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   BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22   

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https://dejure.org/2023,4751
BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22 (https://dejure.org/2023,4751)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - 3 StR 353/22 (https://dejure.org/2023,4751)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22 (https://dejure.org/2023,4751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 27 StGB; § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG
    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von Betäubungsmitteln; Bandenhandel mit Betäubungsmitteln; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; unerlaubter Besitzes einer Schutzwaffe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 358 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, § 358 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 30 Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Begehung von Einfuhren und Ausfuhren von Betäubungsmitteln; Amphetamin als ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 ; BtMG § 30a Abs. 1
    Bandenmäßige Begehung von Einfuhren und Ausfuhren von Betäubungsmitteln; Amphetamin als ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Es hat die Taten deshalb zutreffend als Bandeneinfuhr bzw. Bandenausfuhr gewürdigt, jeweils begangen in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben des Hintermannes mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (s. bereits BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 165/22, juris Rn. 19 f., zu einem ehemals Mitangeklagten).

    Das Verschlechterungsverbot nach § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (s. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 165/22, juris Rn. 30).

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Die Norm schützt (nur) die inländische Bevölkerung vor den Gefahren der Drogensucht, nicht die niederländische (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe;

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes der Waffe kommt nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über sie auch innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ausübte (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Deshalb darf der Art der transportierten Droge hier keine schulderhöhende Wirkung beigemessen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Auf welche konkrete Weise das Tatgericht den Härteausgleich vornimmt, steht in seinem Ermessen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung; Härteausgleich bei Zäsur); Hinweise zur

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14

    Verhältnis von Führen und Besitzen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes der Waffe kommt nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über sie auch innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ausübte (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 2 StR 606/97, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 mwN).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 311/23

    Urteil wegen Doppelmordes von Fischerhude rechtskräftig

    Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes kommt nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffe auch innerhalb der vorbezeichneten Örtlichkeiten ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22 -, juris Rdnr. 11, vom 8. Dezember 2021 - 2 StR 347/21 -, und vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15 -).
  • BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23

    Ermittlung des Schuldumfangs in den Fällen der Hinterziehung von Lohnsteuer;

    Soweit sich für diese Fälle aus den Urteilsausführungen eine ausdrückliche Zuweisung von Einzelstrafen nicht ergibt (vgl. UA S. 62), steht das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22 Rn. 14).
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