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   BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11   

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https://dejure.org/2011,13705
BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,13705)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2011 - 2 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,13705)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 2 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,13705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 177 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 64 StGB; § 66 Abs. 2 StGB
    Natürliche Handlungseinheit und Verklammerungswirkung (Freiheitsberaubung; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Tatmehrheit); verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit); Verhältnis zwischen Anordnung der Sicherungsverwahrung und der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
    Die andauernde Freiheitsberaubung im Sinne von § 239 Abs. 1 StGB ist nicht dazu geeignet, die Sexualdelikte zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
    Der Hang muss aber nicht die alleinige Tatursache sein; Mitursächlichkeit genügt (vgl. BGH NStZ 2004, 681 f.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
    Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931 ff.) sind die hier maßgeblichen Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung als mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden.
  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11
    Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur schließt die Mitursächlichkeit des Hanges für die Tatbegehung nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 107).
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