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   BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R   

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https://dejure.org/2000,5631
BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R (https://dejure.org/2000,5631)
BSG, Entscheidung vom 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R (https://dejure.org/2000,5631)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - B 10 LW 24/98 R (https://dejure.org/2000,5631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nebenerwerbslandwirt - Ehegatte - Versicherungspflicht - Befreiung - Alterssicherung - Grundgesetz

  • Judicialis

    ALG § 85 Abs 3a; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R

    Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R
    Das SG hat sich dafür auf die Senatsurteile vom 12. Februar 1998, Aktenzeichen B 10/4 LW 9/96 R im Hinblick auf die Versicherungspflicht der Klägerin und zum Aktenzeichen B 10 LW 2/97 R hinsichtlich der Befreiungsregelung bezogen.

    Soweit sich die Klägerin durch die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 ALG ebenfalls in ihren Grundrechten verletzt sieht, ist ihr zunächst mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats durch die weiteren Urteile vom 12. Februar 1998 - B 10 LW 2/97 R - (Wehrdienst), SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 und vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 9/97 R - (Erziehungsurlaub), in GVLAK RdSchr AH 8/99, entgegenzutreten.

    Dabei ist der Senat ausdrücklich davon ausgegangen, daß die mit dem Stichjahr 1994 im Einzelfall verbunden Härten hinzunehmen sind, weil sie doch gerade kennzeichnend für eine Übergangsregelung sind (vgl Senatsurteil vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 S 15 mwN).

    Das ASRG-ÄndG zeigt dadurch den Charakter eines Korrekturgesetzes, das durch einmalige oder zeitlich begrenzte Befreiungen von der Versicherungspflicht nur bestimmte, umschriebene Härten mildern und dadurch die allgemeine Akzeptanz der neuen Versicherung erhöhen soll, ohne die allgemeinen Grundsätze der eigenständigen Sicherung der Bäuerin aufzugeben (vgl zum Vorstehenden Senatsurteil vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 S 14 f mwN).

  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R
    Das SG hat sich dafür auf die Senatsurteile vom 12. Februar 1998, Aktenzeichen B 10/4 LW 9/96 R im Hinblick auf die Versicherungspflicht der Klägerin und zum Aktenzeichen B 10 LW 2/97 R hinsichtlich der Befreiungsregelung bezogen.

    Der Senat hat mit Urteil vom 12. Februar 1998 - B 10/4 LW 9/96 R -, BSGE 81, 294 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1 die Versicherungspflicht unabhängig davon bejaht, ob der Ehegatte in der Landwirtschaft mitarbeitet oder nicht.

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Bäuerin - Nichtmitarbeit -

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R
    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit weiteren Urteilen vom 25. November 1998 (ua - B 10 LW 10/97 R -, veröffentlicht in SozR 3-5868 § 1 Nr. 2) dahingehend fortgeführt, daß die Versicherungspflicht allein an das Bestehen der Ehe anknüpft und auch dann gilt, wenn der Ehegatte in der Landwirtschaft nicht mitarbeitet.
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 9/97 R

    Befreiung von der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 24/98 R
    Soweit sich die Klägerin durch die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 ALG ebenfalls in ihren Grundrechten verletzt sieht, ist ihr zunächst mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats durch die weiteren Urteile vom 12. Februar 1998 - B 10 LW 2/97 R - (Wehrdienst), SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 und vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 9/97 R - (Erziehungsurlaub), in GVLAK RdSchr AH 8/99, entgegenzutreten.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 6/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt nach § 3 Abs. 1 ALG jeweils nur, "solange" einer der dort geregelten Tatbestände vorliegt (vgl nur Senatsurteile vom 13. Oktober 2005 - B 10 LW 2/05 R -, GVLAK RdSchr AH 2/2006, Die Beiträge, Beilage 2006, 157; vom 7. Dezember 2000, SozR 3-5868 § 85 Nr. 4 S 26; vom 1. Februar 2000 - B 10 LW 24/98 R -).
  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 51/99

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Beitragsverpflichtung der Ehefrau

    Die Klage der Ehefrau (S 10 Lw 114/96) gegen die Ablehnung der Befreiung ist mit Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 07.08.1998 abgewiesen, die Sprungrevision dagegen (Az.: B 10 Lw 24/98 R) mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.02.2000 zurückgewiesen worden.

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 1. Februar 2000 (B 10 Lw 24/98 R) an.

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