Rechtsprechung
BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 231 StGB; § 400 StPO
Tötungsvorsatz (besonders gefährliche Gewalthandlung; sich aufdrängende Prüfung); Beteiligung an einer Schlägerei (Tateinheit mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten); Revision der Nebenklage (Prüfungsumfang; zum Anschluss berechtigende Strafvorschriften) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit der Revision bei mangelnder Feststellung zu einem etwaig vorhandenen bedingten Tötungsvorsatz; Aufhebung des Strafausspruchs wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung aufgrund der Nichtverurteilung des Angeklagten wegen Beteiligung an einer ...
- Judicialis
StGB § 227; ; StGB § 231; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; StPO § 395 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08 (1)
- BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 24
- NStZ-RR 2011, 267
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Schuß auf Angreifer - § 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer', …
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
c) Der Nebenklägerin waren die dem Angeklagten in der Revisionsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen nicht aufzuerlegen, da dieser seine Revision gegen das landgerichtliche Urteil zurückgenommen hat (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1;… vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 473 Rdn. 11). - BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96
Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei …
Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
Denn auf die Revision der Nebenklägerin ist das angefochtene Urteil nur auf die rechtsfehlerfreie Anwendung der zur Nebenklage berechtigenden Strafvorschriften zu prüfen, nicht dagegen darauf, ob es der Tatrichter fälschlich unterlassen hat, in den Schuldspruch ein tateinheitlich in Betracht kommendes, nicht zur Nebenklage berechtigendes Delikt aufzunehmen (BGHSt 43, 15). - BGH, 16.11.2006 - 3 StR 294/06
Revision der Staatsanwaltschaft (Wirkung zugunsten des Angeklagten); gefährliche …
Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hatte der Senat dieses Urteil, soweit es die beiden Angeklagten betraf, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. vom 16. November 2006 - 3 StR 294/06).
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei …
Denn auf die Revision des Nebenklägers W. ist das angefochtene Urteil nur auf die rechtsfehlerfreie Anwendung der zur Nebenklage berechtigenden Strafvorschriften zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 4 Rn. 13). - BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Näher nachzugehen braucht der Senat dem aber nicht, weil § 231 StGB kein zur Nebenklage berechtigendes Delikt ist; ein nur hierauf bezogener etwaiger Rechtsfehler zu Gunsten der Angeklagten kann einer hinsichtlich der Anwendung von Nebenklagedelikten erfolglosen Nebenklägerrevision nicht zum Erfolg verhelfen (BGH, Urteil vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08, NStZ-RR 2009, 24, 25; BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 627/96, NStZ 1997, 402, 403 jew. mwN). - AG Offenbach, 14.08.2017 - 22 Ls 1200 Js 89547/14
Keine Nebenklageberechtigung für nahe Angehörige eines anlässlich der angeklagten …
Straftaten nach §§ 223, 224 StGB sind von § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ebenso wenig umfasst (BGH StraFo 2012, 67) wie Straftaten nach § 231 StGB (BGH NStZ-RR 2009, 24), bei denen die Tötung eines Menschen gerade nicht schwere Folge i. S. d. § 18 StGB ist, sondern - vom Täter nicht verschuldete - objektive Bedingung der Strafbarkeit. - OLG Hamm, 15.09.2011 - 3 RVs 52/11
Prüfungsumfang bei allein durch den Nebenkläger eingelegten Berufung
Aus § 400 Abs. 1 StPO folgt, dass das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil auf ein Rechtsmittel des Nebenklägers ausschließlich auf die Anwendung zur Nebenklage berechtigender Strafvorschriften prüfen darf (BGH, Urteil vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08 -, Rdnr. 13 ; NStZ 1997, 402).