Rechtsprechung
BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 293 BGB, § 641 Abs 3 BGB vom 30.03.2000
Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die Tauglichkeit der angebotenen Nachbesserung; Gehörsverletzung im Werklohnprozess - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 103 Abs. 1; BGB a.F. §§ 293, 641 Abs. 3
Annahmeverzug auch irrtümlicher Annahme, die Nachbesserung führe nicht zu einer mangelfreien Leistung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Zugrundelegung des äußeren Wortlauts eines Klägervortrags zur Urteilsbegründung ohne Erfassung des wahren Sinns des Klägervortrags mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG; Verzug bei Annahme einer Mängelbeseitigung einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Übergehen des Parteivortrags als Verletzung rechtlichen Gehörs; Annahmeverzug des Besteller das trotz Irrtums
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Annahmeverzug wenn Gläubiger sich über die Tauglichkeit der Nachbesserung irrt und diese ablehnt, § 293 BGB
- rewis.io
Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die Tauglichkeit der angebotenen Nachbesserung; Gehörsverletzung im Werklohnprozess
- ra.de
- rewis.io
Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die Tauglichkeit der angebotenen Nachbesserung; Gehörsverletzung im Werklohnprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; BGB a.F. § 293
Vereinbarkeit der Zugrundelegung des äußeren Wortlauts eines Klägervortrags zur Urteilsbegründung ohne Erfassung des wahren Sinns des Klägervortrags mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG; Verzug bei Annahme einer Mängelbeseitigung einer ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurückweisung des Mängelbeseitigungsangebots als unzureichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urteilsrabulistik
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnung des Mängelbeseitigungsangebots als unzureichend: Bauherr trägt Beurteilungsrisiko! (IBR 2010, 558)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 07.08.1992 - 7 O 175/89
- OLG Koblenz, 24.04.2008 - 2 U 1421/92
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 21
- MDR 2010, 1210
- NZBau 2010, 748
- BauR 2010, 1935
- ZfBR 2011, 27
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08
Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
a) Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003). - BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01
Höhe des Druckzuschlages
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Im Annahmeverzug kann der Beklagte in der Regel nicht ein Mehrfaches an Mängelbeseitigungskosten zurückhalten, sondern nur den einfachen Betrag (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2002 - VII ZR 252/01, NZBau 2002, 383). - BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Ob der Beklagte die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seines Annahmeverzuges erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131). - OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95
Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des …
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Das Risiko der Fehlbeurteilung trägt der Gläubiger (OLG Hamm, BauR 1996, 123).
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Aus welchen Grund dies geschieht und ob der Arbeitgeber dies verschuldet hat, ist ohne Bedeutung (vgl. Fischinger/Hengstberger NZA 2020, 559) , weil der Gläubigerverzug nach § 293 BGB Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (BGH 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08 - Rn. 10; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 56; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 40) . - OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 194/11
TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!
Ein solcher führt in der Regel dazu, dass der jeweilige Beklagte nicht ein Mehrfaches an Mängelbeseitigungskosten zurückhalten kann, sondern nur den einfachen Betrag (BGH, NZBau 2002, 383; BGH, Beschluss vom 22.07.2010, VII ZR 117/08, Rz. 11, zitiert nach juris).Ob der jeweilige Beklagte die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seines Annahmeverzugs erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (…Palandt- Grüneberg, 72. Aufl. 2013, § 293 Rz. 10; BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 117/08 - Rz. 10, zitiert nach juris).
- BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auf Grund nicht …
Eine Nichtgewährung rechtlichen Gehörs kann aber auch darin liegen, dass nur der äußere Wortlaut, nicht aber der Sinn eines Parteivortrags erfasst wird (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, MDR 2010, 1210).
- BGH, 24.11.2011 - VII ZR 65/11
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Unrichtiges Erfassen des Parteivortrags durch …
Aufgrund dieses Unverständnisses hat das Berufungsgericht das erhebliche Vorbringen des Beklagten bei seinen Erwägungen nicht berücksichtigt und damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003, 1004; Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, BauR 2010, 1935, 1936 = NZBau 2010, 748 = ZfBR 2011, 27). - OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13
Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!
Ob die Klägerin die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ihres Annahmeverzuges erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, NJW-RR 2011, 21 Rn. 10). - BGH, 09.02.2012 - VII ZR 149/10
Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen …
Damit hat das Berufungsgericht den Kerngehalt des Vorbringens des Klägers nicht erfasst und gegen das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003, 1004; Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, BauR 2010, 1935, 1936 = NZBau 2010, 748 = ZfBR 2011, 27). - OLG Celle, 24.01.2018 - 16 U 81/17
Es gibt auch die schlüssige Architektenvollmacht!
Die zum Zurückbehaltungsrecht zitierte Rechtsprechung des BGH (VII ZR 117/08) ist nach Auffassung des Senats nicht einschlägig, denn vorliegend geht es allein um die Frage, ob die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist, weil die Klägerin zuvor noch keine Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung hatte.