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   BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18   

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BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18 (https://dejure.org/2021,4578)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18 (https://dejure.org/2021,4578)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 26 W (pat) 576/18 (https://dejure.org/2021,4578)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    ccc) Vor diesem Hintergrund hat zumindest der inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) das Anmeldezeichen als Hinweis auf eine Geschmacksrichtung der Tabakprodukte erkannt.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 - #darferdas?; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 576/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

  • BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "slumberzone (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 05.12.2019 - 30 W (pat) 19/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Smooth" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 18.07.2019 - 30 W (pat) 534/18
  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 577/18
    Zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung werde die Durchführung einer Verbraucherbefragung angeregt.Nachdem mit gerichtlichem Schreiben vom 5. März 2021 unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlage 1, Bl. 19 - 24 GA) sowie unter Bezugnahme auf das im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz erzielte Rechercheergebnis darauf hingewiesen worden ist, dass das angemeldete Wortzeichen ganz überwiegend weder für schutzfähig noch für verkehrsdurchgesetzt erachtet werde, hat die Anmelderin das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wie folgt beschränkt:.

    Die Sprachen des semitischen Sprachkreises wie u. a. Arabisch und Hebräisch kommen völlig ohne Vokale aus (www.wikipedia.de Stichwort "Konsonantenschrift", Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

    Dieser schriftsprachliche Abkürzungstrend hat sich, wie die Internetrecherchen der Markenstelle und des Senats gezeigt haben, bereits zum Anmeldezeitpunkt, dem 2. Dezember 2017, etabliert (vgl. achtmilliarden.wordpress.com, "Leben ohne Vokale: Fck, lngsm wrds cht kmplzrt!", 2014; Bietigheimer Zeitung, Ohne Vokale zur Marke, 18. Juni 2015, Anlagen 2 und 4 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

    Die Tabakindustrie hat darauf reagiert und verwendet entweder Zahlen oder Fantasienamen, wie z. B. "Sunshine" für das Aroma "Citrus-Früchte" oder "Opal" für den Geschmack "Traube", oder sie lässt bestimmte Buchstaben weg, wie z. B. "LMN Fresh" für "Lemon Fresh" (vgl. SHISHA-NET, Al Fakher nur noch Zahlen statt Namen?, 7. April 2017; Shisha-Forum, Was ist mit Nakhla los?, 13. März 2018; SHISHA DELUXE BLOX, Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak, 13. September 2016; Tabaknews, Starbuzz Tobacco 2017; smokestars, 9. Juli 2017, Anlagen 6 - 10 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 578/18
    Zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung werde die Durchführung einer Verbraucherbefragung angeregt.Nachdem mit gerichtlichem Schreiben vom 5. März 2021 unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlage 1, Bl. 19 - 24 GA) sowie unter Bezugnahme auf das im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz erzielte Rechercheergebnis darauf hingewiesen worden ist, dass das angemeldete Wortzeichen ganz überwiegend weder für schutzfähig noch für verkehrsdurchgesetzt erachtet werde, hat die Anmelderin das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wie folgt beschränkt:.

    Die Sprachen des semitischen Sprachkreises wie u. a. Arabisch und Hebräisch kommen völlig ohne Vokale aus (www.wikipedia.de Stichwort "Konsonantenschrift", Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

    Dieser schriftsprachliche Abkürzungstrend hat sich, wie die Internetrecherchen der Markenstelle und des Senats gezeigt haben, bereits zum Anmeldezeitpunkt, dem 3. Dezember 2017, etabliert (vgl. achtmilliarden.wordpress.com, "Leben ohne Vokale: Fck, lngsm wrds cht kmplzrt!", 2014; Bietigheimer Zeitung, Ohne Vokale zur Marke, 18. Juni 2015, Anlagen 2 und 4 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

    Die Tabakindustrie hat darauf reagiert und verwendet entweder Zahlen oder Fantasienamen, wie z. B. "Sunshine" für das Aroma "Citrus-Früchte" oder "Opal" für den Geschmack "Traube", oder sie lässt bestimmte Buchstaben weg, wie z. B. "LMN Fresh" für "Lemon Fresh" (vgl. SHISHA-NET, Al Fakher nur noch Zahlen statt Namen?, 7. April 2017; Shisha-Forum, Was ist mit Nakhla los?, 13. März 2018; SHISHA DELUXE BLOX, Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak, 13. September 2016; Tabaknews, Starbuzz Tobacco 2017; smokestars, 9. Juli 2017, Anlagen 6 - 10 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz).

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 594/20
    Von den im Ähnlichkeitsbereich befindlichen Kollisionswaren werden der Fachhandel für Tabakwaren und elektronische Wasserpfeifen nebst Zubehör sowie breite Endverbraucherkreise angesprochen (BPatG 26 W (pat) 576/18 - Cndy Brz), wobei auf den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen (erwachsenen) Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]).
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