EuGVÜ
Titel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 25 - 49) |
3. Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften (Art. 46 - 49) |
Die Partei, welche die Anerkennung einer Entscheidung geltend macht oder die Zwangsvollstreckung betreiben will, hat vorzulegen:
1. | eine Ausfertigung der Entscheidung, welche die für ihre Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt; | |
2. | bei einer im Versäumnisverfahren ergangenen Entscheidung die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, aus der sich ergibt, daß das den Rechtsstreit einleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück der säumigen Partei zugestellt worden ist. |
Rechtsprechung zu Art. 46 EuGVÜ
64 Entscheidungen zu Art. 46 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15
Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16
Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des ...
- LG Bonn, 02.08.2011 - 1 O 291/11
Erfüllung der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeitserklärung i.R.v. ...
- OLG Köln, 26.11.2013 - 16 W 7/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen ...
- BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16
- BGH, 12.01.2012 - IX ZB 15/09
Ablehnung des Zulässigkeitsgrundes der Einheitlichkeitssicherung im Falle des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.01.2012 - IX ZB 11/09
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Voraussetzungen für das Vorliegen der ...
- BGH, 12.01.2012 - IX ZB 11/09
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05
Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 09.05.2005 - 16 W 48/05
Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz
- OLG Schleswig, 09.05.2005 - 16 W 48/05
- EuGH, 21.05.1980 - 125/79
Denilauler / Couchet
- OLG Köln, 20.12.1995 - 16 W 48/95
Aussetzung des Verfahrens auf Klauselerteilung
Querverweise
Auf Art. 46 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzverfahrenverordnung
- Anerkennung der Insolvenzverfahren
- § 25 (Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 46 EuGVÜ:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Öffentliche Urkunden und Prozeßvergleiche
- Art. 50
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Mahnverfahren
- § 700 (Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid) (zu Art. 46 Nr. 2)