EuGVÜ
| Titel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 25 - 49) |
| 2. Abschnitt - Vollstreckung (Art. 31 - 45) |
Für die Stellung des Antrags ist das Recht des Vollstreckungsstaats maßgebend.
Der Antragsteller hat im Bezirk des angerufenen Gerichts ein Wahldomizil zu begründen. Ist das Wahldomizil im Recht des Vollstreckungsstaats nicht vorgesehen, so hat der Antragsteller einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Dem Antrag sind die in den Artikeln 46 und 47 angeführten Urkunden beizufügen.
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Rechtsprechung zu Art. 33 EuGVÜ
17 Entscheidungen zu Art. 33 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16
Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 02.08.2011 - 1 O 291/11
Erfüllung der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeitserklärung i.R.v. ...
- OLG Köln, 26.11.2013 - 16 W 7/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen ...
- LG Bonn, 02.08.2011 - 1 O 291/11
- OLG Zweibrücken, 22.12.2000 - 3 W 181/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach ausländischem Urteil - Unterbrechung des ...
- OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01
Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal; ...
- BGH, 27.05.1993 - IX ZB 78/92
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung von Warentermingeschäften - Erklärung der ...
- OLG Köln, 20.12.1995 - 16 W 48/95
Aussetzung des Verfahrens auf Klauselerteilung
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84
Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 198/85
Fernand Carron gegen Bundesrepublik Deutschland.
- OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/02
Inhaltliche Überprüfbarkeit eines Urteils des Appellationshofs Lüttich i.R.e. ...
Querverweise
Auf Art. 33 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Vollstreckung
- Art. 44
- Insolvenzverfahrenverordnung
- Anerkennung der Insolvenzverfahren
- § 25 (Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 33 EuGVÜ:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 184 (Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post) (zu Art. 33 II)