Rechtsprechung
   BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50963
BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14 (https://dejure.org/2019,50963)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14 (https://dejure.org/2019,50963)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 26 W (pat) 25/14 (https://dejure.org/2019,50963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Da die Verfremdung des Begriffs "Prosecco" in der angegriffenen Wortmarke akustisch nicht wahrnehmbar sei und die nur schriftbildliche Abweichung einer Sachangabe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Begründung der Schutzfähigkeit nicht ausreiche (GRUR 2004, 674 Rdnr. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rdnr. 40 - BIOMILD), fehle es an der erforderlichen Unterscheidungskraft.

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Bei einer Wortmarke, die sowohl gehört als auch gelesen werden solle, müsse eine solche Voraussetzung sowohl in Bezug auf den akustischen als auch den visuellen Eindruck von der Marke erfüllt sein (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 u. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 u. 40 - BIOMILD; so auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 8 Rdnr. 55; grds. wohl auch HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 3. Aufl., § 8 Rdnr. 20; a. M. Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rdnr. 197; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 8 Rdnr 485, 1etzter allerdings ohne Auseinandersetzung mit der o. g. EuGH-Rspr.).

  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    Auszug aus BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Der Senat hat mit Schreiben vom 14. März 2018 darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2017, 1286 - Mehrschichtlager) die Entrichtung einer einzigen Beschwerdegebühr für mehrere Beschwerdeführer dahin auszulegen sei, dass nur die Beschwerde des im Rubrum des angefochtenen Beschlusses an erster Stelle Genannten, also hier des Antragstellers zu 1.), als wirksam eingelegt angesehen werde, und der mit Schriftsatz vom 27. Juni 2014 gestellte Antrag des Antragstellers zu 2.) auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr voraussichtlich keinen Erfolg haben werde.

    c) In den Fällen, in denen mehrere Beteiligte Beschwerde erheben, jedoch nicht für jeden von ihnen eine Gebühr entrichtet wird, wie im vorliegenden Fall, ist nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2017, 1286 Rdnr. 27 -.

    In diesem Fall ist ihre Erklärung im Zweifel dahin auszulegen, dass die Beschwerde von dem im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle Genannten erhoben sein soll (BGH GRUR 2017, 1286 Rdnr. 30 - Mehrschichtlager).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Hiergegen sprechen der Wortlaut der Bestimmungen über die Nichtigkeitslöschung eingetragener Marken (§§ 50, 54 i. V. m. 3, 7 oder 8 MarkenG), in denen der Gedanke des Vertrauensschutzes keinen Niederschlag gefunden hat, und der Zweck, die Allgemeinheit vor unberechtigten Rechtsmonopolen zu bewahren und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 37 Gute Laune Drops).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 101/19

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der ins Register eingetragenen Wortmarke

    Das Bundespatentgericht hat auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers die Löschung der Marke für die genannten Waren mit Ausnahme von Mineralwässern angeordnet (BPatG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 26 W [pat] 25/14, juris).

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 10.10.2019 - 26 W(pat) 25/14 -.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht