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   BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90   

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https://dejure.org/1991,5363
BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90 (https://dejure.org/1991,5363)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1991 - IX ZB 82/90 (https://dejure.org/1991,5363)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - IX ZB 82/90 (https://dejure.org/1991,5363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Rechtsstreites zum EuGH zwecks Einholung einer Vorabentscheidung - Auslegung von Vorschriften des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 37, 5 Nr. 4, 27 Nr. 2 EuGVÜ
    Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitsachen - Rechtsbeziehungen eines Hoheitsträgers mit Privatpersonen - Art. 5 Nr. 4 Brüssel I-VO in der Rechtsprechung - Keine Einlassung des Beklagten vor dem Ursprungsgericht - Weiterer Rechtsbehelf gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Der vorlegende Senat hat bereits die Ansicht vertreten, eine Anerkennung nach Art. 27 Nr. 2 EGÜbk in voller Höhe des zuerkannten Anspruchs stehe nicht entgegen, wenn im einleitenden Schriftsatz ein niedrigerer Antrag angekündigt als im späteren Verhandlungstermin gestellt worden ist (Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).

    Insoweit ist die Entscheidung mit der Erwägung kritisiert worden, das rechtliche Gehör des Beklagten sei nur gewahrt, wenn ihm vorher die genaue Höhe des gegen ihn zu richtenden Antrags mitgeteilt werde (Grunsky IPRax 1987, 219 f).

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Dieser Rechtsbegriff ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76; Urt. v. 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78; Urt. v. 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 814/79) als autonomer Ausdruck des zwischenstaatlichen Vertrages anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzung und Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen.
  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Dieser Rechtsbegriff ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76; Urt. v. 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78; Urt. v. 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 814/79) als autonomer Ausdruck des zwischenstaatlichen Vertrages anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzung und Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen.
  • EuGH, 16.12.1980 - 814/79

    Niederlande State

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Dieser Rechtsbegriff ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76; Urt. v. 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78; Urt. v. 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 814/79) als autonomer Ausdruck des zwischenstaatlichen Vertrages anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzung und Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86

    Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Unabhängig von der dienstrechtlichen Stellung des Lehrers sind Schüler wegen Unfällen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b der deutschen RVO in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1987 - VI ZR 123/86, BGHR § 637 RVO Schulunfall 1).
  • EuGH, 02.07.1985 - 148/84

    Deutsche Genossenschaftsbank / Brasserie du Pêcheur

    Auszug aus BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90
    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof bereits erkannt, daß Art. 36 EGÜbk jeden Rechtsbehelf interessierter Dritter gegen die Entscheidung, mit der die Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist, auch für den Fall ausschließt, daß ihm nach dem nationalen Recht des Vollstreckungsstaats ein Rechtsbehelf zusteht (Urt. v. 2. Juli 1985 in der Rechtssache 148/84).
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