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   BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10   

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https://dejure.org/2010,13907
BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10 (https://dejure.org/2010,13907)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - 2 StR 416/10 (https://dejure.org/2010,13907)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2 StR 416/10 (https://dejure.org/2010,13907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Satz 2 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 69b StGB; § 267 StGB
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Ermessensmangel; Härtefallregelung); rechtsfehlerhafte Einziehung eines türkischen Führerscheins (Entzug der Fahrerlaubnis und Vermerk über die Entziehung der Fahrerlaubnis); keine Urkundenfälschung bei Kopien und Computerausdrucken

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Verfallsbetrags von Wertersatz bei Weiterleitung im Wege von Bestechung erhaltener Geldbeträge i.R.d. Ausübung des Ermessens nach § 73c S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des Verfallsbetrags von Wertersatz bei Weiterleitung im Wege von Bestechung erhaltener Geldbeträge i.R.d. Ausübung des Ermessens nach § 73c S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10
    Zwar liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vor, weshalb die Kammer dem Angeklagten die (türkische) Fahrerlaubnis entziehen und verbunden damit eine Sperrfrist bestimmen durfte (§§ 69, 69a StGB); dies auch vor dem Hintergrund, dass eine türkische Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Inland berechtigt (vgl. BGHSt 44, 194, 195 f.).
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