Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Das EuGVÜ ist zum 1.3.2002 weitgehend durch die EuGVVO abgelöst worden. Mehr...

EuGVÜ

   Titel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 25 - 49)   
   2. Abschnitt - Vollstreckung (Art. 31 - 45)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EuGVUE/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EuGVÜ (https://dejure.org/gesetze/EuGVUE/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EuGVÜ
__paste_bez__ __paste_norm__ EuGVÜ (https://dejure.org/gesetze/EuGVUE/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EuGVÜ
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

Art. 37

(1) Der Rechtsbehelf wird nach den Vorschriften, die für das streitige Verfahren maßgebend sind, eingelegt:

- in Belgien bei dem "tribunal de première instance" oder der "rechtbank van eerste aanleg";
- in Dänemark bei dem "landsret";
- in der Bundesrepublik Deutschland bei dem Oberlandesgericht;
- in Griechenland bei dem εφετείο;
- in Spanien bei der "Audiencia Provincial";
- in Frankreich bei der "cour d’appel";
- in Irland bei dem "High Court";
- in Italien bei der "corte d’appello";
- in Luxemburg bei der "Cour supérieure de Justice" als Berufungsinstanz in Zivilsachen;
- in den Niederlanden bei der "arrondissementsrechtbank";
- in Österreich bei dem Bezirksgericht;
- in Portugal bei dem "Tribunal da Relação";
- in Finnland bei dem "hovioikeus/hovrätt";
- in Schweden bei dem "Svea hovrätt";
- im Vereinigten Königreich:

a) in England und Wales bei dem "High Court of Justice" oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen bei dem "Magistrates’ Court";

b) in Schottland bei dem "Court of Session" oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen bei dem "Sheriff Court";

c) in Nordirland bei dem "High Court of Justice" oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen bei dem "Magistrates’ Court".

(2) Gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, finden nur statt:

- in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und in den Niederlanden: die Kassationsbeschwerde;
- in Dänemark: ein Verfahren vor dem "højesteret" mit Zustimmung des Justizministers;
- in der Bundesrepublik Deutschland: die Rechtsbeschwerde;
- in Irland: ein auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf bei dem "Supreme Court";
- in Österreich im Fall eines Rekursverfahrens der Revisionsrekurs und im Fall eines Widerspruchsverfahrens die Berufung mit der allfälligen Möglichkeit einer Revision;
- in Portugal: ein auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf;
- in Finnland: ein Rechtsbehelf bei dem "korkein oikeus/högsta domstolen";
- in Schweden: ein Rechtsbehelf bei dem "Högsta domstolen";
- im Vereinigten Königreich: ein einziger auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu Art. 37 EuGVÜ

68 Entscheidungen zu Art. 37 EuGVÜ in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 68 Entscheidungen

Querverweise

Auf Art. 37 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu Art. 37 EuGVÜ:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Rechtsmittel
        Beschwerde
          Rechtsbeschwerde
            §§ 574 ff. (Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde) (zu Art. 37 II)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht