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   BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08   

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https://dejure.org/2008,5634
BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08 (https://dejure.org/2008,5634)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 4 StR 246/08 (https://dejure.org/2008,5634)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 4 StR 246/08 (https://dejure.org/2008,5634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 302 Abs. 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 44 StPO
    Unzulässige Revisionseinlegung trotz mangelnder qualifizierter Belehrung nach rechtswidriger Verfahrensabsprache (Druckausübung durch Verteidiger; dienstliche Stellungnahmen; Glaubhaftmachung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts trotz unterbliebener erforderlicher qualifizierter Rechtsmittelbelehrung; Zulässigkeit einer Revisionseinlegung nach Fristablauf unter Beachtung der Bedeutung von Fristen für die Rechtskraft

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1; ; StPO § 44 Satz 2; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 § 341 Abs. 1
    Rechtsmitteleinlegungsfrist nach unwirksamem Rechtsmittelverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 647
  • AnwBl 2008, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    Denn dieser Rechtsmittelverzicht war nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht wirksam, da dem Urteil eine Urteilsabsprache zu Grunde lag, ausweislich des Sitzungsprotokolls aber die erforderliche qualifizierte Rechtsmittelbelehrung unterblieben ist (BGHSt - GS - 50, 40 f.).

    Der Rechtsmittelberechtigte, der einen Rechtsmittelverzicht erklärt, nachdem ihm die Rechtsmittelbelehrung ohne qualifizierte Belehrung erteilt wurde, darf nicht besser stehen, als derjenige, der keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hat (BGHSt 50, 40, 62).

  • BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04

    Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats;

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
  • BGH, 20.09.2005 - 5 StR 354/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    Auch käme eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Rechtsmitteleinlegung gemäß § 44 Satz 1 StPO - die hier nicht beantragt wurde - deshalb nicht in Betracht, weil einerseits die gesetzliche Vermutung des § 44 Satz 2 StPO für die unterbliebene qualifizierte Belehrung nicht zur Anwendung kommt (BGH, Beschluss vom 20.09.2005 - 5 StR 354/05).
  • BGH, 05.06.2008 - 4 StR 207/08

    Revisionseinlegung nach qualifizierter Belehrung (Unzulässigkeit; Verfristung)

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2008 - 4 StR 207/08).
  • BGH, 26.10.2005 - 1 StR 435/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
  • BGH, 12.07.2006 - 1 StR 158/06

    Keine Wiedereinsetzung bei Hinwirken des Gerichts auf Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
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