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   BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19   

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https://dejure.org/2020,37354
BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19 (https://dejure.org/2020,37354)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2020 - XIII ZB 83/19 (https://dejure.org/2020,37354)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19 (https://dejure.org/2020,37354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 74 Abs 6 FamFG, § 62b AufenthG
    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche Berechtigung einer Beschwerde nach deren Zurückweisung als unzulässig; Richtigkeit der Abschlussmitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge; Ausreisegewahrsam als eigenständiges ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entscheid des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche Berechtigung eines Antrags oder einer (Rechts-)Beschwerde auch nach deren Zurückweisung als unzulässig; Richtigkeit der Abschlussmitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge; Ausreisegewahrsam als ...

  • rewis.io

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche Berechtigung einer Beschwerde nach deren Zurückweisung als unzulässig; Richtigkeit der Abschlussmitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge; Ausreisegewahrsam als eigenständiges ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 74 Abs. 6 ; FamFG § 26 ; AufenthG § 62b

  • rechtsportal.de

    FamFG § 26 ; FamFG § 74 Abs. 6 ; AufenthG § 62b
    Entscheid des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche Berechtigung eines Antrags oder einer (Rechts-)Beschwerde auch nach deren Zurückweisung als unzulässig; Richtigkeit der Abschlussmitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge; Ausreisegewahrsam als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Daher kann die Vertrauensperson des Betroffenen nach § 426 FamFG aus eigenem Recht, aber im Interesse des Betroffenen Aufhebung der erlassenen Haftanordnung beantragen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 13-15 mwN).

    Sie ist dazu auch dann befugt, wenn sie in dem vorausgegangenen Haftanordnungsverfahren nicht beteiligt war (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 11 f. mwN).

    Nach Erledigung des Haftaufhebungsantrags nach § 426 FamFG in der Hauptsache ist sie berechtigt, in dessen Interesse einen Antrag nach § 62 FamFG zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 15 f., und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8).

    Das Haftaufhebungsverfahren besteht neben der Möglichkeit der Beschwerde und kann auch schon vor Rechtskraft der aufzuhebenden Haftanordnung eingeleitet werden (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 23).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage eines Betroffenen nach einem Rechtsanwalt in seiner Anhörung in einer Freiheitsentziehungssache gemäß § 420 Abs. 1 FamFG zwar im Zweifel als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe auszulegen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, NVwZ 2016, 1430 Rn. 5).

    (bb) Selbst wenn diese Ankündigung als Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu verstehen gewesen wäre, führte das Unterlassen einer Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nur, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung zu bewilligen gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, NVwZ 2016, 1430 Rn. 13).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist deshalb als Regel angenommen worden, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen und nicht in der Sache selbst zu befinden hat, wenn es im Gegensatz zum Beschwerdegericht die Zulässigkeit des Antrags oder - hier - der (Rechts-)Beschwerde bejaht (vgl. für Unzulässigkeit einer Klage: BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16, ZfIR 2018, 193 Rn. 43, 45, insoweit nicht in BGHZ 216, 83 abgedruckt).

    In einem solchen Fall hat vielmehr das Rechtsbeschwerdegericht selbst in der Sache zu entscheiden (vgl. für eine Klageabweisung als unzulässig: BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16, ZfIR 2018, 193 Rn. 43, 45, insoweit nicht in BGHZ 216, 83 abgedruckt).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Verzichtbar ist sie etwa dann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 11 f., und vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 12).

    Die unerlaubte Einreise eines Betroffenen ist nämlich für das Bedürfnis zur Sicherung der Verwaltungsvollstreckung seiner Ausreisepflicht nicht (mehr) ursächlich, wenn nach der unerlaubten Einreise - wie hier - ein Asylverfahren durchgeführt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2001 - V ZB 210/10, FGPrax 2010, 41 Rn. 19, vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 17, vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4, und vom 21. August 2019 - V ZB 138/18, juris Rn. 5).

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    aa) Richtig ist allerdings, dass der für das Unterbringungsrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofs die Vorschrift des § 62 FamFG streng am Wortlaut der Vorschrift orientiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12, NJW-RR 2013, 195 Rn. 7, und vom 27. Juli 2016 - XII ZB 623/15, FamRZ 2016, 1752 [Ls.] = juris Rn. 4) und sie damit - unter ausdrücklichem Hinweis auf dessen gegenteilige Rechtsprechung - enger auslegt als der seinerzeit für das Freiheitsentziehungsrecht zuständige V. Zivilsenat und der heute für dieses Rechtsgebiet zuständige beschließende Senat.

    Deshalb lässt der Bundesgerichtshof zu, dass nach dem Ableben des Betroffenen im Fall einer Freiheitsentziehung seine Witwe sein Rehabilitierungsinteresse mit einem Antrag nach § 62 FamFG weiterverfolgt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, InfAuslR 2012, 100 Rn. 11 f., für die Freiheitsentziehung; anders dagegen für die Unterbringung: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12, NJW-RR 2013, 195 Rn. 7).

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 69/16

    Abschiebungshaftanordnung bei Fluchtgefahr: Verhalten des Betroffenen an Bord

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Das Verhalten muss nicht darin bestehen, dass der Ausländer physischen Widerstand leistet oder androht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, InfAuslR 2017, 58 Rn. 6, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Das Verfahren zielt auf eine eingeschränkte Überprüfung der Haftentscheidung auf ihre sachliche Berechtigung (vgl. Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1232 Rn. 19, und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Das Verfahren zielt auf eine eingeschränkte Überprüfung der Haftentscheidung auf ihre sachliche Berechtigung (vgl. Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1232 Rn. 19, und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Nach Erledigung des Haftaufhebungsantrags nach § 426 FamFG in der Hauptsache ist sie berechtigt, in dessen Interesse einen Antrag nach § 62 FamFG zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 15 f., und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 86/19

    Wirkung der Heilung von Mängeln des Haftantrags auch im Haftaufhebungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19
    Nach Erledigung des Haftaufhebungsantrags nach § 426 FamFG in der Hauptsache ist sie berechtigt, in dessen Interesse einen Antrag nach § 62 FamFG zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 15 f., und vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 623/15

    Elterliche Sorge: Rechtsbeschwerde der Tante gegen eine durch Zeitablauf

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 239/10

    Ausländerrecht: Zuständigkeit der Bundespolizei für die Zurückschiebung

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Zurückweisung seines Antrags auf

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 130/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bei Anordnung einer Sicherungshaft zur

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 26/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung;

  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 15/17

    Anordnung von Abschiebungshaft; Haftgrund der unerlaubten Einreise; Vollziehbare

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18

    Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers;

  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21

    Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen

    Fehlt es an der Zuständigkeit, ist der Haftantrag unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2011 - V ZB 13/11, InfAuslR 2012, 74 Rn. 4; vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 20).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 93/19

    Anforderungen an die Darlegung der vollziehbaren Ausreisepflicht im Haftantrag

    Während in einigen Entscheidungen verlangt wird, dass die Behörde ohne konkreten Anlass Angaben zu den Einzelheiten der Zustellung des die Ausreisepflicht begründenden Bescheids macht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - XIII ZB 87/19, juris Rn. 10 f.) und die Gerichte der Wirksamkeit der Zustellung auch ohne konkrete Zweifel nachgehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 7 bis 9), werden nähere Darlegungen zur Wirksamkeit der Zustellung in anderen Entscheidungen nur verlangt, wenn Veranlassung besteht, der Frage der Zustellung nachzugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511 Rn. 10; vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, InfAuslR 2011, 202 Rn. 8, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 23).

    Insoweit genügt die Bezugnahme auf die Abschlussmitteilung des Bundesamts (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 23).

    Nur wenn sich aus den Darlegungen der Behörde in dem Antrag, aus konkreten Einwänden des Betroffenen gegen die Richtigkeit der Abschlussmitteilung oder sonst Zweifel an deren Richtigkeit und damit an der Durchführbarkeit der Abschiebung ergeben, muss diesen von Amts wegen gemäß § 26 FamFG nachgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 23).

  • BGH, 07.10.2021 - I ZB 78/18

    Spreewälder Gurken II

    Auf die Begründetheit darf das Rechtsbeschwerdegericht in derartigen Fällen nur eingehen, wenn die Beschwerdeentscheidung im Übrigen einen Sachverhalt enthält, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, NJW 2011, 3240 Rn. 33; Beschluss vom 8. Mai 2018 - XI ZR 538/17, NJW 2018, 2269 Rn. 20; Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 13 f.; zum Revisionsrecht vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 108/17, GRUR 2019, 627 Rn. 35 = WRP 2019, 731 - Deutschland-Kombi, mwN).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    19 (a) Allerdings lässt eine zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung nicht nur die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht und damit den Haftgrund der unerlaubten Einreise nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG entfallen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 19, vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4, vom 21. August 2019 - V ZB 138/18, juris Rn. 5, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 28).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das

    Im Beschwerdeverfahren ist die angefochtene Haftanordnung umfassend zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 31).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 30/20

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte wie die Ehe mit einer

    Nach Erledigung des Haftaufhebungsantrags nach § 426 FamFG in der Hauptsache ist sie berechtigt, im Interesse des Betroffenen einen Antrag nach § 62 FamFG zu stellen (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 11-16, vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 86/19, juris Rn. 8, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 8-10 mwN).

    Gegenstand der Zurückweisung war deshalb nur der eigene Antrag der Vertrauensperson des Betroffenen (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 10 f.), den diese nach der Abschiebung des Betroffenen und der damit eingetretenen Erledigung der beantragten Haftaufhebung zulässigerweise (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13, 15, vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 8-10, und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 11) als Feststellungsantrag nach § 62 FamFG im Interesse des Betroffenen weiterverfolgen konnte und weiterverfolgt hat.

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

    Neben dem Betroffenen selbst konnte und durfte indessen auch seine Vertrauensperson aus eigenem Recht die Aufhebung der Haft und die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 8-10).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19

    Überstellungshaft: Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für

    Fehlt es an der Zuständigkeit, ist der Haftantrag unzulässig (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 13/11, InfAuslR 2012, 74 Rn. 4; Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach

    Gegen die Ablehnung ihres Antrags steht ihr ein eigenständiges Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, juris Rn. 10, 13, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/19

    Überschreiten des Zeitraums der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    aa) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist der Haftantrag nicht nach § 417 Abs. 1 FamFG unzulässig, weil er von der unzuständigen Behörde gestellt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 20; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 239/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 6).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/19

    Soweit die Umstände der Feststellung des Betroffenen im Bundesgebiet konkret

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 6/21

    Anordnung von Abschiebungshaft; Beantragung der Aufhebung der Haft

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21

    Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft

  • LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21

    Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei

  • LG Traunstein, 18.12.2023 - 4 T 2190/23

    Abschiebungshaft: Form des Haftantrages; Anforderungen an die Fluchtgefahr,

  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 54/20

    Rechtsbeschwerde eines in Haft sitzenden Abzuschiebenden wegen Verzögerung seiner

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