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   BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15   

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BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15 (https://dejure.org/2018,23672)
BPatG, Entscheidung vom 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15 (https://dejure.org/2018,23672)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 26 W (pat) 501/15 (https://dejure.org/2018,23672)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (40)

  • BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 504/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fucking hell" - Unterscheidungskraft - kein Verstoß

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Für eine Schutzfähigkeit sprächen auch die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 26 W (pat) 116/10 - Ficken sowie 26 W (pat) 504/12 - Fucking Hell sowie die Markeneintragungen "Green hell" (30 2008 074 866) und "HELL´S KITCHEN" (UM 009 184 201).

    Zusammen mit dem englischen Substantiv "hell" für "Hölle" hat es die Bedeutung "verdammte Scheiße" (www.leo.org, Anlage 2a zum gerichtlichen Hinweis; PONS - Großwörterbuch Englisch, 2002; BPatG 26 W (pat) 504/12 - Fucking hell; 27 W (pat) 507/13 - Fucking hell).

    "Fucking" ist aber auch der Name eines Ortsteils der österreichischen Gemeinde Tarsdorf mit 93 Einwohnern im Jahre 2001 (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/ Fucking, Anlage 2c zum gerichtlichen Hinweis; BPatG 26 W (pat) 504/12 - Fucking hell).

    grammatikalischen Gründen kein Substantiv oder ein Eigenname sein und der winzige österreichische Ortsteil ist im Inland unbekannt (vgl. BPatG 26 W (pat) 504/12 - Fucking hell).

    b) Die Wortmarke "Fucking Hell" (BPatG 26 W (pat) 504/12) enthält im Gegensatz zu dem aus zwei Adjektiven bestehenden, positiv besetzten Anmeldezeichen entweder das englische Substantiv "hell" für "Hölle" mit der Gesamtbedeutung "verdammte Scheiße" als englisches Schimpfwort oder ein deutsches Adjektiv, so dass sich insgesamt der abweichende Sinngehalt "verdammt hell" ergibt.

  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Für eine Schutzfähigkeit sprächen auch die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 26 W (pat) 116/10 - Ficken sowie 26 W (pat) 504/12 - Fucking Hell sowie die Markeneintragungen "Green hell" (30 2008 074 866) und "HELL´S KITCHEN" (UM 009 184 201).

    Als Substantiv der englischen Umgangssprache wird es mit "Ficken", dem deutschen Vulgärausdruck für die Vollziehung des Geschlechtsverkehrs übersetzt (PONS - Großwörterbuch Englisch, 2002; BPatG 26 W (pat) 116/10 - FICKEN).

    a) Die Wortmarke "Ficken" (BPatG 26 W (pat) 116/10) besteht im Gegensatz zum zweigliedrigen, englischsprachigen Anmeldezeichen aus einem einzigen deutschsprachigen Begriff.

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH GRUR Int. 2012, 914 Rdnr. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; a. a. O. Rdnr. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rdnr. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH GRUR 2015, 173 Rdnr. 17 - for you; GRUR 2014, 872 Rdnr. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565 Rdnr. 14 - smartbook).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Die sprachregelgerechte Verbindung der Wörter "Fucking" und "awesome" enthält auch keine Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Kombination als ungewöhnlich erscheinen lassen und zur Unterscheidungskraft führen könnten (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 Postkantoor; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUB- LEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Vielmehr ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus eine, wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zukommt (BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 10 - My World; GRUR 2009, 778 Rdnr. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 935 Rdnr. 8 - Die Vision).

    Die sprachregelgerechte Verbindung der Wörter "Fucking" und "awesome" enthält auch keine Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Kombination als ungewöhnlich erscheinen lassen und zur Unterscheidungskraft führen könnten (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 Postkantoor; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).

  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 507/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Derber Fluch: Fucking Hell" - Sittenwidrigkeit -

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Zusammen mit dem englischen Substantiv "hell" für "Hölle" hat es die Bedeutung "verdammte Scheiße" (www.leo.org, Anlage 2a zum gerichtlichen Hinweis; PONS - Großwörterbuch Englisch, 2002; BPatG 26 W (pat) 504/12 - Fucking hell; 27 W (pat) 507/13 - Fucking hell).

    Ferner kann das Wort "Fucking" als Familienname in Betracht kommen (vgl. BPatG 27 W (pat) 507/13 - Fucking hell: Telefonbucheintrag in Duisburg).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Ob das Anmeldezeichen nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG aufgrund von Sittenwidrigkeit von der Eintragung ausgeschlossen ist, wofür allerdings keine Anhaltspunkte bestehen, weil es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck ohne jeden sexuellen Bezug handelt (vgl. hierzu BGH GRUR 2013, 729, 730 Rdnr. 11 - READY TO FUCK), kann ebenfalls letztlich dahingestellt bleiben.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15
    Dies gilt aber in jedem Fall für den Handel, dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 507/17 - SMART SUSTAINABILITY; 24 W (pat) 18/13 - CID; 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido).
  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

  • BPatG, 28.08.2017 - 26 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART SUSTAINABILITY" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 08.04.2014 - 24 W (pat) 18/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CID" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 550/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Responsible Furniture" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 09.11.2016 - 28 W (pat) 33/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Traumtomaten" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 25/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Turkey Today" - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 10.08.2017 - 27 W (pat) 515/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cream" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 09.02.2017 - 30 W (pat) 526/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lash Lifting" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 12/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Getränke Star (Wort-Bild-Marke)" -

  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

  • BPatG, 30.11.1978 - 31 W (pat) 47/75
  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
    aaa) Das Substantiv "Stone" mit der Bedeutung "Stein" gehört zum englischen Grundwortschatz (www.dict.leo.org/englisch-deutsch/stone; Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 2. Aufl. 1977, S. 98) und ist daher auch dem inländischen Durchschnittsverbraucher bekannt (vgl. EuGH GRUR 2018, 89 Rdnr. 113 - PORT CHARLOTTE), dessen englische Sprachkenntnisse auch wegen der Häufigkeit von Reiseaufenthalten in Großbritannien und den USA sowie der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet nicht zu gering veranschlagt werden können (BPatG 27 W (pat) 515/17 - cream; 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome).
  • BPatG, 29.11.2021 - 26 W (pat) 502/20
    Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass vergleichbar gebildete Kennzeichnungen zunehmend als "trendige" Angaben beurteilt und in der Rechtsprechung eher unter dem Gesichtspunkt der Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG problematisiert werden (vgl. BPatG 27 W (pat) 555/12 - abgefuckt; 28 W (pat) 501/15 - Fucking sweet; 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., Rdnr. 955).
  • BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Gerade was die englische Umgangssprache anbelangt, ist davon auszugehen, dass diese wegen ihrer Verwendung in Medien und Werbung, aber auch wegen ihrer Rolle bei Urlaubsaufenthalten und in der privaten Kommunikation einem größeren Teil der angesprochenen Verkehrskreise geläufig ist, wodurch die umgangssprachliche Bedeutung in den Vordergrund rückt (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.07.2018, 26 W (pat) 501/15 - Fucking Awesome).
  • BPatG, 09.03.2023 - 28 W (pat) 550/19
    Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG, Beschluss vom 23.07.2018, 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; Beschluss vom 11.12.2019, 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; Beschluss vom 04.05.2020, 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
  • BPatG, 08.03.2021 - 28 W (pat) 60/19
    Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
  • BPatG, 08.03.2021 - 28 W (pat) 67/19
    Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
  • BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 547/18
    Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der englischen Sprache in der Werbung und im Internet (vgl. hierzu BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome, abrufbar unter "www.juris.de").
  • BPatG, 28.11.2022 - 28 W (pat) 558/21
    Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten; 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome).
  • BPatG, 14.07.2021 - 28 W (pat) 517/21
    Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
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