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   BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99   

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https://dejure.org/1999,6206
BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99 (https://dejure.org/1999,6206)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 StR 536/99 (https://dejure.org/1999,6206)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 StR 536/99 (https://dejure.org/1999,6206)
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2 Jahre Nichtbearbeitung durch Generalstaatsanwalt

§ 347 StPO, Art. 6 MRK, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt zur Strafmilderung, § 46 StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 22 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK
    Versuch; Brandstiftung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • Wolters Kluwer

    Beschleunigungsgrundsatz - Verzögerung - Verfahren - Strafzumessung - Verurteilung - Strafmaß

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Ververfahrensverzögerung als Strafzumessungsgrund

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; StV 1998, 377 m. w. N.).

    Der Senat hält es hier nicht für angebracht, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Strafe selbst neu festzusetzen (vgl. BGH StV 1998, 377).

  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; StV 1998, 377 m. w. N.).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; StV 1998, 377 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 537/99

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Sollte dabei wiederum rechtswidriges Verhalten des Angeklagten festgestellt werden und - was ungeachtet der insoweit freilich rechtsfehlerfreien bisherigen gegenteiligen Beurteilung nicht gänzlich unmöglich erscheint Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausschließbar sein, wird der neue Tatrichter bei dessen Bestrafung die im Revisionsverfahren eingetretene gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßende Verfahrensverzögerung zu berücksichtigen haben, welche der Generalstaatsanwalt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, bei dem die Akten über ein Jahr unerledigt liegen geblieben sind, zu verantworten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. November 1999 - 5 StR 536/99 - m.w.N.).
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