/01; zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    c) Damit kann auch die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen der Betäubungsmitteldelikte keinen Bestand haben, denn die Strafkammer ist insoweit von Tateinheit ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22 Rn. 8; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 StR 468/04, StV 2006, 60, 61; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 8; Kuckein in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 18, jew. mwN).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Wirkt der Täter zur Fortsetzung der Prostitution weiter auf das Tatopfer ein, macht er sich nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF in der Tatvariante des Bringens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn das Tatopfer den Entschluss gefasst hatte, die Prostitutionsausübung aufzugeben, und der Täter sie gleichwohl zur Fortsetzung bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179, und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).

    Hierin läge grundsätzlich eine selbständige Tat, die zu einem vorangegangenen Bestimmen zur Prostitutionsaufnahme in Tatmehrheit stünde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, aaO).

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz

    Zwar ist im Hinblick auf die Beihilfe zu Fall 22 der Urteilsgründe an sich nur der Schuldumfang fehlerhaft bestimmt; die tateinheitlich hierzu abgeurteilte Beihilfe zu Fall 27 der Urteilsgründe führt jedoch auch insofern zur Aufhebung des Schuldspruchs insgesamt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18 mwN).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18

    Untreue (Vermögensnachteil: Begriff des Gefährdungsschadens, erforderliche

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