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BGH, 23.11.2022 - 4 StR 357/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 74 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 6 StGB, § 12 Abs. 3 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 12 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revision als unbegründet
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Essen, 03.06.2022 - 12 Js 4998/21
- LG Essen, 03.06.2022 - 65 KLs 8/22
- BGH, 23.11.2022 - 4 StR 357/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 413
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 4 StR 357/22
Denn bei § 177 Abs. 6 StGB handelt es sich lediglich um einen besonders schweren Fall und damit um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21, NStZ-RR 2022, 56), deren Vorliegen nach § 12 Abs. 3 StGB nicht zur Annahme eines Verbrechens führt.
- BGH, 08.11.2023 - 4 StR 363/23
Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung
Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerhaft den Strafrahmen des § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG zugrunde gelegt, der die Begehung eines Verbrechens im Sinne von § 12 Abs. 1 und 3 StGB voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 357/22 Rn. 2) und deshalb bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nicht in Betracht kommt.