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   BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20   

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https://dejure.org/2020,11872
BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20 (https://dejure.org/2020,11872)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2020 - 6 StR 49/20 (https://dejure.org/2020,11872)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2020 - 6 StR 49/20 (https://dejure.org/2020,11872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, §§ 73 Abs. 1, 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Eine solche Bewertungseinheit kommt in Betracht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344).
  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Eine solche Bewertungseinheit kommt in Betracht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC;

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20
    Eine solche Bewertungseinheit kommt in Betracht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 64/20

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    aa) Sie hat zunächst übersehen, dass sich die Ausführungshandlungen in den Fällen II. 19 und II. 23 bzw. II. 21 und II. 23 der Urteilsgründe, bezogen auf die am 6. bzw. 18. März 2018 erworbenen 500 ml Amphetaminöl, jeweils als Teilakte einer sukzessiven Tatausführung zur Erreichung eines einheitlichen Taterfolges darstellen; bereits dies verbindet die Tathandlungen für die jeweilige Handelsmenge zu einer einheitlichen Tat im Rechtssinne (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 6 StR 49/20, juris Rn. 3; vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, juris Rn. 3, jeweils mwN; vgl. auch SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 50).
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