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   BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22   

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https://dejure.org/2022,32889
BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32889)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2022 - 2 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32889)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 2 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32889)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 77b StGB; § 46 StGB
    Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von der Tat, Zustimmung zu der Strafanzeige); Strafzumessung (Berücksichtigung von Gesetzesverletzungen, die wegen fehlender Prozessvoraussetzung oder wegen Prozesshindernisses nicht verfolgt ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93

    Erforderlichkeit des Strafantrags durch beide Eltern bei Verführung

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Darauf kommt es indes nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b Abs. 1 Satz 1 StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1; Urteil vom 12. März 1968 - 5 StR 722/67, BGHSt 22, 103, 104).

    Die Mutter hätte deshalb bis zum 18. Februar 2021 ihre Zustimmung zu der Strafanzeige erklären müssen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Durch die Anklage der Tat vom 18. November 2020 zum Nachteil der Geschädigten T. wegen § 184i Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 184i Abs. 3 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1), so dass es insoweit auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 18. November 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Denn auch Gesetzesverletzungen, die wegen des Fehlens einer Prozessvoraussetzung oder wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgt werden können, können bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, juris Rn. 78 (insoweit in BGHSt 54, 148 nicht abgedruckt); Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12, und vom 10. Februar 1993 - 2 StR 608/92).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Durch die Anklage der Tat vom 18. November 2020 zum Nachteil der Geschädigten T. wegen § 184i Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 184i Abs. 3 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1), so dass es insoweit auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 18. November 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 253/94

    Entführung wider Willen - Strafantrag - Strafschärfung - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Denn auch Gesetzesverletzungen, die wegen des Fehlens einer Prozessvoraussetzung oder wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgt werden können, können bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, juris Rn. 78 (insoweit in BGHSt 54, 148 nicht abgedruckt); Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12, und vom 10. Februar 1993 - 2 StR 608/92).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67

    Bestimmung des Fristbeginns eines Strafantrags wegen Beleidigung im Falle der

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Darauf kommt es indes nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b Abs. 1 Satz 1 StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1; Urteil vom 12. März 1968 - 5 StR 722/67, BGHSt 22, 103, 104).
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 468/93

    Rechtmäßigkeit einer tateinheitlichen Verurteilung wegen Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Trotz der Rechtsmittelbeschränkung auf den Strafausspruch muss die tateinheitliche Verurteilung wegen Beleidigung in den Fällen II. 2. c) (Tat zum Nachteil der Geschädigten T.) und II. 3. der Urteilsgründe (Tat zum Nachteil der Geschädigten H.) entfallen, weil insoweit ein von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1993 - 3 StR 468/93, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 608/92

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22
    Denn auch Gesetzesverletzungen, die wegen des Fehlens einer Prozessvoraussetzung oder wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgt werden können, können bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, juris Rn. 78 (insoweit in BGHSt 54, 148 nicht abgedruckt); Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12, und vom 10. Februar 1993 - 2 StR 608/92).
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