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   BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22   

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https://dejure.org/2022,22381
BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22 (https://dejure.org/2022,22381)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2022 - 2 StR 47/22 (https://dejure.org/2022,22381)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 2 StR 47/22 (https://dejure.org/2022,22381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 33 BtMG; § 74b StGB; § 74 StGB; § 46 StGB
    Einziehung (Betäubungsmitteldelikte: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung; Sicherungseinziehung: Ermessen; Charakter einer Nebenstrafe; Strafzumessungsentscheidung); Strafzumessung (Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 74 Abs 1 StGB
    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubtem Handeltrieben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Strafzumessung bei Tatertragseinziehung als Nebenstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 ; StGB § 74b Abs. 1 Nr. 2
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 17
  • StV 2022, 722 (Ls.)
  • StV 2023, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    a) Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert auf der Grundlage (auch) von § 74 Abs. 1 StGB entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633, jeweils mwN), mag dem auch bei einer (zugleich) auf § 74b StGB gestützten Einziehung, bei der der Sicherungszweck im Vordergrund steht, geringeres Gewicht zukommen (vgl. SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 74b Rn. 10).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    Die Strafaussprüche können keinen Bestand haben, weil die Strafkammer nicht in den Blick genommen und erörtert hat, dass die Einziehung - jedenfalls soweit sie auch nach § 74 StGB möglich wäre - den Charakter einer Nebenstrafe hat und damit eine Strafzumessungsentscheidung darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    Zwar hat die Strafkammer zutreffend bei der Strafzumessung außer Betracht gelassen, dass das Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21

    Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2021 - 2 StR 288/21 mwN).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    Sie hat jedoch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht die gebotene Prüfungsreihenfolge beachtet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409 mwN) und nicht erkennbar erwogen, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier jedenfalls der des § 27 StGB - allein oder zusammen mit anderen Umständen das Vorliegen eines minder schweren Falls begründet.
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    a) Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert auf der Grundlage (auch) von § 74 Abs. 1 StGB entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633, jeweils mwN), mag dem auch bei einer (zugleich) auf § 74b StGB gestützten Einziehung, bei der der Sicherungszweck im Vordergrund steht, geringeres Gewicht zukommen (vgl. SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 74b Rn. 10).
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
    Weder kann dem Urteil - insoweit entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - entnommen werden, dass das Wohnmobil zumindest formal der Angeklagten W. gehört, noch vermittelt das Urteil dem Senat eine Vorstellung vom Wert des Wohnmobils abzüglich der auf einen Rückbau des Hohlraumverstecks erforderlichen Kosten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19), der ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausschließen ließe.
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