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   BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14   

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BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14 (https://dejure.org/2014,42227)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14 (https://dejure.org/2014,42227)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 25 W (pat) 17/14 (https://dejure.org/2014,42227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "econ" - beschreibende Angabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten und ins Register eingetragenen Wortmarke "econ" bzgl. Löschung der Marke

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "econ" - beschreibende Angabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "econ" - beschreibende Angabe - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Das Schutzhindernis setzt auch nicht voraus, dass eine Verwendung des Zeichens im aktuellen Sprachgebrauch nachweisbar ist, da es sowohl nach der Formulierung in § 8 Abs. 2 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als auch nach der entsprechenden Norm in der Markenrichtlinie (Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c Markenrichtlinie) ausreicht, wenn die Angaben zur Beschreibung von Waren und Dienstleistungen "dienen können" ohne dass bereits eine tatsächliche Verwendung erfolgt sein müsste (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT).

    Einer Wortmarke, die i.S. von Art. 3 Abs. 1 lit. c der Markenrichtlinie (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    d) Soweit die Inhaberin der angegriffenen Marke auf andere Markeneintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.t.-Online.de m.w.N.; BGH GRUR 2008, 1093, Rn. 18 - Marlene Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230, Rn. 12 - SUPERgirl).

    Da die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG hier vorliegen, kommt es auf die weiteren Eintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Marke entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.T-Online.de; BGH GRUR 2013, 522, Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten m.w.N.).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. für eine Löschung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Das Schutzhindernis setzt auch nicht voraus, dass eine Verwendung des Zeichens im aktuellen Sprachgebrauch nachweisbar ist, da es sowohl nach der Formulierung in § 8 Abs. 2 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als auch nach der entsprechenden Norm in der Markenrichtlinie (Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c Markenrichtlinie) ausreicht, wenn die Angaben zur Beschreibung von Waren und Dienstleistungen "dienen können" ohne dass bereits eine tatsächliche Verwendung erfolgt sein müsste (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. für eine Löschung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Für die Prüfung, ob die Bezeichnung geeignet ist, als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des inländischen Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; BGH GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710, Rn. 6 - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850, Rn.19 - FUSSBALL WM 2006 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    d) Soweit die Inhaberin der angegriffenen Marke auf andere Markeneintragungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass diese keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.t.-Online.de m.w.N.; BGH GRUR 2008, 1093, Rn. 18 - Marlene Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230, Rn. 12 - SUPERgirl).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Es spielt auch keine Rolle, ob es Synonyme, Abkürzungssynonyme oder sonstige nicht abgekürzte Begriffe gibt, mit denen dieselben Merkmale der Waren oder Dienstleistungen bezeichnet werden können, weil eine beschreibende Angabe nach dem Gesetzeswortlaut nicht erfordert, dass das Zeichen die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale darstellt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 42 - BIOMILD).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710, Rn. 6 - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850, Rn.19 - FUSSBALL WM 2006 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Da die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG hier vorliegen, kommt es auf die weiteren Eintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Marke entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rn. 18 - Bild.T-Online.de; BGH GRUR 2013, 522, Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14
    Denn der Umstand, dass es sich um eine Aussage handelt, die das dahinter stehende Leistungsangebot nicht im einzelnen konkretisiert, steht ihrem Verständnis als reine Sachangabe nicht entgegen (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt), weil der Verkehr daran gewöhnt ist, auch durch vage und unbestimmte Begriffe inhaltliche Sachaussagen vermittelt zu bekommen.
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 23.04.2014 - 28 W (pat) 534/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ECO (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine

  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNSYS (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 14.03.2005 - 30 W (pat) 182/03
  • BPatG, 24.06.2002 - 30 W (pat) 178/01
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

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