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   BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13   

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BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13 (https://dejure.org/2014,21635)
BPatG, Entscheidung vom 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13 (https://dejure.org/2014,21635)
BPatG, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 27 W (pat) 36/13 (https://dejure.org/2014,21635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 MarkenG, § 8 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags - zum Erfordernis der Begründung des Löschungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Eintragung einer Marke auf Antrag wegen Nichtigkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags - zum Erfordernis der Begründung des Löschungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags - zum Erfordernis der Begründung des Löschungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BPatG, 31.05.2006 - 29 W (pat) 127/04

    VisionArena / @rena vision

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Der Senat sieht aber Hinweise als unzulässig an, wenn sie zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel führen würden (ähnlich BPatG GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision).

    Dem DPMA und dem BPatG ist es auch nicht gestattet, den Widersprechenden zur Glaubhaftmachung einer bestrittenen Markenbenutzung aufzufordern oder Hinweise zu den Erfordernissen bzw. Vollständigkeit der Glaubhaftmachungsmittel zu geben (BPatG GRUR 1994, 629 f. - Duotherm; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2012, 22411; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision; Ströbele/Hacker MarkenG § 43 Rn. 48).

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Der Senat sieht aber Hinweise als unzulässig an, wenn sie zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel führen würden (ähnlich BPatG GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision).

    Dem DPMA und dem BPatG ist es auch nicht gestattet, den Widersprechenden zur Glaubhaftmachung einer bestrittenen Markenbenutzung aufzufordern oder Hinweise zu den Erfordernissen bzw. Vollständigkeit der Glaubhaftmachungsmittel zu geben (BPatG GRUR 1994, 629 f. - Duotherm; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2012, 22411; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision; Ströbele/Hacker MarkenG § 43 Rn. 48).

  • BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 261/99
    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Daraus folgt, dass zahlreiche für das Parteiverfahren im Zivilprozess einschlägige Vorschriften (§§ 56 ff., §§ 66 ff., §§ 91 ff. ZPO) entsprechende Anwendung finden, soweit die Besonderheiten des patentamt- bzw. -gerichtlichen Verfahrens dies nicht ausschließen (BPatG GRUR 2004, 685 (688) - LOTTO; BPatGE 42, 250, 253 - Winnetou).

    Eine Erweiterung des ursprünglichen Löschungsantrags durch den Löschungsantragsteller im Hinblick auf die Löschungsgründe ist zwar unter den Voraussetzungen der §§ 263, 264 ZPO möglich, setzt aber die hier nicht gegebene Einwilligung des Markeninhabers (BPatG BeckRS 2009, 17856 - Winnetou) oder die Annahme der Sachdienlichkeit voraus.

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1586/88

    Grundsätze des fairen Verfahrens und Willkürverbot

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Die Hinweispflicht (BVerfG BeckRS 1989, 06932; BGH NJW 2006, 60, 62) muss Grenzen in der Neutralitätspflicht finden.
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Die Hinweispflicht (BVerfG BeckRS 1989, 06932; BGH NJW 2006, 60, 62) muss Grenzen in der Neutralitätspflicht finden.
  • BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Dem DPMA und dem BPatG ist es auch nicht gestattet, den Widersprechenden zur Glaubhaftmachung einer bestrittenen Markenbenutzung aufzufordern oder Hinweise zu den Erfordernissen bzw. Vollständigkeit der Glaubhaftmachungsmittel zu geben (BPatG GRUR 1994, 629 f. - Duotherm; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2012, 22411; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision; Ströbele/Hacker MarkenG § 43 Rn. 48).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Das BPatG darf dementsprechend auch in Widerspruchs- und Löschungsverfahren keine Hinweise zur Einschränkung von Oberbegriffen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis des angegriffenen Zeichens geben (BGH BeckRS 2012, 18615 - Neuschwanstein).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Der Löschungsantrag leitet ein kontradiktorisches Verfahren ein (BGH GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II), in dem sich Antragsteller und Markeninhaber als Antragsgegner gegenüberstehen.
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Hinweise dürfen in keinem Fall zu einer Stärkung bzw. Schwächung der prozessualen Stellung einer Partei führen (BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesal).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
    Zwar ist auf unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in Wiedereinsetzungsgesuchen hinzuweisen (BGH NJW 2014, 77; NJW 2007, 3212), und besteht kein genereller Vorrang der Pflicht zur Neutralität vor der zur Aufklärung.
  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

  • BPatG, 12.08.2009 - 26 W (pat) 156/03
  • BGH, 13.06.2007 - XII ZB 232/06

    Hinweispflichten des Gerichts bei angenommener Unklarheit des Vorbringens zu

  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

    Die dagegen eingelegte Beschwerde der Antragstellerin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 27 W (pat) 36/13, juris).
  • BPatG, 22.04.2016 - 25 W (pat) 8/09

    Schokoladestäbchen III - (Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren

    Der ursprüngliche Antrag vom 11. Januar 2006, eingegangen beim DPMA am 13. Januar 2006 erfüllte zwar nicht die Zulässigkeitsanforderungen, wie sie der 27. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom 1. Juli 2014 - 27 W(pat) 36/13 aufgestellt hat und wie sie der Bundesgerichtshof in seiner jüngst am 11. April 2016 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs bekanntgemachten Entscheidung bestätigt hat, wonach die Zulässigkeit des Löschungsantrags gemäß § 54 Abs. 1 MarkenG die Angabe eines konkreten absoluten Schutzhindernisses im Sinne von §§ 8, 50 Abs. 1 MarkenG voraussetzt (vgl. Beschluss vom 11. Februar 2016 - I ZB 87/14 Rn. 9 ff. - Fünf-Streifen-Schuh).
  • BPatG, 06.10.2020 - 29 W (pat) 28/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung -

    Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung hat das Bundespatentgericht mit Beschluss vom 1. Juli 2014 zurückgewiesen (AZ: 27 W (pat) 36/13).

    Mit Beschluss vom 31. Januar 2017 hat das Bundespatentgericht den Beschluss der Markenabteilung 3.4 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Löschungsverfahrens an das DPMA zurückverwiesen (AZ: 27 W (pat) 36/13).

    Auch die Beschlüsse des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 1. Juli 2014 und vom 31. Januar 2017 (AZ: 27 W (pat) 36/13) enthalten keine ausdrückliche Entscheidung zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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