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   BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15   

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https://dejure.org/2017,12036
BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15 (https://dejure.org/2017,12036)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15 (https://dejure.org/2017,12036)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2017 - RiZ(R) 2/15 (https://dejure.org/2017,12036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 63 Nr. 4 lit. f BW-LRiStAG, § 26 Abs. 3 DRiG, § ... 26 Abs. 2 DRiG, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung, § 42 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 3 ZPO, § 26 DRiG, § 48 ZPO, § 41 ZPO, § 44 ZPO, § 44 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • rechtsportal.de

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2016)

    Termin nach Befangenheitsantrag abgesagt: Entscheidung zu Entscheidungstempo verzögert sich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    Die Einholung ergänzender dienstlicher Stellungnahmen zu den auf die nach Ansicht des Antragstellers unvollständigen und fehlerhaften - dienstlichen Stellungnahmen gestützten zusätzlichen Ablehnungsgründen konnte unterbleiben, weil es hierzu keiner weiteren Tatsachenfeststellung bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61 Rn. 11).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    b) Unbeschadet dessen gibt der Text der Pressemitteilung aus der maßgeblichen Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei (vgl. BGH Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - FamRZ 2015, 746 Rn. 11) keinen Anlass, eine Befangenheit zu besorgen.
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).
  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
    Die nicht auf die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers, sondern auf die Ablehnung der fünf Richter gerichteten Anträge (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 3 f. mwN) sind zulässig, aber nicht begründet.
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - mit Urteil vom 7. September 2017 das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Dienstgerichtshof zurück (Az. RiZ (R) 2/15).
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