Rechtsprechung
BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 3 Abs 1 MarkenG, § 7 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 9 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)" - zur Ausschlussfrist für den Löschungsantrag - abstrakte Unterscheidungseignung - Markenfähigkeit - zur Markenrechtsfähigkeit der Anmelderin - keine Gefahr einer Irreführung - kein Verstoß ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)" - zur Ausschlussfrist für den Löschungsantrag - abstrakte Unterscheidungseignung - Markenfähigkeit - zur Markenrechtsfähigkeit der Anmelderin - keine Gefahr einer Irreführung - kein Verstoß ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)" - zur Ausschlussfrist für den Löschungsantrag - abstrakte Unterscheidungseignung - Markenfähigkeit - zur Markenrechtsfähigkeit der Anmelderin - keine Gefahr einer Irreführung - kein Verstoß ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)" - zur Ausschlussfrist für den Löschungsantrag - abstrakte Unterscheidungseignung - Markenfähigkeit - zur Markenrechtsfähigkeit der Anmelderin - keine Gefahr einer Irreführung - kein Verstoß ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
- BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
- BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 31/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
EROS
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
a) Es kann nicht festgestellt werden, dass die Anmelderin in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen angemeldet hat (…vgl. BGH GRUR 2008, 621 Rdnr. 1 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS ; GRUR 2008, 917 Rdnr. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal; BPatG Mitt.Da die Markenanmeldung somit ausschließlich auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs ausgerichtet war, fehlte es auch an einer Absicht, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen (vgl. BGH GRUR 2008, 917, 919 - Eros).
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
CORDARONE
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE m. w. N., MarkenR 2009, 313 - Ivadal).Aber auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m. w. N.; MarkenR 2009, 313 - Ivadal).
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02
The Colour of Elégance
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Markenanmeldung bösgläubig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, jeweils m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).Bei einer Pflege des eigenen Markenbestandes steht die Tendenz im Vordergrund, einen Einbruch fremder Bezeichnungen in den eigenen Markenbestand zu verhindern (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Markenanmeldung bösgläubig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, jeweils m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).Mit dem Zeitpunkt der Anmeldung ist, da es sich um ein absolutes Eintragungshindernis handelt, der Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gemeint (BGHZ 167, 278 Tz. 42 - FUSSBALL WM 2006;… BT-Drucks. 15/1075, S. 68 zu § 50 Abs. 2 MarkenG, BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).
- BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06
Ivadal
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Mit dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG soll den Fällen begegnet werden, in denen Privat- oder Geschäftsleute bestimmte Bezeichnungen als "Hinterhaltsmarken" schützen lassen, um ihre formelle Rechtsposition zur Geltendmachung ungerechtfertigter Lizenz- oder Abmahnkostenerstattungsansprüche auszunutzen (…BT-Drucks. 15/1075, S. 67 unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2000, 160 - Classe E; BGH MarkenR 2009, 312, 313 - Ivadal).In der höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es mehrere Fallgruppen der bösgläubigen Anmeldung, nämlich u. a. (1) die Anmeldung sogenannter Sperrmarken, um Dritte mit Unterlassungs- oder Geldforderungen zu überziehen, ohne dass ein genereller Benutzungswille des Markenanmelders vorliegt, (2) die Anmeldung von Marken mit dem Ziel, den erkannten im Inland bestehenden schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers einer gleichen oder verwechselbar ähnlichen Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen ohne rechtfertigenden Grund zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH MarkenR 2009, 312, 313 - Ivadal), (3) die Anmeldung der Marke mit der Absicht einer zweckfremden Nutzung des Zeichens, um Dritte in wettbewerbswidriger Weise zu behindern, und (4) der Fall der Markenerschleichung, d. h. wenn der Anmelder falsche Angaben macht oder Umstände verschweigt, um die Eintragung der Marke zu erreichen (…Ströbele, a. a. O., § 8 Rdnr. 531 m. w. N.;… Fezer, a. a. O., § 8 Rdnr. 667 - 678;… Grabrucker, a. a. O., 536, 537).
- BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05
AKADEMIKS
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
a) Es kann nicht festgestellt werden, dass die Anmelderin in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen angemeldet hat (vgl. BGH GRUR 2008, 621 Rdnr. 1 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS ;… GRUR 2008, 917 Rdnr. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal; BPatG Mitt. - EuGH, 11.06.2009 - C-529/07
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Bei der Auslegung des Begriffs der Bösgläubigkeit sind auch die Kriterien zu berücksichtigen, welche der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2009 in der Rechtssache C-529/07 - Lindt & Sprüngli ./. Franz Hauswirth (GRUR 2009, 763 ff.) aufgestellt hat, welche sich aber von denjenigen des Bundesgerichtshofs nicht wesentlich unterscheiden. - BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Denn der Markenanmelder kann sich grundsätzlich auf die - für ihn positive - Beurteilung seiner Marke durch die Eintragungsbehörde verlassen (BGH GRUR 2006, 432, 433). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98
Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Dass der Begriff der "Gelben Seiten" als "Yellow Pages" für Branchentelefonbücher bereits Ende des 19. Jahrhunderts in den USA verwendet wurde und von dort ursprünglich stammt (Wikipedia Stichwort "Yellow Pages"; Zeitungsartikel "Nürnberger Nachrichten" vom 24. Mai 1975, Anlage 26) und dass er auch in vielen europäischen Ländern und in Japan in der entsprechenden Übersetzung Verwendung fand, bildet grundsätzlich kein Hindernis, den deutschen Begriff für bestimmte Waren oder Dienstleistungen als Marke eintragen zu lassen, weil das Markenrecht weder qualitative Anforderungen an die Marke im Sinne einer schöpferischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2001, 334, 336 f. - Gabelstapler), noch kennt es ein Vorbenutzungsrecht (BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10
Dass der Begriff der "Gelben Seiten" als "Yellow Pages" für Branchentelefonbücher bereits Ende des 19. Jahrhunderts in den USA verwendet wurde und von dort ursprünglich stammt (Wikipedia Stichwort "Yellow Pages"; Zeitungsartikel "Nürnberger Nachrichten" vom 24. Mai 1975, Anlage 26) und dass er auch in vielen europäischen Ländern und in Japan in der entsprechenden Übersetzung Verwendung fand, bildet grundsätzlich kein Hindernis, den deutschen Begriff für bestimmte Waren oder Dienstleistungen als Marke eintragen zu lassen, weil das Markenrecht weder qualitative Anforderungen an die Marke im Sinne einer schöpferischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2001, 334, 336 f. - Gabelstapler), noch kennt es ein Vorbenutzungsrecht (BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24). - BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 250/03
Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders; Annahme eines wertvollen und …
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
- BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99
OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der …
- BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02
Roximycin
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
- BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67
Polyestra
- BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06