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   BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06   

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https://dejure.org/2007,1473
BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,1473)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,1473)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,1473)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Regelung des § 13 Abs. 2 S. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB; Pflicht eines Netzbetreibers zur Tragung von Netzausbaukosten; Kostenverteilung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber in Bezug auf die Netzanschlusskosten und ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 12; EEG 2004 § 13
    Netzausbaukosten grundsätzlich vom Netzbetreiber zu tragen; Wirksamkeitsvoraussetzungen für abweichende vertragliche Regelung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Wirksamkeit von dem EEG abweichenden Vereinbarungen.

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Cb; ; EEG (2004) § 12 Abs. 1; ; EEG (2004) § 13 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des Netzausbaus durch den Betreiber einer Windenergieanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG stellt kein Verbotsgesetz dar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3637
  • WM 2007, 1893
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung (BGHZ 161, 189, 191 m.w.N.).

    § 307 Abs. 3 Satz 1 steht einer Inhaltskontrolle von Preisregelungen aber dann nicht entgegen, wenn Preise durch Rechtsvorschriften bestimmt werden (vgl. BGHZ 143, 128, 140 m.w.N.) oder wenn die angebotene (Zusatz-)Leistung keine echte Leistung des Verwenders darstellt, weil ihre Erbringung einer gesetzlichen Pflicht entspricht, der Verwender mithin Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten auf den Vertragspartner abwälzt (BGHZ 161, 189, 191 m.w.N.).

    Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehört, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein besonderes Entgelt verlangen zu können (BGHZ 161, 189, 193 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Bei § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG handelt es sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (so unter anderem auch LG Hannover RdE 2006, 322; ferner zu der inhaltsgleichen Regelung des § 10 Abs. 2 EEG aF LG Münster ZNER 2005, 174 unter unzutreffender Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 155, 141) richtigerweise nicht um ein Verbotsgesetz im Sinne einer zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Vorschrift (so insbesondere auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 1351; OLG Koblenz RdL 2007, 91 - nicht rechtskräftig; Revision anhängig unter VIII ZR 321/06 - mit zust. Anm. Altrock IR 2007, 37, 38; LG Kiel RdE 2004, 232; LG Regensburg RdE 2007, 63, jeweils zu § 10 Abs. 2 EEG aF; ebenso Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, § 13 Rdnr. 25; offen gelassen von OLG Celle IR 2007, 64).

    Die Vorschrift dient ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/2864 S. 45) der Rechtssicherheit und beseitigt eine Unklarheit des bisherigen Gesetzes, nämlich ob dem Anlagenbetreiber ein unmittelbarer Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Anschluss der Anlage sowie auf Abnahme und Vergütung des Stroms zusteht oder ob er lediglich den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verlangen kann (vgl. BGHZ 155, 141, 159).

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    § 307 Abs. 3 Satz 1 steht einer Inhaltskontrolle von Preisregelungen aber dann nicht entgegen, wenn Preise durch Rechtsvorschriften bestimmt werden (vgl. BGHZ 143, 128, 140 m.w.N.) oder wenn die angebotene (Zusatz-)Leistung keine echte Leistung des Verwenders darstellt, weil ihre Erbringung einer gesetzlichen Pflicht entspricht, der Verwender mithin Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten auf den Vertragspartner abwälzt (BGHZ 161, 189, 191 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese - wie hier (vgl. oben unter II 1 b bb) - nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (BGHZ 41, 151, 154; 54, 106, 109 f.; 89, 206, 210 f., jew.m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese - wie hier (vgl. oben unter II 1 b bb) - nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (BGHZ 41, 151, 154; 54, 106, 109 f.; 89, 206, 210 f., jew.m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet; einseitige Verbote begründen die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts dagegen ausnahmsweise nur dann, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 46, 24, 26; 78, 269, 271; 89, 369, 373; 115, 123, 125; 118, 142, 145; 143, 283, 287, jew.m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 225/05

    Kosten des Anschlusses einer Windenergieanlage an das Stromnetz

  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 17 U 117/05

    Abgrenzung zwischen Netzausbau und Netzanschluss - Kostentragungsregelung in § 10

  • OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06

    Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Kosten für eine 20 kV-Kabelverbindung

  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

  • OLG Koblenz, 20.11.2006 - 12 U 87/06

    Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung über die Tragung der

  • LG Münster, 24.05.2004 - 2 O 768/03

    Kostentragungspflicht für Netzanschlusskosten bzw. Netzausbaukosten; Beauftragung

  • LG Regensburg, 12.07.2006 - 3 O 958/06
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Denn für das gesetzlich regulierte Einspeiseschuldverhältnis (§ 7 EEG 2014, § 4 EEG 2012, § 4 EEG 2009, § 12 EEG 2004) mit seinem darin enthaltenen kaufrechtlichen Kern (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2003 - VIII ZR 89/03, WM 2004, 745 unter II 2 a aa; vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 149/06, NJW 2007, 3637 Rn. 15; vom 6. April 2011 - VIII ZR 31/09, WM 2011, 1870 Rn. 31; ferner etwa Danner/Theobald/Oschmann, Energierecht, Stand 2014, § 4 EEG Rn. 15 mwN) hat es nach dem Willen des Gesetzgebers stets außer Zweifel gestanden, dass für Fragestellungen, die im EEG nicht oder nicht abschließend geregelt sind, auf das allgemeine Zivilrecht zurückzugreifen ist (vgl. BT-Drucks. 15/2864, S. 32, 45; 16/8148, S. 41, 46).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, welche den Leistungsinhalt des Vermieters festlegen, und von denen die Klägerin (anders als etwa bei Vorgaben des EEG betreffend Netzausbaukosten, s. BGH NJW 2007, 3637 Tz 21) abgewichen sein könnte.
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 19 U 30/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschlags für Stromlieferungen nach dem EEG

    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 27.06.2007 (Az.: VIII ZR 149/06, NJW 2007, 3637) ergibt sich nichts anderes.

    Die von der Klägerin angeführte BGH-Entscheidung vom 27.06.2007, Az. VIII ZR 149/06, betrifft eine andere rechtliche Konstellation, die auf den hier entschiedenen Fall keine Auswirkungen hat.

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 6 U 24/07

    Erneuerbare Energie: AGB-Kontrolle von Vereinbarungen über Netzanschlusskosten

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits abschließend entschieden (Urteil vom 27.6.2007, Az. VIII ZR 149/06).

    Das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Juni 2007 (ZNER 2007, 323) betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 2 U (Kart) 8/07

    Nichtigkeit von Konzessionsverträgen bei fehlender Bekanntmachung

    Nach der Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2007, 3637 Rdnr. 18 m.w.N.), auf die die Beklagte im Ansatzpunkt zu Recht hinweist, hat ein Verstoß in einem derartigen Falle nur dann eine Nichtigkeit zur Folge, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung bestehen zu lassen.
  • OLG München, 17.02.2009 - 5 U 4211/08

    Netzanschlussvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines Baukostenvorschusses

    Ein Anspruch des Klägers auf Rückerstattung von Baukostenzuschüssen, die von ihm im Zusammenhang mit dem Netzanschluss seiner Biogasanlage geleistet wurden, besteht in Anwendung der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 27.06.2007 (NJW 2007, 3637, 3640) aufgestellten Grundsätze nicht.

    4 Der Kläger beruft sich hierfür auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2007 (NJW 2007, 3637, 3640).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 202 EnWG 8/11

    Erneuerbare Energien: Mindestanforderungen für den Messstellenbetrieb und der

    Die Beschwerdeführerin habe diese Aufgabe auf der Grundlage wirksamer Verträge (§ 4 EEG ergebe nichts anderes; vgl. Empfehlung der Clearingstelle EEG Nr. 2008/20 vom 29.12.2008 - BF 9, Rn. 152 ff.; ferner BGH, Urt. v. 27.06.2007, VIII ZR 149/06, RdE 2007, 306) für die Anlagenbetreiber übernommen und habe daher Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
  • LG Bayreuth, 26.10.2007 - 22 O 146/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Windparkbetreibers auf

    Nach der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.06.2007, VIII ZR 149/06 , Anlage B45) stellt die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004), dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar (Leitsatz a).
  • LG Regensburg, 07.07.2009 - 2 S 86/09
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 27.06.2007 (Aktenzeichen VIII ZR 149/06) festgehalten, dass eine Inhaltskontrolle von Preisregelungen möglich ist, wenn die angebotene Zusatzleistung keine eigene Leistung des Verwenders darstellt, weil ihre Erbringung einer gesetzlichen Pflicht entspricht, der Verwender mithin Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten auf den Vertragspartner abwälzt.
  • LG Kassel, 16.12.2013 - 11 O 4091/13
    Während es herrschender Ansicht zum EEG 2004 entsprach, dass die §§ 13, 14 EEG 2012 entsprechende damalige Kostenaufteilung vertraglich abgedungen werden konnte (vgl. BGH NJW 2007, 3637 ff.; OLG Koblenz ZNR 2007, 71 f.; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1351 ff.) ist dies nunmehr im Hinblick auf § 4 Abs. 2 EEG 2012, der Abweichungen von Bestimmungen des EEG zu Lasten von Anlagen- und Netzbetreibern verbietet, abgesehen von den dort vorgesehenen Ausnahme problematisch (Altrock in: Altrock/Oschmann/Theobald, a.a.O., § 14 Rdn. 7 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 02.08.2007 - 21 O 643/05

    Kostentragung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen zur Anbindung von

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