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   BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18   

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BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18 (https://dejure.org/2018,49415)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2018 - 3 StR 27/18 (https://dejure.org/2018,49415)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 27/18 (https://dejure.org/2018,49415)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 90a StGB; § 130 StGB; Art. 5 Abs. 2, Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Schwere Verunglimpfung des Staates (Kunstfreiheit; werkgerechte Interpretation; kein grundrechtlicher Ehrschutz des Staates; Schutz des Bestandes der verfassungsmäßigen Ordnung; Abwägung; Verhältnis von Kunst und Meinungsfreiheit; mittelbare Eignung zur Gefährdung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen einer Verurteilung wegen schwerer Verunglimpfung des Staates in Tateinheit mit Volksverhetzung; Berücksichtigung der Kunstfreiheit bei Veröffentlichung eines mit "Deutschland" betitelten Liedes im Musikstil des Rap

  • rewis.io

    Verunglimpfung des Staates: Strafbarkeit eines Liedes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen einer Verurteilung wegen schwerer Verunglimpfung des Staates in Tateinheit mit Volksverhetzung; Berücksichtigung der Kunstfreiheit bei Veröffentlichung eines mit "Deutschland" betitelten Liedes im Musikstil des Rap

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    MaKss Damage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 191 ff.).

    Die Kunstfreiheit geht der Meinungsfreiheit als spezielleres Grundrecht vor und ist daher vorrangig zu beachten (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 191, 200; vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369, 377).

    Als Grundlage einer solchen Abwägung muss im Wege einer werkgerechten Interpretation (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369, 376) unter Berücksichtigung der der Kunst eigentümlichen Strukturmerkmale (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188) der in der künstlerischen Einkleidung verborgene Aussagekern ermittelt werden.

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Die Kunstfreiheit geht der Meinungsfreiheit als spezielleres Grundrecht vor und ist daher vorrangig zu beachten (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 191, 200; vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369, 377).

    Als Grundlage einer solchen Abwägung muss im Wege einer werkgerechten Interpretation (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369, 376) unter Berücksichtigung der der Kunst eigentümlichen Strukturmerkmale (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188) der in der künstlerischen Einkleidung verborgene Aussagekern ermittelt werden.

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Denn das Grundgesetz baut zwar auf Werteloyalität, erzwingt diese jedoch nicht, so dass der Grundrechtsschutz auch dem zukommt, der die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen nicht teilt (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09, NJW 2012, 1273 Rn. 18).

    Für eine Strafbarkeit nach § 90a StGB ist erforderlich, dass aufgrund der konkreten Art und Weise der in dem Kunstwerk zum Ausdruck kommenden Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik, die Funktionsfähigkeit ihrer staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in Deutschland zu gefährden (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09, NJW 2012, 1273 Rn. 24).

  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05

    Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Gerade das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908 Rn. 13 mwN).

    Bei der Auslegung mehrdeutiger Aussagen darf - wie bei dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908 Rn. 12 f.; vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, BVerfGE 114, 339, 349 mwN) - nicht die zu einer strafrechtlichen Sanktion führende Bedeutung zu Grunde gelegt werden, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen auszuschließen.

  • BVerfG, 03.11.2000 - 1 BvR 581/00

    Reichweite der Kunstfreiheit - Deutschland muss sterben

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Es bedarf daher stets einer einzelfallbezogenen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsrechtsgüter, hier der Kunstfreiheit und des durch § 90a StGB geschützten Bestands des Staates und seiner verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 2000 - 1 BvR 581/00, NJW 2001, 596, 597 f.; vom 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua, BVerfGE 81, 278, 292 f., 294).

    Denn bei der Ermittlung des Aussagekerns eines Kunstwerks dürfen die Elemente der künstlerischen Einkleidung diesem nicht zugerechnet werden (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2000 - 1 BvR 581/00, NJW 2001, 596, 597).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Die Würde des Menschen ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua, BVerfGE 93, 266, 293).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Bei der Auslegung mehrdeutiger Aussagen darf - wie bei dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908 Rn. 12 f.; vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, BVerfGE 114, 339, 349 mwN) - nicht die zu einer strafrechtlichen Sanktion führende Bedeutung zu Grunde gelegt werden, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen auszuschließen.
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Für die neue Verhandlung weist der Senat im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 4 StGB auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858 Rn. 26, 31 ff.; 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Es bedarf daher stets einer einzelfallbezogenen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsrechtsgüter, hier der Kunstfreiheit und des durch § 90a StGB geschützten Bestands des Staates und seiner verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 2000 - 1 BvR 581/00, NJW 2001, 596, 597 f.; vom 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua, BVerfGE 81, 278, 292 f., 294).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

    Auszug aus BGH, 30.10.2018 - 3 StR 27/18
    Für die neue Verhandlung weist der Senat im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 4 StGB auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18, NJW 2018, 2858 Rn. 26, 31 ff.; 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08

    Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit

  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99

    Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik

  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

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