Rechtsprechung
BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73c Satz 2 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 69b StGB; § 267 StGB
Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Ermessensmangel; Härtefallregelung); rechtsfehlerhafte Einziehung eines türkischen Führerscheins (Entzug der Fahrerlaubnis und Vermerk über die Entziehung der Fahrerlaubnis); keine Urkundenfälschung bei Kopien und Computerausdrucken - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Herabsetzung des Verfallsbetrags von Wertersatz bei Weiterleitung im Wege von Bestechung erhaltener Geldbeträge i.R.d. Ausübung des Ermessens nach § 73c S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herabsetzung des Verfallsbetrags von Wertersatz bei Weiterleitung im Wege von Bestechung erhaltener Geldbeträge i.R.d. Ausübung des Ermessens nach § 73c S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Auszüge)
§§ 69 ff. StGB bei türkischem Führerschein
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Türkischer Führerschein
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Verfall und der Wirkung der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr …
Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10
Zwar liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vor, weshalb die Kammer dem Angeklagten die (türkische) Fahrerlaubnis entziehen und verbunden damit eine Sperrfrist bestimmen durfte (§§ 69, 69a StGB); dies auch vor dem Hintergrund, dass eine türkische Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Inland berechtigt (vgl. BGHSt 44, 194, 195 f.).